Zum Inhalt springen

Amtsgericht Saarbrücken

Das Amtsgericht Saarbrücken hat seinen Sitz in 66119 Saarbrücken, Franz-Josef-Röder-Straße 13. Zuständig ist es für 6 Städte und Gemeinden, darunter Saarbrücken, Sulzbach/ Saar und Riegelsberg.

Anzeige

Anschrift und Kontakt

Hausanschrift
Amtsgericht Saarbrücken
Franz-Josef-Röder-Straße 13
66119 Saarbrücken

Postanschrift
66104 Saarbrücken

Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.

Gerichtsbezirk: 6 Städte und Gemeinden

Zum Bezirk des Amtsgerichts Saarbrücken gehören 6 Städte und Gemeinden mit zusammen rund 247.600 Einwohnern.

  • Saarbrücken 182.971
  • Sulzbach/ Saar 16.376
  • Riegelsberg 14.296
  • Quierschied 12.895
  • Kleinblittersdorf 10.856
  • Friedrichsthal 10.180

Nachlassgericht

Nachlassgericht für den Bezirk ist das Amtsgericht Saarbrücken selbst. Zuständig ist es, wenn die verstorbene Person zuletzt hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 FamFG). Dort beantragen Sie den Erbschein, geben ein gefundenes Testament ab oder schlagen eine Erbschaft aus.

Was ein Erbschein ist und wann Sie ihn brauchen

Zwangsversteigerungen

Zwangsversteigerungen von Grundstücken, Häusern und Wohnungen im Bezirk führt das Amtsgericht Saarbrücken durch (§ 1 ZVG). Die Termine mit Verkehrswert und Objektbeschreibung stehen im amtlichen ZVG-Portal der Landesjustizverwaltungen; dort nach dem Gericht filtern. Maßgeblich ist, wo das Grundstück liegt. Abgefragt haben wir die Zuständigkeit für Saarbrücken; für einzelne Gemeinden des Bezirks kann das Land ein anderes Vollstreckungsgericht bestimmt haben (§ 1 Abs. 2 ZVG).

Wer im Bezirk wofür zuständig ist

Zivilsachen bis 10.000 Euro Amtsgericht Saarbrücken § 23 Nr. 1 GVG
Zivilsachen über 10.000 Euro, BerufungenLandgericht Saarbrücken §§ 71, 72 GVG
Mietstreit um Wohnraum Amtsgericht Saarbrücken § 23 Nr. 2 a GVG
Familiensachen Amtsgericht Saarbrücken § 23a GVG
Nachlass und Erbschein Amtsgericht Saarbrücken § 343 FamFG
Betreuung Amtsgericht Saarbrücken § 23a Abs. 2 GVG
Grundbuch Amtsgericht Saarbrücken § 1 GBO
Zwangsversteigerung Amtsgericht Saarbrücken § 1 ZVG
Verbraucherinsolvenz Amtsgericht Saarbrücken § 2 InsO
Unternehmensinsolvenz Amtsgericht Saarbrücken Insolvenzgericht Sulzbach § 2 InsO
Handelsregister Amtsgericht Saarbrücken § 8 HGB
Vereinsregister Amtsgericht Saarbrücken
MahnbescheidAmtsgericht Mayen § 689 ZPO
Strafsachen bis vier Jahre Straferwartung Amtsgericht Saarbrücken § 24 GVG
Anklage und ErmittlungenStaatsanwaltschaft Saarbrücken § 152 StPO
Beratungshilfe Amtsgericht Saarbrücken § 4 BerHG
Gerichtsvollzieher (Verteilerstelle) Amtsgericht Saarbrücken

Sonderzuständigkeiten laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgefragt für den Hauptort des Bezirks, Stand 24.09.2026. Allgemeine Regeln zur Zuständigkeit stehen auf der Seite Amtsgerichte.

Instanzenzug

Erste InstanzAmtsgericht Saarbrücken
Berufung, Beschwerde, größere ZivilsachenLandgericht Saarbrücken
OberlandesgerichtSaarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken
RevisionBundesgerichtshof, Karlsruhe
Strafverfolgung im BezirkStaatsanwaltschaft Saarbrücken

Fachgerichte für den Bezirk

Für Streit mit dem Arbeitgeber, mit Sozialbehörden, mit anderen Behörden oder mit dem Finanzamt sind eigene Gerichte zuständig:

ArbeitsgerichtArbeitsgericht Saarland
SozialgerichtSozialgericht für das Saarland
VerwaltungsgerichtVerwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis
FinanzgerichtFinanzgericht des Saarlandes

Häufige Fragen

Passende Ratgeber auf zurecht.de

Amtsgerichte in der Umgebung

Anzeige