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Amtsgericht St. Wendel

Das Amtsgericht St. Wendel hat seinen Sitz in 66606 St. Wendel, Schorlemerstraße 33. Zuständig ist es für 13 Städte und Gemeinden, darunter St. Wendel, Eppelborn und Illingen.

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Anschrift und Kontakt

Hausanschrift
Amtsgericht St. Wendel
Schorlemerstraße 33
66606 St. Wendel

Postanschrift
Postfach 11 40
66591 St. Wendel

Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.

Gerichtsbezirk: 13 Städte und Gemeinden

Zum Bezirk des Amtsgerichts St. Wendel gehören 13 Städte und Gemeinden mit zusammen rund 160.600 Einwohnern.

  • St. Wendel 25.441
  • Eppelborn 16.661
  • Illingen 15.935
  • Schiffweiler 15.805
  • Ottweiler 14.255
  • Tholey 12.358
  • Marpingen 10.297
  • Merchweiler 10.099
  • Nohfelden 9.949
  • Nonnweiler 8.484
  • Freisen 8.115
  • Namborn 7.096
  • Oberthal 6.073

Nachlassgericht

Nachlassgericht für den Bezirk ist das Amtsgericht St. Wendel selbst. Zuständig ist es, wenn die verstorbene Person zuletzt hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 FamFG). Dort beantragen Sie den Erbschein, geben ein gefundenes Testament ab oder schlagen eine Erbschaft aus.

Was ein Erbschein ist und wann Sie ihn brauchen

Zwangsversteigerungen

Zwangsversteigerungen von Grundstücken, Häusern und Wohnungen im Bezirk führt das Amtsgericht St. Wendel durch (§ 1 ZVG). Die Termine mit Verkehrswert und Objektbeschreibung stehen im amtlichen ZVG-Portal der Landesjustizverwaltungen; dort nach dem Gericht filtern. Maßgeblich ist, wo das Grundstück liegt. Abgefragt haben wir die Zuständigkeit für St. Wendel; für einzelne Gemeinden des Bezirks kann das Land ein anderes Vollstreckungsgericht bestimmt haben (§ 1 Abs. 2 ZVG).

Wer im Bezirk wofür zuständig ist

Zivilsachen bis 10.000 Euro Amtsgericht St. Wendel § 23 Nr. 1 GVG
Zivilsachen über 10.000 Euro, BerufungenLandgericht Saarbrücken §§ 71, 72 GVG
Mietstreit um Wohnraum Amtsgericht St. Wendel § 23 Nr. 2 a GVG
Familiensachen Amtsgericht St. Wendel § 23a GVG
Nachlass und Erbschein Amtsgericht St. Wendel § 343 FamFG
Betreuung Amtsgericht St. Wendel § 23a Abs. 2 GVG
GrundbuchAmtsgericht Saarbrücken § 1 GBO
Zwangsversteigerung Amtsgericht St. Wendel § 1 ZVG
Verbraucherinsolvenz Amtsgericht St. Wendel § 2 InsO
UnternehmensinsolvenzAmtsgericht Saarbrücken § 2 InsO
HandelsregisterAmtsgericht Saarbrücken § 8 HGB
Vereinsregister Amtsgericht St. Wendel
MahnbescheidAmtsgericht Mayen § 689 ZPO
Strafsachen bis vier Jahre Straferwartung Amtsgericht St. Wendel § 24 GVG
Anklage und ErmittlungenStaatsanwaltschaft Saarbrücken § 152 StPO
Beratungshilfe Amtsgericht St. Wendel § 4 BerHG
Gerichtsvollzieher (Verteilerstelle) Amtsgericht St. Wendel

Sonderzuständigkeiten laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgefragt für den Hauptort des Bezirks, Stand 24.09.2026. Allgemeine Regeln zur Zuständigkeit stehen auf der Seite Amtsgerichte.

Instanzenzug

Erste InstanzAmtsgericht St. Wendel
Berufung, Beschwerde, größere ZivilsachenLandgericht Saarbrücken
OberlandesgerichtSaarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken
RevisionBundesgerichtshof, Karlsruhe
Strafverfolgung im BezirkStaatsanwaltschaft Saarbrücken

Fachgerichte für den Bezirk

Für Streit mit dem Arbeitgeber, mit Sozialbehörden, mit anderen Behörden oder mit dem Finanzamt sind eigene Gerichte zuständig:

ArbeitsgerichtArbeitsgericht Saarland
SozialgerichtSozialgericht für das Saarland
VerwaltungsgerichtVerwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis
FinanzgerichtFinanzgericht des Saarlandes

Häufige Fragen

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