Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet?

Als Bemessungsgrundlage wird ausschließlich auf das Arbeitsentgelt der versicherungspflichtigen Beschäftigungen innerhalb des Bemessungszeitraumes zurückgegriffen. Weitere Versicherungspflichtzeiten wie etwa ein Krankengeldbezug wirken sich bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nicht aus. Der Bemessungszeitraum umfasst die beim Ausscheiden aus einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume innerhalb des Jahres vor dem Entstehen des Anspruches. Werden keine 150 Tage nachgewiesen, in denen ein Anspruch auf Arbeitsentgelt bestand, werden die im Laufe der letzten beiden Jahre erzielten Arbeitsentgelte der Berechnung zugrunde gelegt. Können diese erforderlichen Zeiträume nicht nachgewiesen werden, wird anhand von vier Qualifikationsstufen eine Berechnung vorgenommen.

Sonderregelungen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes

Die Zeiten, in denen Elterngeld für die Betreuung und Erziehung eines Kindes gezahlt wird, werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Lag das Durchschnittseinkommen zwei Jahre vor Eintritt der Arbeitslosigkeit über dem Einkommen des letzten Jahres, kann der Zeitraum für die Beitragsbemessung auf zwei Jahre erweitert werden. Der Bezieher des Arbeitslosengeldes muss diese Berechnung für den verlängerten Bemessungszeitraum eigenständig verlangen und anhand erforderlicher Unterlagen, etwa Lohnabrechnungen, die Berechtigung nachweisen. Wurde innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Entstehung der aktuellen Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld nach einer höheren Bemessungsgrundlage bezogen, wird dieses höhere Arbeitslosengeld bei der Bemessung zugrunde gelegt.

Selbstberechnung des Arbeitslosengeldes

Maßgebend für die Höhe des Arbeitslosengeldes sind in der Bundesrepublik Deutschland § 151 und § 154 SGB III, wobei § 151 SGB III auf das Bemessungsentgelt eingeht und somit für die Höhe des Arbeitslosengeldes ausschlaggebend ist. In § 154 SGB III geht es dahingegen um die Berechnung und Leistung. Finanzielle Sorgen und Existenzängste gehen üblicherweise mit einer Arbeitslosigkeit einher, denn der Arbeitslose kann in Ermangelung einer Erwerbstätigkeit seinen Lebensunterhalt gegenwärtig nicht selbst erwirtschaften und ist daher auf staatliche Unterstützung angewiesen.

Wer gerade arbeitslos wurde oder akut von Arbeitslosigkeit bedroht ist, stellt sich die Frage, wie hoch das Arbeitslosengeld ausfällt. Viele Betroffene möchten dieses vorab selbst berechnen, um im Vorfeld zu wissen, was auf sie zukommt. Eine solche Selbstberechnung kann Anhaltspunkte liefern, doch verbindliche Angaben und Auskünfte erhält man ausschließlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Wer dennoch eine Selbstberechnung durchführen möchte, sollte zunächst das Brutto-Einkommen der vergangenen zwölf Monate addieren, wobei die Agentur diesbezüglich Höchstgrenzen definiert. Das Brutto-Einkommen des letzten Jahres wird dann durch 365 dividiert, wodurch das tägliche Bemessungsentgelt ermittelt wird. Durch den Abzug von 21 Prozent ergibt sich das tägliche Leistungsentgelt. Davon 60 Prozent bilden den täglichen Leistungssatz, der in Sachen Arbeitslosengeld I als täglicher Zahlbetrag gilt. Mit 30 multipliziert ergibt sich so das Arbeitslosengeld, das monatlich ausgezahlt wird.

Wie funktioniert ein Online-Arbeitslosengeld-Rechner?

All diejenigen, die ihr zu erwartendes Arbeitslosengeld I selbst berechnen möchten und so einen ersten Eindruck davon gewinnen wollen, was sie nun finanziell erwartet, können in den Paragrafendschungel des SGB III abtauchen, dürften als juristische Laien aber recht schnell den Überblick verlieren. Ein Online-Rechner zur Berechnung des Arbeitslosengeldes kommt da wie gerufen und ist über diverse Portale und Webseiten verfügbar. Dass die Angaben und Ergebnisse einer solchen Selbstberechnung stets ohne Gewähr zu verstehen sind und sich im Ernstfall durchaus Differenzen ergeben können, sollte aber jedem Nutzer klar sein. All diejenigen, die möglichst realistische Ziele erreichen möchten, treffen mit dem virtuellen Arbeitslosengeldrechner der Bundesagentur für Arbeit eine gute Wahl. Mit wenigen Klicks lässt sich die Selbstberechnung so durchführen. Dazu sind lediglich die folgenden Angaben erforderlich:

  • durchschnittliches Bruttoentgelt aus den letzten zwölf Monaten
  • Beschäftigung in den alten oder neuen Bundesländern
  • Lohnsteuerklasse
  • Existenz eines oder mehrerer Kinder, für das man selbst, der Ehegatte oder Lebenspartner Kindergeld bezieht

Basierend auf diesen Daten wird zunächst das sogenannte Bemessungsentgelt ermittelt, das die Grundlage für die Berechnung des Arbeitslosengeldes I bildet. Im nächsten Schritt findet sich dann das voraussichtliche Arbeitslosengeld I. Theoretisch kann man die Berechnung auch komplett in Eigenregie bewältigen, doch der Aufwand ist hoch und steht in keinem Verhältnis zum Ergebnis, schließlich liefern Online-Arbeitslosengeld-Rechner innerhalb weniger Sekunden das gesuchte Ergebnis. Maßgebend ist aber nie das Ergebnis einer solchen Selbstberechnung, sondern der amtliche Bescheid. Für den Fall, dass sich zwischen der Kalkulation der Agentur für Arbeit und der eigenen Berechnung eine große Diskrepanz ergibt, lohnt es sich, noch einmal genauer hinzuschauen. So sollte man gegebenenfalls eine erneute Selbstberechnung durchführen und eventuell bei der Agentur für Arbeit vorstellig werden, um das Arbeitslosengeld I vielleicht noch einmal neu berechnen zu lassen.

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