Erbrecht Ratgeber · Stand September 2026
Testament-Vorlage kostenlos: So nutzen Sie ein Muster richtig
Ein Testament ohne Notar ist nur gültig, wenn Sie es vollständig mit der Hand schreiben und unterschreiben. Eine kostenlose Vorlage dürfen Sie als Formulierungshilfe nutzen, ausgedruckt oder online ausgefüllt ersetzt sie das handschriftliche Testament aber nicht.[1]
Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 5 Min. Lesezeit
Braucht man für ein Testament einen Notar?
Nein. Wer nicht die gesetzliche Erbfolge eintreten lassen möchte, sondern sein Vermögen unter bestimmten Personen aufteilen will, kommt um die Erstellung eines Testaments nicht herum. Das Gesetz kennt dafür zwei ordentliche Formen: das Testament zur Niederschrift eines Notars und das eigenhändige Testament.[1]
Einfache handschriftliche Testamente kann man gut selbst erstellen und braucht dafür weder Anwalt noch Notar. Sie können einfach ein leeres Blatt Papier nutzen und darauf Ihr Testament festhalten. Wer sicher gehen möchte, dass die Nachkommen keinen Grund für einen Erbstreit finden, kann sich vom Fachmann beraten lassen. Ein notariell beurkundetes Testament hat den Vorteil, dass es automatisch registriert und amtlich verwahrt wird und meist den kostenpflichtigen Erbschein überflüssig macht.[2]
Kann man ein Testament online erstellen oder am Computer schreiben?
Ein eigenhändiges Testament ist eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung. Bei einem privaten Testament muss nämlich jedes Wort handschriftlich erstellt werden. Ein am Computer geschriebener Text, ein ausgefülltes Online-Formular oder ein Ausdruck mit Unterschrift erfüllen diese Form nicht. Auch eine andere Person kann nicht für Sie schreiben, denn ein Testament kann nur persönlich errichtet werden.[1]
Daher sollten alle Mustervorlagen ausgedruckt und sorgfältig abgeschrieben werden. Ein Online-Generator ist dafür nur ein Entwurf. Wer Formulierungen für den häufigen Fall eines Ehepaares sucht, findet Beispieltexte auf unserer Seite Berliner Testament: Muster und Vorlagen. Für Eheleute gelten eigene Regeln, die der Ratgeber Ehegattentestament nach Muster erklärt.
Was muss in ein handschriftliches Testament?
Ein Muster sollte mindestens diese Bausteine enthalten. Welche davon Pflicht sind und welche nur empfohlen, zeigt die rechte Spalte.[1]
| Baustein | Rechtliche Bedeutung |
|---|---|
| Überschrift „Testament“ oder „Mein letzter Wille“ | nicht vorgeschrieben, macht den Willen aber klar |
| Wer erbt, bei mehreren Erben mit Anteilen | Kern des Testaments |
| Ersatzerbe für den Fall, dass ein Erbe vorher stirbt | freiwillig, oft sinnvoll |
| Ort und Datum (Tag, Monat, Jahr) | soll angegeben werden |
| Unterschrift mit Vor- und Familiennamen am Ende | Unterschrift ist Pflicht, die Namensform soll eingehalten werden |
Enthält ein Testament keine Angabe über die Zeit der Errichtung und ergeben sich daraus Zweifel an seiner Gültigkeit, gilt es nur, wenn sich die Zeit anders feststellen lässt. Das kann entscheidend sein, wenn mehrere Testamente auftauchen.[1]
Ein Testament errichten kann, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Minderjährige können es aber nur vor einem Notar errichten, nicht eigenhändig. Wer wegen einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit die Bedeutung seiner Erklärung nicht einsehen kann, kann kein Testament errichten.[1]
Welche Vorlagen gibt es?
Dabei stehen verschiedene Vorlagen zur Verfügung, je nachdem ob ein Alleinerbe bestimmt werden soll oder eine Pflichtteilsklausel enthalten sein soll. Auch für das Bestimmen von Vor- und Nacherben gibt es Vorlagen, die die notwendigen Formulierungen enthalten und einfach per Hand abgeschrieben werden können.
- Alleinerbe: Eine Person erbt den gesamten Nachlass.
- Mehrere Erben: Die Erben werden mit Anteilen eingesetzt, etwa zu gleichen Teilen.
