Sozialrecht · Stand September 2026
BAföG-Rückzahlung: Wer wie viel zurückzahlt, ab wann und mit welchem Nachlass
Zurückzahlen müssen Sie nur den Darlehensanteil des BAföG für Studierende; Schüler-BAföG ist ein Zuschuss. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer in Raten von 130 Euro im Monat und endet nach höchstens 77 Raten, derzeit 10.010 Euro.[1]
Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 6 Min. Lesezeit
Muss man BAföG zurückzahlen?
Schülerinnen und Schüler erhalten BAföG-Leistungen als Vollzuschuss. Sie sind zu keinerlei Rückzahlung der Förderungsleistung verpflichtet. Studierende hingegen müssen das zinsfreie Staatsdarlehen zurückzahlen. Die Rückzahlung der BAföG-Leistung betrifft somit ausschließlich Studierende an Hochschulen, Akademien und Höheren Fachschulen.[1][2]
Diesbezüglich muss man jedoch hervorheben, dass lediglich die Hälfte der Förderung ein Darlehen darstellt, wobei dieses unverzinslich ist. Die andere Hälfte bildet einen Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Verallgemeinernd kann man also sagen, dass Studierende später nur die Hälfte des erhaltenen BAföG zurückzahlen müssen, und davon höchstens 77 Raten.[2]
Es gibt Ausnahmen in beide Richtungen:
- Voller Zuschuss: der Kinderbetreuungszuschlag, der Zuschlag für notwendige Studiengebühren und die Förderung, die wegen einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Erziehung eines Kindes über die Förderungshöchstdauer hinaus gezahlt wird.
- Volles Darlehen: die Hilfe zum Studienabschluss nach dem Ende der Förderungshöchstdauer und bei einer anderen Ausbildung nach Abbruch oder Fachwechsel die Semester, die über die gekürzte Förderungshöchstdauer hinausgehen. Für dieses Volldarlehen gilt die Obergrenze von 77 Raten nicht. Es wird nach dem hälftigen Darlehen zurückgezahlt; gab es nur Volldarlehen, beginnt die Rückzahlung schon drei Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer.[2]
Wann muss man BAföG zurückzahlen?
Die Rückzahlung der BAföG-Leistung beginnt 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Die Förderungshöchstdauer entspricht normalerweise der Regelstudienzeit, bei Akademien der vorgesehenen Ausbildungszeit. Die Rückzahlung der erhaltenen BAföG-Leistung muss binnen 20 Jahren erfolgen.[2][1]
Die Rückzahlung der BAföG-Leistung erfolgt an das zentrale Bundesverwaltungsamt in Köln. Das Amt unterrichtet den Darlehensnehmer nach 4 1/2 Jahren über die Gesamthöhe des Darlehens und über die Höhe der Raten. Zugleich informiert das Bundesverwaltungsamt über den Termin der ersten Rückzahlungsrate. Der Bescheid enthält auch ein Angebot für den höchstmöglichen Nachlass bei vorzeitiger Rückzahlung. Teilen Sie dem Bundesverwaltungsamt jede neue Anschrift mit; muss es Ihre Adresse ermitteln, kostet das 25 Euro.[1]
Prüfen Sie den Bescheid sofort. Ist er unanfechtbar geworden, werden die festgestellte Darlehenssumme und die Förderungshöchstdauer später nicht mehr überprüft. Nach Aufforderung sind die Raten für jeweils drei Monate in einer Summe zu zahlen, also 390 Euro im Quartal.[2]
Wie viel muss man höchstens zurückzahlen?
Wer erstmals ab dem 1. September 2019 mit Zuschuss und Darlehen gefördert wurde, zahlt höchstens 77 Monatsraten. Wer so lange regelmäßig gezahlt hat, dem wird die restliche Darlehensschuld erlassen. Bei der Regelrate von 130 Euro sind das 10.010 Euro.[2][3]
| Darlehensanteil laut Bescheid | zurückzuzahlen |
|---|---|
| 6.000 Euro | 6.000 Euro |
| 10.010 Euro | 10.010 Euro |
| 18.000 Euro | 10.010 Euro |
| 25.000 Euro | 10.010 Euro |
Die Tabelle gilt bei regelmäßiger Zahlung der Regelraten. Waren Sie mit verminderten Raten freigestellt, zählen für die 77 Raten auch diese niedrigeren Raten; die Summe kann dann geringer ausfallen. Für ältere Darlehen gilt: Wurde der Ausbildungsabschnitt nach dem 28. Februar 2001 begonnen, ist die Rückzahlung auf 10.000 Euro begrenzt.[2][3]
BAföG auf einmal zurückzahlen: Lohnt sich der Nachlass?
Die Darlehen können ganz oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt werden. Auf Antrag gibt es dann einen Nachlass auf die verbleibende Darlehensschuld. Die Nachlasssätze stehen in der Darlehensverordnung und gelten seit dem 1. April 2020 einheitlich.[2][3]
Der Nachlass richtet sich nach der Höhe der noch nicht fälligen Schuld und wird kleiner, je mehr Sie schon gezahlt haben. Den höchsten Nachlass bekommen Sie, wenn der Betrag bis zur Fälligkeit der ersten Rate bei der Bundeskasse Halle eingeht. Ein konkretes Angebot steht erstmals im Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid; zahlen Sie den Betrag fristgerecht, gilt das als Antrag. Bei Darlehen nach neuem Recht berechnet sich der Nachlass höchstens aus 10.010 Euro.[3]
Eine Teilablösung mit Nachlass ist erst ab 475 Euro in einer Summe möglich. Monate, in denen Sie seit dem 1. April 2020 wegen einer Freistellung nichts zahlen mussten, werden nicht mehr mit einem Nachlass versehen. Regelmäßige Einzahlungen, um für eine spätere Ablösung anzusparen, sind nicht möglich.[3]
Was passiert, wenn man die BAföG-Raten nicht zahlen kann?
