Verkehrsrecht Ratgeber · Stand September 2026
MPU: Wann sie droht, was sie kostet und wie sie abläuft
Die MPU ist ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, das die Fahrerlaubnisbehörde anordnet, wenn sie Zweifel an Ihrer Fahreignung hat. Typische Anlässe sind Alkoholfahrten ab 1,6 Promille, wiederholte Alkohol- oder Cannabisverstöße und die Neuerteilung nach einem Entzug wegen 8 Punkten.[1]
Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 6 Min. Lesezeit
Was ist eine MPU?
Die MPU ist eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Das Gutachten erstellt eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung. Mit dieser Untersuchung soll geklärt werden, ob jemand trotz früherer Auffälligkeiten zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist.[1]
In der Umgangssprache wird die MPU oftmals als „Idiotentest“ bezeichnet. Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung ist jedoch schwieriger als viele denken. Anschließend erstellt der Gutachter eine Prognose, ob von dem Verkehrsteilnehmer in Zukunft weitere Verstöße zu erwarten sind oder nicht. Der Gutachter hält sich dabei an die Fragestellung, die die Fahrerlaubnisbehörde vorgibt.[1]
Ab wann muss man eine MPU machen?
Die Fahrerlaubnisbehörde muss oder kann eine MPU in diesen Fällen anordnen:[1]
- Alkohol: bei einer Fahrt mit 1,6 Promille oder mehr (0,8 mg/l Atemalkohol), bei wiederholten Alkoholverstößen, bei Anzeichen für Alkoholmissbrauch und nach einem Entzug aus diesen Gründen.
- Cannabis: bei wiederholten Verstößen unter Cannabiseinfluss, bei Anzeichen für Cannabismissbrauch und nach einem Entzug aus diesen Gründen.
- Andere Drogen: um zu klären, ob keine Abhängigkeit mehr besteht, und nach wiederholten Drogenfahrten.
- Verkehrsverstöße und Straftaten: bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften, bei erheblichen verkehrsbezogenen Straftaten oder Straftaten mit hohem Aggressionspotenzial.
- Mehrfacher Entzug: wenn die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen war.[1]
Einzelheiten zu Promillegrenzen und Anlässen stehen unter Wann muss man zur MPU?, zu Cannabis unter MPU wegen Cannabis.
MPU wegen Punkten: Was gilt ab 8 Punkten?
Früher war von 18 Punkten im Verkehrszentralregister die Rede. Seit der Punktereform gilt: Wer im Fahreignungsregister 8 oder mehr Punkte erreicht, gilt als ungeeignet, und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen.[2]
Eine neue Fahrerlaubnis darf dann frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden. Dafür ordnet die Behörde in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer Begutachtungsstelle für Fahreignung an, also eine MPU.[2]
Wie Punkte entstehen und wieder verfallen, steht unter Punkte in Flensburg.
Alkohol und Drogen: Wann ist der Führerschein weg?
Laut Straßenverkehrsgesetz liegt die Alkoholgrenze für Autofahrer bei 0,5 Promille; wer darüber fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer infolge von Alkohol nicht mehr sicher fahren kann, macht sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar. Das Gericht entzieht dann in der Regel die Fahrerlaubnis und verhängt eine Sperre von sechs Monaten bis fünf Jahren.[2]
Ab 1,6 Promille reicht der Ablauf der Sperre nicht: Vor der Neuerteilung verlangt die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU.[1]
Bei der Einnahme von Betäubungsmitteln wie Kokain oder Amphetamin, ausgenommen Cannabis, ist die Fahreignung grundsätzlich nicht gegeben. Die Fahrerlaubnis kann dann entzogen werden, selbst wenn man nicht unter dem Einfluss von Drogen gefahren ist. Für Cannabis gelten eigene Regeln mit einem Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum.[1]
Wie läuft die MPU ab?
Die Untersuchung besteht aus einem medizinischen Teil mit Laborwerten und gegebenenfalls Abstinenznachweisen, einem Leistungstest und einem psychologischen Gespräch. Den Auftrag erteilen Sie selbst der Begutachtungsstelle, und Sie teilen der Behörde mit, welche Stelle Sie beauftragt haben.[1]
Der Psychologe, der die Untersuchung durchführt, muss davon überzeugt sein, dass die Probleme, die zu dem Führerscheinentzug geführt haben, behoben sind. Bei Alkohol oder Cannabis muss sich zum Beispiel ein grundlegender Wandel in der Einstellung vollzogen haben, und es müssen Bedingungen bestehen, die einen Rückfall als unwahrscheinlich erscheinen lassen.[1]
Den genauen Ablauf beschreibt die Seite MPU-Ablauf.
Was kostet eine MPU?
Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung ist für den Teilnehmer mit Kosten verbunden, deren Höhe vom jeweiligen Einzelfall abhängt. Die Untersuchung bezahlen Sie selbst. Die früher bundesweit festen Gebühren nach der Gebührenordnung sind seit dem 1. August 2018 nicht mehr anzuwenden; seitdem bestimmen die Begutachtungsstellen ihre Preise selbst.[1]
Dazu kommen die Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde, zum Beispiel 35,70 bis 258,50 Euro für die Neuerteilung nach einem Entzug, sowie Kosten für Abstinenznachweise und eine freiwillige Vorbereitung. Ist eine Wiederholung erforderlich, werden erneut die gesamten MPU-Gebühren fällig.[1]
Was die MPU wegen Alkohol, Drogen oder Punkten kostet, steht unter MPU-Kosten.
