Amtsgericht Saarbrücken
Das Amtsgericht Saarbrücken hat seinen Sitz in 66119 Saarbrücken, Franz-Josef-Röder-Straße 13. Zuständig ist es für 6 Städte und Gemeinden, darunter Saarbrücken, Sulzbach/ Saar und Riegelsberg.
Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
Amtsgericht Saarbrücken
Franz-Josef-Röder-Straße 13
66119 Saarbrücken
Postanschrift
66104 Saarbrücken
- 0681 501-05
- Fax 0681 501-5600
- www.ag-sb.saarland.de
- XJustiz-ID V1109
Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.
Gerichtsbezirk: 6 Städte und Gemeinden
Zum Bezirk des Amtsgerichts Saarbrücken gehören 6 Städte und Gemeinden mit zusammen rund 247.600 Einwohnern.
- Saarbrücken 182.971
- Sulzbach/ Saar 16.376
- Riegelsberg 14.296
- Quierschied 12.895
- Kleinblittersdorf 10.856
- Friedrichsthal 10.180
Nachlassgericht
Nachlassgericht für den Bezirk ist das Amtsgericht Saarbrücken selbst. Zuständig ist es, wenn die verstorbene Person zuletzt hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 FamFG). Dort beantragen Sie den Erbschein, geben ein gefundenes Testament ab oder schlagen eine Erbschaft aus.
Was ein Erbschein ist und wann Sie ihn brauchen
Zwangsversteigerungen
Zwangsversteigerungen von Grundstücken, Häusern und Wohnungen im Bezirk führt das Amtsgericht Saarbrücken durch (§ 1 ZVG). Die Termine mit Verkehrswert und Objektbeschreibung stehen im amtlichen ZVG-Portal der Landesjustizverwaltungen; dort nach dem Gericht filtern. Maßgeblich ist, wo das Grundstück liegt. Abgefragt haben wir die Zuständigkeit für Saarbrücken; für einzelne Gemeinden des Bezirks kann das Land ein anderes Vollstreckungsgericht bestimmt haben (§ 1 Abs. 2 ZVG).
Wer im Bezirk wofür zuständig ist
| Zivilsachen bis 10.000 Euro | Amtsgericht Saarbrücken § 23 Nr. 1 GVG |
|---|---|
| Zivilsachen über 10.000 Euro, Berufungen | Landgericht Saarbrücken §§ 71, 72 GVG |
| Mietstreit um Wohnraum | Amtsgericht Saarbrücken § 23 Nr. 2 a GVG |
| Familiensachen | Amtsgericht Saarbrücken § 23a GVG |
| Nachlass und Erbschein | Amtsgericht Saarbrücken § 343 FamFG |
| Betreuung | Amtsgericht Saarbrücken § 23a Abs. 2 GVG |
| Grundbuch | Amtsgericht Saarbrücken § 1 GBO |
| Zwangsversteigerung | Amtsgericht Saarbrücken § 1 ZVG |
| Verbraucherinsolvenz | Amtsgericht Saarbrücken § 2 InsO |
| Unternehmensinsolvenz | Amtsgericht Saarbrücken Insolvenzgericht Sulzbach § 2 InsO |
| Handelsregister | Amtsgericht Saarbrücken § 8 HGB |
| Vereinsregister | Amtsgericht Saarbrücken |
| Mahnbescheid | Amtsgericht Mayen § 689 ZPO |
| Strafsachen bis vier Jahre Straferwartung | Amtsgericht Saarbrücken § 24 GVG |
| Anklage und Ermittlungen | Staatsanwaltschaft Saarbrücken § 152 StPO |
| Beratungshilfe | Amtsgericht Saarbrücken § 4 BerHG |
| Gerichtsvollzieher (Verteilerstelle) | Amtsgericht Saarbrücken |
Sonderzuständigkeiten laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgefragt für den Hauptort des Bezirks, Stand 24.09.2026. Allgemeine Regeln zur Zuständigkeit stehen auf der Seite Amtsgerichte.
Instanzenzug
| Erste Instanz | Amtsgericht Saarbrücken |
|---|---|
| Berufung, Beschwerde, größere Zivilsachen | Landgericht Saarbrücken |
| Oberlandesgericht | Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken |
| Revision | Bundesgerichtshof, Karlsruhe |
| Strafverfolgung im Bezirk | Staatsanwaltschaft Saarbrücken |
Fachgerichte für den Bezirk
Für Streit mit dem Arbeitgeber, mit Sozialbehörden, mit anderen Behörden oder mit dem Finanzamt sind eigene Gerichte zuständig:
| Arbeitsgericht | Arbeitsgericht Saarland |
|---|---|
| Sozialgericht | Sozialgericht für das Saarland |
| Verwaltungsgericht | Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis |
| Finanzgericht | Finanzgericht des Saarlandes |
Häufige Fragen
- Für welche Orte ist das Amtsgericht Saarbrücken zuständig?
Für 6 Städte und Gemeinden, darunter Saarbrücken, Sulzbach/ Saar, Riegelsberg, Quierschied und Kleinblittersdorf. Die vollständige Liste steht oben unter „Gerichtsbezirk“.
- Wohin geht die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken?
In Zivilsachen an das Landgericht Saarbrücken (§ 72 GVG). Zulässig ist sie, wenn der Beschwerdewert 1.000 Euro übersteigt oder das Amtsgericht sie zulässt (§ 511 ZPO).
- Welche Staatsanwaltschaft ist für den Bezirk zuständig?
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken. Eine Strafanzeige können Sie aber auch bei der Polizei oder beim Amtsgericht erstatten (§ 158 StPO).
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