Arbeitsrecht Ratgeber · Stand September 2026
Abfindung versteuern: Was Sie bei einer Abfindung beachten müssen
Eine Abfindung ist in voller Höhe steuerpflichtig, Sozialversicherungsbeiträge fallen auf sie aber nicht an. Die Steuer mildert die Fünftelregelung, die seit 2025 nicht mehr der Arbeitgeber anwendet, sondern das Finanzamt mit der Steuererklärung.[1]
Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 6 Min. Lesezeit
Muss man eine Abfindung versteuern?
Ja. Zuweilen gehen Arbeitnehmer/innen, die aus dem Betrieb ausscheiden und sich mit dem einstigen Arbeitgeber auf eine Abfindung geeinigt haben, davon aus, diese sei steuerfrei. Dem ist aber keineswegs so, denn dabei handelt es sich um Einkünfte, die ebenso wie das regelmäßige Arbeitseinkommen zu versteuern sind. Das Einkommensteuergesetz zählt Entschädigungen, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gezahlt werden, ausdrücklich zu den Einkünften.[1]
Die Abfindung wird zum Jahresbruttogehalt addiert und ist in voller Höhe zu versteuern. Der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer bei der Auszahlung ein. Er behandelt die Abfindung als sonstigen Bezug und rechnet mit der Steuerklasse, die für Sie als Lohnsteuerabzugsmerkmal gespeichert ist. Endgültig steht die Steuer erst mit dem Einkommensteuerbescheid fest.[1]
Anders ist es in der Sozialversicherung: Abfindungen, die als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden, sind beitragsfrei. Beitragspflichtig bleibt, was in Wahrheit Lohn ist, etwa die Abgeltung von Ansprüchen, die bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses entstanden sind, oder ein Ausgleich für weniger Arbeitszeit bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis.[2]
Wie wird eine Abfindung versteuert? Die Fünftelregelung
Eine Möglichkeit, die Steuerschuld zu verringern, ist die sogenannte Fünftelregelung. Das Finanzamt rechnet dabei so, als würde nur ein Fünftel der Abfindung zum übrigen Einkommen kommen, und nimmt den Steuerunterschied mal fünf. Das dämpft den Progressionssprung, den eine hohe Einmalzahlung sonst auslöst.[1]
Zwei Punkte sollten Sie kennen:
- Nur über die Steuererklärung. Bis 2024 konnte der Arbeitgeber die Fünftelregelung schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen. Seit 2025 ist das gestrichen. Die Ermäßigung bekommen Sie nur noch über die Einkommensteuerveranlagung. Bei der Auszahlung wird deshalb zunächst mehr Lohnsteuer einbehalten.
- Auszahlung in einem Jahr. Die Ermäßigung setzt voraus, dass die Abfindung in einem Kalenderjahr zufließt. Wird sie auf zwei Jahre verteilt, entfällt die Fünftelregelung in der Regel für beide Teile.[1]
Wie die Rechnung im Einzelnen aussieht und wann sie sich kaum lohnt, zeigt die Seite zur Fünftelregelung mit Rechenbeispielen.
Lohnt es sich, die Abfindung ins nächste Jahr zu verschieben?
Wird ein Arbeitsvertrag gegen Jahresende aufgelöst, so kann mit dem Arbeitgeber die Zahlung der Abfindung für das Folgejahr vereinbart werden. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer mit einem geringeren Einkommen rechnen muss; zum Beispiel, weil er für einen bestimmten Zeitraum Arbeitslosengeld bezieht. Je niedriger das übrige Einkommen in dem Jahr ist, in dem die Abfindung zufließt, desto stärker wirkt die Fünftelregelung.[1]
Rechnen Sie aber mit: Das Arbeitslosengeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen im selben Jahr und damit auch auf die Abfindung. Wichtig ist außerdem, dass die ganze Abfindung im neuen Jahr fließt und nicht ein Teil im alten.
Abfindung und Arbeitslosengeld: Was ist zu beachten?
Nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses stellt sich oftmals zunächst eine Arbeitslosigkeit ein. Im Allgemeinen muss man in diesem Zusammenhang keine Angst haben, dass durch die Abfindung der Anspruch geschmälert wird. Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes bleibt eine Abfindung außer Betracht, sie erhöht es nicht und senkt es nicht.[3]
- Ruhen: Falls allerdings die Kündigungsfrist nicht eingehalten und das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet wurde, ruht der Arbeitslosengeldanspruch zunächst. Diese Ruhephase dauert bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist beziehungsweise maximal ein Jahr an. Die Höhe der Abfindung, die Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie das Alter des Arbeitnehmers am Ende des Arbeitsverhältnisses haben aber mitunter Einfluss auf die Zeit des Ruhens und können diese verkürzen: Berücksichtigt werden je nach Alter und Betriebszugehörigkeit nur 25 bis 60 Prozent der Abfindung.[3]
- Sperrzeit: Haben Sie das Arbeitsverhältnis selbst gelöst, etwa durch einen Aufhebungsvertrag, und haben Sie dafür keinen wichtigen Grund, verhängt die Agentur eine Sperrzeit von in der Regel zwölf Wochen. Mehr dazu auf der Seite zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.[3]
- Krankenversicherung: Solange der Anspruch ruht, sind Sie über die Agentur für Arbeit nicht versichert. Klären Sie das rechtzeitig mit Ihrer Krankenkasse.
