Amtsgericht Schöneberg
Das Amtsgericht Schöneberg hat seinen Sitz in 10823 Berlin, Grunewaldstraße 66 - 67. Zuständig ist es für Berlin (teilweise).
Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
Amtsgericht Schöneberg
Grunewaldstraße 66 - 67
10823 Berlin
- 030 90159-0
- Fax 030 90159-429
- www.berlin.de
- XJustiz-ID F1106
Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.
Gerichtsbezirk
Der Bezirk des Amtsgerichts Schöneberg umfasst Berlin (teilweise) mit rund 3.685.300 Einwohnern. Gemeinden mit * gehören nur zum Teil dazu; dort entscheidet die Postleitzahl bzw. die Straße.
- Berlin * 3.685.265
Nachlassgericht
Nachlassgericht für den Bezirk ist das Amtsgericht Schöneberg selbst. Zuständig ist es, wenn die verstorbene Person zuletzt hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 FamFG). Dort beantragen Sie den Erbschein, geben ein gefundenes Testament ab oder schlagen eine Erbschaft aus.
Was ein Erbschein ist und wann Sie ihn brauchen
Zwangsversteigerungen
Zwangsversteigerungen von Grundstücken, Häusern und Wohnungen im Bezirk führt das Amtsgericht Schöneberg durch (§ 1 ZVG). Die Termine mit Verkehrswert und Objektbeschreibung stehen im amtlichen ZVG-Portal der Landesjustizverwaltungen; dort nach dem Gericht filtern. Maßgeblich ist, wo das Grundstück liegt. Abgefragt haben wir die Zuständigkeit für Berlin; für einzelne Gemeinden des Bezirks kann das Land ein anderes Vollstreckungsgericht bestimmt haben (§ 1 Abs. 2 ZVG).
Wer im Bezirk wofür zuständig ist
| Zivilsachen bis 10.000 Euro | Amtsgericht Schöneberg § 23 Nr. 1 GVG |
|---|---|
| Zivilsachen über 10.000 Euro, Berufungen | Landgericht Berlin II - Landgericht für Zivilsachen - §§ 71, 72 GVG |
| Mietstreit um Wohnraum | Amtsgericht Schöneberg § 23 Nr. 2 a GVG |
| Familiensachen | Amtsgericht Schöneberg § 23a GVG |
| Nachlass und Erbschein | Amtsgericht Schöneberg § 343 FamFG |
| Betreuung | Amtsgericht Schöneberg § 23a Abs. 2 GVG |
| Grundbuch | Amtsgericht Schöneberg § 1 GBO |
| Zwangsversteigerung | Amtsgericht Schöneberg § 1 ZVG |
| Verbraucherinsolvenz | Amtsgericht Schöneberg § 2 InsO |
| Unternehmensinsolvenz | Amtsgericht Charlottenburg § 2 InsO |
| Handelsregister | Amtsgericht Charlottenburg § 8 HGB |
| Vereinsregister | Amtsgericht Charlottenburg |
| Mahnbescheid | Amtsgericht Wedding § 689 ZPO |
| Strafsachen bis vier Jahre Straferwartung | Amtsgericht Schöneberg § 24 GVG |
| Anklage und Ermittlungen | Staatsanwaltschaft Berlin § 152 StPO |
| Beratungshilfe | Amtsgericht Schöneberg § 4 BerHG |
| Gerichtsvollzieher (Verteilerstelle) | Amtsgericht Schöneberg |
Sonderzuständigkeiten laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgefragt für den Hauptort des Bezirks, Stand 24.09.2026. Allgemeine Regeln zur Zuständigkeit stehen auf der Seite Amtsgerichte.
Instanzenzug
| Erste Instanz | Amtsgericht Schöneberg |
|---|---|
| Berufung, Beschwerde, größere Zivilsachen | Landgericht Berlin II - Landgericht für Zivilsachen - |
| Oberlandesgericht | Kammergericht |
| Revision | Bundesgerichtshof, Karlsruhe |
| Strafverfolgung im Bezirk | Staatsanwaltschaft Berlin |
Fachgerichte für den Bezirk
Für Streit mit dem Arbeitgeber, mit Sozialbehörden, mit anderen Behörden oder mit dem Finanzamt sind eigene Gerichte zuständig:
| Arbeitsgericht | Arbeitsgericht Berlin |
|---|---|
| Sozialgericht | Sozialgericht Berlin |
| Verwaltungsgericht | Verwaltungsgericht Berlin |
| Finanzgericht | Finanzgericht Berlin-Brandenburg |
Häufige Fragen
- Für welche Orte ist das Amtsgericht Schöneberg zuständig?
Für Berlin; in der Stadt gibt es mehrere Amtsgerichte, dort entscheidet die Straße.
- Wohin geht die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Schöneberg?
In Zivilsachen an das Landgericht Berlin II - Landgericht für Zivilsachen - (§ 72 GVG). Zulässig ist sie, wenn der Beschwerdewert 1.000 Euro übersteigt oder das Amtsgericht sie zulässt (§ 511 ZPO).
- Welche Staatsanwaltschaft ist für den Bezirk zuständig?
Die Staatsanwaltschaft Berlin. Eine Strafanzeige können Sie aber auch bei der Polizei oder beim Amtsgericht erstatten (§ 158 StPO).
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