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Amtsgericht Ottweiler

Das Amtsgericht Ottweiler hat seinen Sitz in 66564 Ottweiler, Reiherswaldweg 2.

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Im amtlichen Orts- und Gerichtsverzeichnis ist das Amtsgericht Ottweiler keinem Wohnort als allgemeines Amtsgericht (Zivilsachen) zugeordnet. Für die Postleitzahl 66564 nennt das Verzeichnis das Amtsgericht St. Wendel. Welche Aufgaben am Standort wahrgenommen werden, erfahren Sie beim Gericht.

Anschrift und Kontakt

Hausanschrift
Amtsgericht Ottweiler
Reiherswaldweg 2
66564 Ottweiler

Postanschrift
Postfach 13 61
66560 Ottweiler

Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.

Wer im Bezirk wofür zuständig ist

Zivilsachen bis 10.000 Euro Amtsgericht Ottweiler § 23 Nr. 1 GVG
Mietstreit um Wohnraum Amtsgericht Ottweiler § 23 Nr. 2 a GVG
Strafsachen bis vier Jahre Straferwartung Amtsgericht Ottweiler § 24 GVG
Beratungshilfe Amtsgericht Ottweiler § 4 BerHG

Sonderzuständigkeiten laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgefragt für den Hauptort des Bezirks, Stand 24.09.2026. Allgemeine Regeln zur Zuständigkeit stehen auf der Seite Amtsgerichte.

Instanzenzug

Erste InstanzAmtsgericht Ottweiler
RevisionBundesgerichtshof, Karlsruhe

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