Durch das Ruhen wird die Zahlung nur hinausgeschoben, die Anspruchsdauer wird nicht gekürzt. Eine Sperrzeit dagegen verkürzt sie. Wer aufgrund einer üppigen Abfindung seines bisherigen Arbeitgebers keinen Antrag auf Arbeitslosengeld stellt, begeht somit einen Fehler.
Wer später Grundsicherungsgeld beantragt (früher Bürgergeld), muss die Abfindung angeben. Ob sie dort als Einkommen oder als Vermögen zählt, richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch II.
Abfindung kurz vor der Rente
In den meisten Fällen dient die Abfindung nach Beendigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses als Basis für einen beruflichen Neustart. Es kommt aber zuweilen auch vor, dass Arbeitnehmer/innen danach in Rente gehen. Dann gilt es, einige Fallstricke zu beachten:
- Sozialplan: Nicht selten sieht der betriebliche Sozialplan eine Kürzung oder Streichung der Abfindung vor, falls der Arbeitnehmer in Rente geht. Das Gesetz lässt es zu, Beschäftigte von Sozialplanleistungen auszuschließen, die, gegebenenfalls nach dem Bezug von Arbeitslosengeld, rentenberechtigt sind.
- Keine Rentenpunkte: Weil auf die Abfindung keine Beiträge gezahlt werden, erhöht sie Ihre Rente nicht. Wer bis zum Renteneintritt von der Abfindung lebt, ohne Arbeitslosengeld zu beziehen, erwirbt in dieser Zeit keine Anwartschaften aus Beschäftigung.[2]
- Ausgleich von Rentenabschlägen: Zahlt der Arbeitgeber bei einem Ausscheiden ab 50 einen Teil unmittelbar in die Rentenversicherung, um Abschläge bei einer vorgezogenen Altersrente auszugleichen, zählt dieser Teil beim Ruhen des Arbeitslosengeldes nicht mit.[3]
Steuerlich gibt es für Rentnerinnen und Rentner keine Sonderregel. Die Abfindung wird mit der Rente und anderen Einkünften des Jahres versteuert, die Fünftelregelung gilt genauso.
Was von der Abfindung übrig bleibt: ein Beispiel
Annahme: Abfindung 30.000 Euro, ledig, übriges zu versteuerndes Einkommen im selben Jahr 40.000 Euro, Einkommensteuer nach dem Tarif 2026, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
| Steuer auf die Abfindung ohne Fünftelregelung | 11.055 Euro |
| Steuer auf die Abfindung mit Fünftelregelung | 9.810 Euro |
| Sozialversicherungsbeiträge | 0 Euro |
| Netto von der Abfindung, mit Fünftelregelung | rund 20.190 Euro |
Online-Rechner helfen, die zu erwartende Steuerlast zu ermitteln. Neben der Abfindungshöhe ist vor allem das übrige Einkommen im Jahr der Auszahlung ausschlaggebend, beim Lohnsteuerabzug zusätzlich die Steuerklasse. Den Rechenweg zeigt die Seite zur Fünftelregelung. Wie hoch eine Abfindung üblicherweise ausfällt, lesen Sie unter Abfindungshöhe.[1]
Wer ist zuständig?
Das Wohnsitzfinanzamt setzt die Einkommensteuer fest und gewährt dabei die Fünftelregelung. Gegen den Bescheid ist innerhalb eines Monats Einspruch möglich, danach entscheidet das Finanzgericht.
Finanzgerichte in DeutschlandDie Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnort. Gegen einen Ruhens- oder Sperrzeitbescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, danach entscheidet das Sozialgericht.
Sozialgerichte in DeutschlandHäufige Fragen
- Wann ist eine Abfindung steuerfrei und sozialversicherungsfrei?
Steuerfrei ist eine Abfindung nie, sie wird wie Arbeitslohn versteuert. Sozialversicherungsfrei ist sie, wenn sie den Verlust des Arbeitsplatzes entschädigt. Werden dagegen offene Lohn- oder Urlaubsansprüche als Abfindung bezeichnet, bleiben diese beitragspflichtig.
- Was wird bei einer Abfindung abgezogen?
Der Arbeitgeber zieht Lohnsteuer ab, gegebenenfalls auch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Beiträge zur Sozialversicherung werden von einer echten Abfindung nicht einbehalten.
- Welche Steuerklasse gilt bei Abfindung und Arbeitslosengeld?
Für den Lohnsteuerabzug auf die Abfindung nimmt der Arbeitgeber die Steuerklasse, die bei der Auszahlung gespeichert ist. Für das Arbeitslosengeld zählt die Steuerklasse zu Beginn des Jahres, in dem der Anspruch entsteht. Die endgültige Steuer auf die Abfindung ergibt sich erst aus der Steuererklärung.
- Muss ich für die Abfindung eine Steuererklärung abgeben?
Um die Fünftelregelung zu bekommen, ja. Seit 2025 wendet sie nur noch das Finanzamt in der Veranlagung an. Die dafür in Frage kommende Abfindung weist der Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung gesondert aus.
- Zählt eine Abfindung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Den Anspruch selbst berührt sie nicht, und auch die Höhe des Arbeitslosengeldes bleibt gleich. Eine Abfindung ist kein Grund, auf den Antrag zu verzichten.
Auch interessant: Arbeitslosengeld berechnen
Quellen
- Einkommensteuergesetz (EStG): § 24 · § 34 · § 39b · § 32a
- Deutsche Rentenversicherung: Lexikon, Abfindungen
- Sozialgesetzbuch III (Arbeitsförderung): § 151 · § 158 · § 159
Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.
Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.