Zuweilen kommt es vor, dass der Bescheid hinsichtlich der BAföG-Rückzahlung ins Haus flattert, man aber nicht die finanziellen Mittel hat, die Tilgung zu beginnen. Das Bundesverwaltungsamt ermöglicht dann eine Freistellung, während der Sie keine oder verminderte Raten zahlen. Ob die Freistellung dann tatsächlich gewährt wird, hängt jedoch davon ab, wie hoch das Einkommen des Schuldners ist.[2]
Freigestellt wird, soweit das monatliche Einkommen 1.690 Euro nicht um mindestens 42 Euro übersteigt. Für den Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner erhöht sich der Betrag um 850 Euro, für jedes Kind um 770 Euro, jeweils gemindert um deren eigenes Einkommen. Diese Regelungen zur einkommensabhängigen Rückzahlung finden sich in § 18a BAföG.[2]
Die Freistellung gilt ab dem Antragsmonat, rückwirkend für bis zu vier Monate. Üblicherweise erfolgt die Freistellung für ein Jahr, beim ersten Mal für zwei Jahre. Danach wird erneut geschaut, ob sich die Einkommensverhältnisse geändert haben. Den Antrag können Sie online bei BAföG-online des Bundesverwaltungsamts stellen und die Nachweise dort hochladen. Solange Sie selbst wieder BAföG erhalten, werden Sie auf Antrag ebenfalls freigestellt.[2][1]
Zahlen Sie dagegen einfach nicht, wird es teuer: Ist ein Zahlungstermin um mehr als 45 Tage überschritten, wird der noch nicht getilgte Betrag mit 6 Prozent im Jahr verzinst. Den Erlass nach 20 Jahren erhält nur, wer seinen Zahlungs- und Mitwirkungspflichten nachgekommen ist oder nur geringfügig dagegen verstoßen hat.[2]
Rückforderung: Wann zu viel gezahltes BAföG zurückverlangt wird
Von der regulären Rückzahlung des Darlehens zu unterscheiden ist die Rückforderung durch das Amt für Ausbildungsförderung. Sie betrifft auch Schüler-BAföG und den Zuschussanteil. Für Monate, in denen die Voraussetzungen an keinem Tag vorlagen, hebt das Amt den Bescheid auf und fordert das Geld zurück, soweit Sie etwa Einkommen erzielt haben, das bei der Bewilligung nicht berücksichtigt war, oder soweit unter dem Vorbehalt der Rückforderung gezahlt wurde. Daneben gelten die allgemeinen Regeln über die Aufhebung von Bescheiden.[2]
Unter Vorbehalt wird zum Beispiel weitergezahlt, wenn der Bewilligungszeitraum endet und der neue Bescheid noch nicht da ist. Auch für Monate nach einem Abbruch des Studiums verlangt das Amt das BAföG zurück; mehr dazu im Beitrag BAföG bei Studienabbruch.[2]
Wer ist zuständig?
Das Bundesverwaltungsamt in Köln. Dort beantragen Sie Freistellung und vorzeitige Rückzahlung, auch online über BAföG-online. Rückforderungen für einzelne Monate kommen dagegen vom Amt für Ausbildungsförderung.
BAföG: ÜberblickGegen den Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid oder eine Rückforderung legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung das vorsieht. Zuständig ist danach das Verwaltungsgericht.
Verwaltungsgerichte in DeutschlandHäufige Fragen
- Gibt es BAföG ohne Rückzahlung?
Ja. Schüler-BAföG ist ein Zuschuss, ebenso der Kinderbetreuungszuschlag, der Zuschlag für Studiengebühren und die Förderung, die wegen Behinderung, Schwangerschaft oder Kindererziehung über die Förderungshöchstdauer hinaus gezahlt wird.
- Wie zahlt man BAföG zurück?
An das Bundesverwaltungsamt, nach dessen Aufforderung in Beträgen für jeweils drei Monate. Die Regelrate beträgt 130 Euro im Monat. Termin und Höhe stehen im Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid.
- Muss man Meister-BAföG zurückzahlen?
Beim Aufstiegs-BAföG ist der Unterhaltsbeitrag ein voller Zuschuss. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden zur Hälfte bezuschusst, den Rest gibt es als KfW-Darlehen. Wer die Prüfung besteht, dem werden 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens erlassen.
- Was passiert mit BAföG-Schulden im Todesfall?
Mit dem Tod erlischt die verbliebene Darlehensschuld einschließlich Kosten und Zinsen. Die Erben müssen sie nicht übernehmen.
- Muss man BAföG zurückzahlen, wenn man eine Ausbildung macht?
Für eine schulische Ausbildung gibt es Schüler-BAföG als Zuschuss, das nicht zurückgezahlt wird. Das Darlehen betrifft nur die Förderung an Hochschulen, Akademien und Höheren Fachschulen.
Quellen
- BAföG-Seite des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt: Wie funktioniert die Rückzahlung?
- Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG): § 17 · § 15 · § 18 · § 18a · § 20 · § 50
- Bundesverwaltungsamt: BAföG, vorzeitige Rückzahlung
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