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Amtsgericht Neunkirchen

Das Amtsgericht Neunkirchen hat seinen Sitz in 66538 Neunkirchen, Knappschaftsstraße 16. Zuständig ist es für 2 Städte und Gemeinden, darunter Neunkirchen und Spiesen-Elversberg.

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Anschrift und Kontakt

Hausanschrift
Amtsgericht Neunkirchen
Knappschaftsstraße 16
66538 Neunkirchen

Postanschrift
Postfach 11 04
66511 Neunkirchen

Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.

Gerichtsbezirk: 2 Städte und Gemeinden

Zum Bezirk des Amtsgerichts Neunkirchen gehören 2 Städte und Gemeinden mit zusammen rund 60.400 Einwohnern.

  • Neunkirchen 47.344
  • Spiesen-Elversberg 13.080

Nachlassgericht

Nachlassgericht für den Bezirk ist das Amtsgericht Neunkirchen selbst. Zuständig ist es, wenn die verstorbene Person zuletzt hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 FamFG). Dort beantragen Sie den Erbschein, geben ein gefundenes Testament ab oder schlagen eine Erbschaft aus.

Was ein Erbschein ist und wann Sie ihn brauchen

Zwangsversteigerungen

Zwangsversteigerungen von Grundstücken, Häusern und Wohnungen im Bezirk führt das Amtsgericht Neunkirchen durch (§ 1 ZVG). Die Termine mit Verkehrswert und Objektbeschreibung stehen im amtlichen ZVG-Portal der Landesjustizverwaltungen; dort nach dem Gericht filtern. Maßgeblich ist, wo das Grundstück liegt. Abgefragt haben wir die Zuständigkeit für Neunkirchen; für einzelne Gemeinden des Bezirks kann das Land ein anderes Vollstreckungsgericht bestimmt haben (§ 1 Abs. 2 ZVG).

Wer im Bezirk wofür zuständig ist

Zivilsachen bis 10.000 Euro Amtsgericht Neunkirchen § 23 Nr. 1 GVG
Zivilsachen über 10.000 Euro, BerufungenLandgericht Saarbrücken §§ 71, 72 GVG
Mietstreit um Wohnraum Amtsgericht Neunkirchen § 23 Nr. 2 a GVG
Familiensachen Amtsgericht Neunkirchen § 23a GVG
Nachlass und Erbschein Amtsgericht Neunkirchen § 343 FamFG
Betreuung Amtsgericht Neunkirchen § 23a Abs. 2 GVG
GrundbuchAmtsgericht Saarbrücken § 1 GBO
Zwangsversteigerung Amtsgericht Neunkirchen § 1 ZVG
Verbraucherinsolvenz Amtsgericht Neunkirchen § 2 InsO
UnternehmensinsolvenzAmtsgericht Saarbrücken § 2 InsO
HandelsregisterAmtsgericht Saarbrücken § 8 HGB
Vereinsregister Amtsgericht Neunkirchen
MahnbescheidAmtsgericht Mayen § 689 ZPO
Strafsachen bis vier Jahre Straferwartung Amtsgericht Neunkirchen § 24 GVG
Anklage und ErmittlungenStaatsanwaltschaft Saarbrücken § 152 StPO
Beratungshilfe Amtsgericht Neunkirchen § 4 BerHG
Gerichtsvollzieher (Verteilerstelle) Amtsgericht Neunkirchen

Sonderzuständigkeiten laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgefragt für den Hauptort des Bezirks, Stand 24.09.2026. Allgemeine Regeln zur Zuständigkeit stehen auf der Seite Amtsgerichte.

Instanzenzug

Erste InstanzAmtsgericht Neunkirchen
Berufung, Beschwerde, größere ZivilsachenLandgericht Saarbrücken
OberlandesgerichtSaarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken
RevisionBundesgerichtshof, Karlsruhe
Strafverfolgung im BezirkStaatsanwaltschaft Saarbrücken

Fachgerichte für den Bezirk

Für Streit mit dem Arbeitgeber, mit Sozialbehörden, mit anderen Behörden oder mit dem Finanzamt sind eigene Gerichte zuständig:

ArbeitsgerichtArbeitsgericht Saarland
SozialgerichtSozialgericht für das Saarland
VerwaltungsgerichtVerwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis
FinanzgerichtFinanzgericht des Saarlandes

Häufige Fragen

Passende Ratgeber auf zurecht.de

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