- Vermächtnis: Eine Person bekommt einen bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag, ohne Erbe zu werden.
- Vor- und Nacherbe: Zuerst erbt der Vorerbe, danach der Nacherbe.
- Enterbung: Ein Verwandter, der Ehegatte oder der Lebenspartner wird von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, auch ohne dass ein anderer Erbe eingesetzt wird. Kinder, Eltern und Ehegatten behalten dann in der Regel ihren Pflichtteil.[1]
Für besondere Lagen reicht eine Standardvorlage nicht aus. Das gilt etwa für ein Testament zugunsten eines Kindes mit Behinderung, siehe Das Behindertentestament, oder für Unternehmen und Auslandsvermögen.
Wie widerruft man ein altes Testament?
Ein Testament kann jederzeit widerrufen werden, ganz oder in einzelnen Verfügungen. Der Widerruf erfolgt durch ein neues Testament. Ein späteres Testament hebt ein früheres außerdem insoweit auf, als es ihm widerspricht. Auch wer die Urkunde in der Absicht vernichtet, sie aufzuheben, widerruft sie.[1]
Handschriftliche Testamente lassen sich also widerrufen und durch ein neues Testament ersetzen. Dabei wird die Formulierung „Ich widerrufe alle bisherigen Verfügungen meinerseits, die des Todes wegen getroffen wurden“ genutzt. Dieser Widerruf gilt allerdings nur in Einzeltestamenten, denn gemeinschaftliche Testamente können so von einem einzelnen nicht widerrufen werden. Wechselbezügliche Verfügungen eines Ehegattentestaments kann ein Partner zu Lebzeiten des anderen nur durch notariell beurkundete Erklärung widerrufen.[1]
Wo bewahrt man das Testament auf?
Ein eigenhändiges Testament dürfen Sie zu Hause aufbewahren. Das Risiko: Es wird nicht gefunden oder verschwindet. Auf Ihr Verlangen nimmt jedes Amtsgericht ein eigenhändiges Testament in besondere amtliche Verwahrung.[1]
Die Gerichtsgebühr dafür beträgt 82 Euro. Mit ihr sind auch die Verwahrung, die Mitteilung an das Register und die Herausgabe abgegolten.[3] Für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister erhebt die Bundesnotarkammer eine eigene Gebühr; rechnet sie direkt mit Ihnen ab, wie meist bei gerichtlichen Meldungen, sind es 15,50 Euro je Registrierung.[2]
Einzelheiten stehen im Ratgeber Testament aufbewahren.
Wer ist zuständig?
Jedes Amtsgericht nimmt ein eigenhändiges Testament in besondere amtliche Verwahrung und stellt einen Hinterlegungsschein aus.
Amtsgerichte in DeutschlandDer Notar berät, beurkundet und veranlasst die Verwahrung. Die Kosten richten sich nach dem Vermögen.
Was ein Testament beim Notar kostetHäufige Fragen
- Gibt es einen amtlichen Vordruck für ein Testament?
Nein. Ein eigenhändiges Testament muss vollständig von Ihrer Hand stammen. Ein Formular, das nur ausgefüllt und unterschrieben wird, erfüllt diese Form nicht.
- Muss ein handschriftliches Testament beglaubigt werden?
Nein. Das eigenhändige Testament ist ohne Beglaubigung wirksam. Wer mehr Sicherheit will, lässt das Testament von einem Notar beurkunden.
- Kann ich einen Ersatzerben bestimmen?
Ja. Sie können für den Fall, dass ein Erbe vor oder nach dem Erbfall wegfällt, einen anderen als Erben einsetzen.
- Was kostet es, ein Testament zurückzuholen?
Die Herausgabe aus der amtlichen Verwahrung ist mit der Verwahrungsgebühr bereits abgegolten. Ein eigenhändiges Testament bleibt nach der Rücknahme gültig, ein notarielles gilt dagegen als widerrufen.
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 1938 · § 2064 · § 2096 · § 2100 · § 2229 · § 2231 · § 2233 · § 2247 · § 2248 · § 2253 · § 2254 · § 2255 · § 2256 · § 2258 · § 2271 · § 2296 · § 2303
- Bundesnotarkammer, Zentrales Testamentsregister: Registerkosten · Häufige Fragen
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Kostenverzeichnis: KV Nr. 12100
Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.
Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.