Wie viele fallen durch die MPU?
Ein großer Prozentteil der Teilnehmer fällt durch. Im Jahr 2025 wurden bundesweit 70.135 medizinisch-psychologische Untersuchungen durchgeführt. Knapp 58 Prozent der Begutachteten wurden als geeignet und rund 38 Prozent als ungeeignet eingestuft, die übrigen erhielten die Empfehlung für einen Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung.[3]
Am häufigsten ging es um Alkohol, mit rund 40 Prozent der Fälle. Die Zahlen nach Anlass stehen unter MPU-Durchfallquote.[3]
MPU nicht bestanden: Wann kann man sie wiederholen?
Falls man die MPU nicht bestanden hat, muss man sich nicht gleich endgültig vom Führerschein verabschieden, sondern kann die Untersuchung wiederholen. Eine feste Wartezeit schreibt das Gesetz nicht vor. Wird die Fahrerlaubnis nicht zugesprochen, kann sie nach einem Zeitraum erneut beantragt werden, in dem sich die Ursachen verändert haben.[3]
Hierzu bietet es sich an, zunächst das negative Gutachten genau zu studieren, um aus den gemachten Fehlern zu lernen. Wer etwa wegen Alkoholabhängigkeit untersucht wird, braucht in der Regel ein Jahr nachgewiesene Abstinenz; eine vorschnelle Wiederholung scheitert dann an denselben Punkten.[1]
Das negative Gutachten müssen Sie der Behörde nicht vorlegen. Legen Sie es aber nicht vor, darf die Behörde auf Ihre Nichteignung schließen. Wie Sie gegen ein Gutachten oder den Bescheid vorgehen, steht unter MPU anfechten, was bei Verweigerung und Tilgung gilt unter MPU verweigern.[1]
Wo kann man die MPU machen, und lässt sie sich umgehen?
Ausschließlich amtlich anerkannte Begutachtungsstellen für Fahreignung dürfen eine MPU durchführen. Die Behörde nennt Ihnen die in Betracht kommenden Stellen. Große Vorteile darf man bei der Wahl einer bestimmten Begutachtungsstelle allerdings nicht erwarten, denn es gelten einheitliche Grundsätze. Wer Sie auf die MPU vorbereitet hat, darf Sie nicht selbst begutachten.[1]
Gängige Idee ist, den Führerschein ohne MPU im europäischen Ausland zu machen. Das hilft nicht: Wem die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen wurde, der darf mit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis hier nicht fahren, solange die Entziehung im Fahreignungsregister steht. Mehr dazu unter Führerschein und Ausland.[1]
Wer ist zuständig?
Die Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) Ihres Wohnorts. Gegen die Entziehung oder Ablehnung führt der Weg über Widerspruch, wo das Land ihn vorsieht, zum Verwaltungsgericht.
Verwaltungsgerichte in DeutschlandEine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung Ihrer Wahl aus dem Kreis der Stellen, die die Behörde nennt.[1]
MPU-AblaufHäufige Fragen
- Wie oft kann man die MPU machen?
So oft Sie wollen. Eine Höchstzahl an Versuchen gibt es nicht. Jeder Versuch kostet aber die volle Gebühr der Begutachtungsstelle, und ohne veränderte Voraussetzungen ist ein neues Ergebnis kaum zu erwarten.
- Wann erfährt man das Ergebnis der MPU?
Wenn möglich, teilen die Gutachter das voraussichtliche Ergebnis noch am Untersuchungstag mündlich mit. Das schriftliche Gutachten geht an Sie als Auftraggeber, die Entscheidung trifft die Führerscheinstelle.
- Kann ich die MPU freiwillig machen, bevor die Behörde sie anordnet?
Das Gutachten wird immer im Auftrag des Betroffenen erstellt. Sinnvoll ist es aber erst, wenn die Behörde die Fragestellung festgelegt hat, denn an diese ist der Gutachter gebunden.
- Muss ich das MPU-Gutachten der Behörde vorlegen?
Nein, das Gutachten gehört Ihnen. Legen Sie es nicht fristgerecht vor, darf die Behörde aber auf Ihre Nichteignung schließen und die Fahrerlaubnis entziehen oder versagen.
Quellen
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): § 11 · § 13 · § 13a · § 14 · § 28 · Anlage 4 · Anlage 4a · Gebühren: § 65 StVG, GebOSt · GebOSt Nr. 202.3 · Cannabis: § 24a StVG
- Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Strafgesetzbuch (StGB): § 4 StVG · § 65 StVG · § 24a StVG · § 316 StGB · §§ 69, 69a StGB · § 69a StGB
- Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen: MPU-Statistik 2025: Pressemitteilung · Langfassung 2025 (PDF)
Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.
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