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Verkehrsrecht Ratgeber · Stand September 2026

MPU verweigert oder nicht bestanden: Was nun? Folgen, Tilgung und nächste Schritte

Wer sich weigert, eine angeordnete MPU zu machen, oder das Gutachten nicht fristgerecht vorlegt, riskiert, dass die Fahrerlaubnisbehörde auf seine Nichteignung schließt und die Fahrerlaubnis entzieht oder nicht neu erteilt. Eine „MPU-Verjährung“ gibt es nicht; maßgeblich sind die Tilgungsfristen im Fahreignungsregister.[1]

Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 5 Min. Lesezeit

Was passiert, wenn man die MPU verweigert?

Wird von der zuständigen Führerscheinstelle eine MPU angeordnet, so kann sich der betroffene Verkehrsteilnehmer weigern, an dieser Untersuchung teilzunehmen. Zwingen kann ihn niemand. Weigert er sich aber oder bringt er das geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf die Behörde bei ihrer Entscheidung auf seine Nichteignung schließen. Auf diese Folge muss sie bei der Anordnung hinweisen.[1]

Wer noch eine Fahrerlaubnis hat, dem wird sie dann entzogen, denn wer sich als ungeeignet erweist, dem hat die Behörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. Wer die Fahrerlaubnis neu beantragt hat, bekommt sie nicht.[1]

Der Schluss auf die Nichteignung setzt voraus, dass die Behörde das Gutachten zu Recht gefordert hat. Ob das so war, wird im Verfahren gegen die Entziehung oder Ablehnung mitgeprüft. Mehr dazu unter MPU anfechten.

MPU nicht bestanden: Was nun?

Ein negatives Gutachten ist kein Bescheid. Es geht an Sie als Auftraggeber, und die Entscheidung über die Fahrerlaubnis trifft allein die Behörde; das Gutachten ist dafür eine wichtige Entscheidungshilfe.[2]

  1. Nicht vorschnell vorlegen: Sie müssen das negative Gutachten nicht einreichen. Ohne Gutachten darf die Behörde aber auf Nichteignung schließen.
  2. Antrag zurücknehmen: Wer den Antrag auf Neuerteilung zurücknimmt, vermeidet eine Versagung. Unanfechtbare Versagungen werden im Fahreignungsregister gespeichert und erst nach zehn Jahren getilgt.
  3. Ursachen klären: Das Gutachten zeigt, was fehlt, etwa Abstinenzbelege oder eine nachvollziehbare Aufarbeitung.
  4. Kursempfehlung nutzen: Empfiehlt das Gutachten einen Kurs zur Wiederherstellung der Eignung, genügt nach Zustimmung der Behörde vor Kursbeginn in der Regel die Teilnahmebescheinigung statt einer neuen MPU.[1]

Wie viele durchfallen und woran es meist liegt, steht unter MPU-Durchfallquote.

Gibt es eine MPU-Verjährung?

Nein. Eine Verjährung der MPU kennt das Gesetz nicht, und die Angaben von „zehn“ oder „15 Jahren“ vermischen verschiedene Fristen. Entscheidend ist, wie lange die Tat im Fahreignungsregister steht und gegen Sie verwendet werden darf.[3]

EintragungTilgungsfrist
Ordnungswidrigkeit mit 1 Punkt2 Jahre 6 Monate
Ordnungswidrigkeit mit 2 Punkten, Straftat ohne Entzug5 Jahre
Straftat mit Entzug oder Sperre, Versagung, Entziehung, Verzicht10 Jahre

Bei der Entziehung oder Versagung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens aber fünf Jahre nach der Rechtskraft. Danach wird die Eintragung erst nach einer Überliegefrist von einem Jahr gelöscht.[3]

Beispiel: Frau S. wurde wegen Trunkenheit mit 1,8 Promille verurteilt, die Fahrerlaubnis wurde entzogen. Beantragt sie keinen neuen Führerschein, beginnt die zehnjährige Tilgungsfrist fünf Jahre nach Rechtskraft. Die Eintragung ist also erst nach 15 Jahren tilgungsreif und nach einem weiteren Jahr gelöscht. Bis dahin darf die Behörde sie bei einem Antrag verwerten.

Ist eine Eintragung gelöscht, dürfen Tat und Entscheidung für die Beurteilung der Eignung nicht mehr vorgehalten und nicht mehr zu Ihrem Nachteil verwertet werden.[3]

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Kann die Führerscheinstelle auf die MPU verzichten?

Das hängt vom Anlass ab. In manchen Fällen muss die Behörde die MPU anordnen, zum Beispiel nach einer Fahrt mit 1,6 Promille oder mehr, nach wiederholten Alkoholverstößen oder vor der Neuerteilung nach einem Entzug aus diesen Gründen. Dort hat sie keinen Spielraum.[1]

Bei anderen Anlässen, etwa erheblichen oder wiederholten Verkehrsverstößen, kann sie eine MPU anordnen, muss es aber nicht. Steht die Nichteignung zur Überzeugung der Behörde bereits fest, unterbleibt die Anordnung, und die Fahrerlaubnis wird ohne MPU entzogen oder versagt.[1]

Die MPU-Anordnung kommt nicht: Was tun, wenn sich die Führerscheinstelle nicht meldet?

Eine feste Bearbeitungsfrist für den Antrag auf Neuerteilung gibt es nicht. Hat die Behörde über einen Antrag ohne zureichenden Grund in angemessener Frist nicht entschieden, ist eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht zulässig, in der Regel aber nicht vor Ablauf von drei Monaten seit dem Antrag.[2]

Den Antrag auf Neuerteilung können Sie frühestens sechs Monate vor Ablauf einer Sperrfrist stellen. Frühzeitig zu beantragen lohnt sich, damit Anordnung, Untersuchung und Entscheidung bis zum Ende der Sperre erledigt sein können.[2]

Kann man die MPU umgehen, etwa wegen der Arbeit?

Führerscheininhaber, die die Nachricht erhalten haben, dass eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet wurde, sind oftmals stark verunsichert. Da liegt es mitunter nahe, die Teilnahme zu verweigern und nach Wegen zu suchen, die MPU zu umgehen. Berufliche Gründe ändern an der Anordnung aber nichts.

Trotz aller Ängste und Befürchtungen sollte man sich jedoch grundsätzlich kooperativ zeigen. Bei einer entsprechenden Anordnung liegt ein behördlicher Zweifel an der Fahreignung vor, den es auszuräumen gilt. Aus diesem Grund ist es in der Regel ratsam, von einer Nichtteilnahme abzusehen und sich stattdessen einer intensiven Vorbereitung zu widmen. Auch ein Führerschein aus dem EU-Ausland hilft nach einer Entziehung nicht weiter, siehe Führerschein und Ausland.

Wer ist zuständig?

Entziehung, Neuerteilung

Die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts. Gegen Entzug oder Ablehnung: Widerspruch, wo das Land ihn vorsieht, und Klage beim Verwaltungsgericht.

Verwaltungsgerichte in Deutschland
Punkte- und Registerauskunft

Welche Eintragungen noch gespeichert sind, erfahren Sie kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt.

Punkte in Flensburg

Häufige Fragen

Quellen

  1. Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): § 11 · § 13 · § 46 · Register: § 28 StVG · Tilgung Versagung: § 29 StVG
  2. Verwaltungsgerichtsordnung § 75 und BASt-Informationen zur MPU: § 75 VwGO · BASt: Informationen zur MPU (PDF)
  3. Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 29: Tilgungsfristen

Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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