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Verkehrsrecht Ratgeber · Stand September 2026

Führerschein-Kosten: Was die Fahrerlaubnis Klasse B kostet und wer hilft

Der durchschnittliche Preis für den Pkw-Führerschein der Klasse B liegt nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums bei rund 3.400 Euro. Den größten Teil machen die Fahrstunden aus, die amtlichen Prüf- und Erteilungsgebühren liegen zusammen unter 200 Euro.[1]

Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 5 Min. Lesezeit

Wie viel kostet ein Führerschein?

Die Kosten für einen Führerschein setzen sich aus vielen unterschiedlichen Bestandteilen zusammen, von der Grundgebühr über das Lernmaterial bis zu Fahrstunden und Sonderfahrten. Ein Vergleich ist schwierig. Das Bundesverkehrsministerium beziffert den durchschnittlichen Preis für den Pkw-Führerschein der Klasse B auf rund 3.400 Euro.[1]

Grundsätzlich kann jedoch festgestellt werden, dass sehr viel von der Begabung des Fahrschülers abhängt. Ein Großteil der Kosten für einen Führerschein entsteht durch die praktische Ausbildung in der Fahrschule, da die Fahrstunden für normale Übungsfahrten und Sonderfahrten einerseits teuer sind und andererseits in der Regel eine Vielzahl von Fahrten für eine solide Ausbildung erforderlich ist. Manch ein Schüler benötigt 20 praktische Fahrstunden, jedoch gibt es auch Fahrschüler, die doppelt so viele Stunden benötigen.

Die frühere Faustregel von 1.000 bis 2.000 Euro ist damit überholt.

Woraus setzen sich die Kosten für den Führerschein zusammen?

Nicht selten stellen sich Fahranfänger die Frage, wie sich die Kosten für den Führerschein zusammensetzen. Jede Fahrschule bildet ihre Preise frei, muss sie aber mit den Geschäftsbedingungen in ihren Räumen aushängen. Für jede Klasse anzugeben sind:[2]

  • der Grundbetrag für die allgemeinen Aufwendungen einschließlich des gesamten Theorieunterrichts,
  • das Entgelt für eine Fahrstunde von 45 Minuten,
  • die Entgelte für die Sonderfahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dämmerung und Dunkelheit,
  • die Vorstellungsentgelte für die theoretische und die praktische Prüfung,
  • der Grundbetrag bei nicht bestandener Theorieprüfung und weiterer Ausbildung.[2]

Außerdem müssen die Lehrmittel bezahlt werden. Zudem muss man einen kostenpflichtigen Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Passbilder, der Führerscheinantrag und Prüfungsgebühren fallen auch noch an, wodurch die Kosten für den Führerschein durchaus in die Höhe schnellen können.

Beim Pkw-Führerschein sind heute zwölf Sonderfahrten vorgeschrieben: fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Dunkelheitsfahrten zu je 45 Minuten. Sie sind oft teurer als normale Fahrstunden.[1]

Welche Gebühren verlangen TÜV, DEKRA und die Behörde?

Die amtlichen Gebühren sind bundesweit in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr festgelegt:[2]

PostenGebühr
Theoretische Prüfung11,10 €
Zuschlag Prüfung am PC9,90 €
Praktische Prüfung Klasse B109,10 €
Erteilung der Fahrerlaubnis35,70 €
Auskunft aus dem Fahreignungsregister für die Behörde3,30 €
Prüfungsbescheinigung beim Führerschein mit 177,70 €

Kann die Prüfung ohne ausreichende Entschuldigung des Bewerbers nicht stattfinden, wird die volle Gebühr trotzdem fällig.[2]

Wie die Prüfungen ablaufen, steht unter Führerscheinprüfung.

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Was kostet es, wenn man durch die Prüfung fällt?

Wie teuer der Führerschein im Endeffekt wird, hängt unter anderem davon ab, wie viele Fahrstunden man braucht, für welche Führerschein-Klasse man sich entschieden hat und ob man die Prüfungen direkt beim ersten Versuch besteht oder vielleicht wiederholen muss.

Bei einer Wiederholung fallen die amtliche Prüfgebühr und das Vorstellungsentgelt der Fahrschule erneut an. Nach einer nicht bestandenen Theorieprüfung darf die Fahrschule für die weitere Ausbildung einen eigenen, im Preisaushang anzugebenden Grundbetrag verlangen. Dazu kommen meist zusätzliche Fahrstunden.[2]

Beispiel: Anna fällt beim ersten Versuch durch die Fahrprüfung Klasse B. Für den zweiten Versuch zahlt sie erneut 109,10 Euro Prüfgebühr, das Vorstellungsentgelt ihrer Fahrschule und drei weitere Fahrstunden.

Wie kann man beim Führerschein sparen?

Es kann sich lohnen, im Vorfeld die Preise zu vergleichen und auch die anfallenden Kosten bei der Wahl einer Fahrschule zu berücksichtigen. Die Fahrschulen haben zum Teil recht unterschiedliche Preise, wobei angehende Fahrschüler selbstverständlich auch großen Wert auf die Qualität der Fahrschule legen sollten. Vergleichen Sie nicht nur den Grundbetrag, sondern vor allem den Preis je Fahrstunde und Sonderfahrt, denn dort entsteht der größte Teil der Kosten.[2]

Ein Führerschein im EU-Ausland ist kein Sparmodell: Ohne echten Wohnsitz von mindestens 185 Tagen im Jahr im Ausstellerstaat gilt er in Deutschland nicht. Mehr dazu unter Führerschein und Ausland.

Zahlt das Jobcenter oder die Arbeitsagentur den Führerschein?

Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Die Förderung des Erwerbs eines Führerscheins einschließlich des dafür erforderlichen Erste-Hilfe-Kurses ist aus dem Vermittlungsbudget aber im begründeten Einzelfall möglich. Wegen der hohen Kosten stellt die Bundesagentur hohe Anforderungen, und in der Regel kommt eine Förderung nur bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in Betracht, etwa wenn ein Arbeitsplatz ohne Auto nicht erreichbar ist.[3]

Lkw- und Busführerscheine werden grundsätzlich über die Förderung der beruflichen Weiterbildung finanziert, also mit einem Bildungsgutschein. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder abzuwenden.[3]

Wer Grundsicherungsgeld bezieht, wendet sich an das Jobcenter, sonst an die Agentur für Arbeit. Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Ausbildung.

Wird der Führerschein bald günstiger?

Die Bundesregierung will die Kosten mit einer Reform der Fahrschulausbildung deutlich senken. Geplant sind digitaler Theorieunterricht ohne Präsenzpflicht, keine feste Zahl an Sonderfahrten mehr und eine Veröffentlichung der Preise und Erfolgsquoten aller Fahrschulen in der Mobilithek, damit Fahrschüler besser vergleichen können.[1]

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 24. September 2026 in erster Lesung beraten. Bis zum Inkrafttreten gelten die bisherigen Vorgaben. Den Stand der Reform finden Sie auch unter Führerschein: Überblick.

Wer ist zuständig?

Förderung

Das Jobcenter bei Bezug von Grundsicherungsgeld, sonst die Agentur für Arbeit. Über die Förderung wird im Einzelfall nach Ermessen entschieden.[3]

Führerschein: Überblick

Häufige Fragen

Quellen

  1. Bundesministerium für Verkehr: Pressemitteilung 043/2026 zur Reform der Fahrschulausbildung
  2. Fahrlehrergesetz (FahrlG) § 32 und Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt): § 32 FahrlG · GebOSt Anlage
  3. Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen Vermittlungsbudget (SGB II, Stand 23.01.2026, PDF)

Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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