Behindertentestament – Darauf kommt es an

Die Geburt eines Kindes ist ein freudiges Ereignis, das das künftige Leben der frisch gebackenen Eltern vollkommen auf den Kopf stellt. Ist der Nachwuchs aber nicht gesund oder zeigt sich im Laufe der Zeit eine Behinderung, überschatten Sorgen und Ängste die Elternschaft. Ein Behindertentestament kann an der Situation selbst zwar nichts ändern, den Eltern allerdings eine gewisse Sicherheit geben, da sie mit einer solchen Verfügung von Todes wegen bestmöglich für ihr behindertes Kind vorsorgen können. Eine spezielle Vorsorge ist oftmals leider notwendig, wenn abzusehen ist, dass das Kind niemals für seinen eigenen Lebensunterhalt aufkommen können wird.

Ein behindertes Kind durch ein Behindertentestament absichern

Mit einem Behindertentestament können Eltern optimal für ihr behindertes Kind vorsorgen und zu Lebzeiten die Basis dafür schaffen, dass das betreffende Kind auf die beste Art und Weise in den Genuss des Vermögens kommt. Für juristische Laien stellt sich in diesem Zusammenhang möglicherweise die Frage, wozu es einer speziellen Variante der Verfügung von Todes wegen bedarf. Bei näherer Betrachtung der Thematik zeigt sich allerdings, dass eine klassische Erbeinsetzung durch ein gewöhnliches Testament unzureichend ist und nicht den gewünschten Effekt erzielt.

Zunächst sollte man das Behindertentestament objektiv betrachten und sich damit vertraut machen, in welchen Fällen die Errichtung einer solchen letztwilligen Verfügung sinnvoll ist. Das Behindertentestament ist auf die Bedürfnisse von Eltern behinderter Kinder zugeschnitten und gibt diesen die Gelegenheit, ihr Vermögen dem behinderten Kind zu hinterlassen, ohne dass die staatliche Unterstützung wegfällt oder beeinträchtigt wird, die dieses aufgrund seiner Behinderung erhält.

Menschen mit Behinderung, die ihren Lebensunterhalt nicht selbständig erwirtschaften können, haben in der Bundesrepublik Deutschland mitunter Anspruch auf Eingliederungshilfe oder andere Sozialleistungen. Aufgrund der Abhängigkeit vom Vermögen beziehungsweise Einkommen kann eine Erbschaft immensen Einfluss auf die Sozialleistungen des behinderten Kindes haben. So kann es dazu kommen, dass das Erbe dem Sozialhilfeträger zufällt und nicht wie gewünscht dem behinderten Kind zugutekommt. Gemäß § 90 SGB XII ist grundsätzlich das komplette verwertbare Vermögen eines Sozialhilfeempfängers einzusetzen, wodurch dieser im Falle einer Erbschaft mitunter keine Zahlungen mehr erhält.

Behindertentestament mit Nacherbschaft und Testamentsvollstreckung

Eltern behinderter Kinder fürchten ihren eigenen Tod oftmals in besonderem Maße, da die finanzielle Absicherung des Nachwuchses ihnen große Sorgen bereitet. Ein Behindertentestament kann hier Abhilfe schaffen, denn durch die hierin integrierte Nacherbschaft wird das behinderte Kind lediglich Vorerbe. Durch diese Regelung hat die Erbschaft keinen Einfluss auf den Sozialhilfeanspruch des Kindes. Im Rahmen der Testamentsvollstreckung kann dann dafür Sorge getragen werden, dass das behinderte Kind Zuwendungen aus dem Nachlass erhält. Der Testamentsvollstrecker muss hierbei in besonderem Maße darauf achten, dass der gesetzlich definierte Schonbetrag nicht überschritten wird.

Welche Voraussetzungen gelten für ein Behindertentestament?

Worum es in einem Behindertentestament geht, wird bei näherer Betrachtung rasch deutlich, denn damit soll zumeist ein behindertes Kind des Erblassers abgesichert werden. Wer ein Kind mit Behinderung hat, sieht sich im Leben und auch im Tod besonderen Herausforderungen ausgesetzt, denn der Nachwuchs bedarf zuweilen einer besonderen und dauerhaften Fürsorge. Dazu kann auch ein Behindertentestament beitragen, dessen Errichtung unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte erfolgen sollte:

  • Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft
    Eine klassische Erbeinsetzung ist im Falle eines Behindertentestaments wenig zielführend. Stattdessen ist die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft vorzuziehen. Dabei wird das behinderte Kind als Vorerbe eingesetzt, während andere Verwandte beispielsweise als Nacherben eingesetzt werden. So fallen nur die Erträge des Erbes an den Vorerben, während das eigentliche Erbe im Sinne der späteren Nacherbschaft zu bewahren ist. Dadurch wird verhindert, dass der Sozialhilfeträger das Erbe einfordert.
  • Anordnung einer Testamentsvollstreckung
    Eine weitere Voraussetzung dafür, dass im Falle eines Behindertentestaments alles reibungslos funktioniert, ist die testamentarische Anordnung einer Testamentsvollstreckung. Der Testamentsvollstrecker widmet sich dann der Verwaltung der Erträge der Erbschaft, die dem behinderten Kind als Vorerben zufallen.
  • Notarielle Beurkundung des Behindertentestaments
    Noch mehr Sicherheit verschaffen sich künftige Erblasser, indem sie ihr Behindertentestament notariell beurkunden lassen. Insbesondere im Falle drohender Auseinandersetzungen mit den Behörden ist es sinnvoll, einen Notar zu konsultieren. Absolute Rechtssicherheit kann es allerdings nie geben.

Was kostet ein Behindertentestament?

Ein eigenhändiges Testament, das als Behindertentestament fungiert, verursacht zunächst keinerlei Kosten. Künftige Erblasser sollten etwaige Gebühren aber nicht scheuen und in dieser Sache einen Notar konsultieren. Dieser kann eine ausführliche Beratung durchführen, die Testamentserrichtung begleiten und das Behindertentestament abschließend beurkunden, bevor es in amtliche Verwahrung gegeben wird. Dass all diese Schritte mit Kosten verbunden sind, bleibt allerdings nicht aus. Die konkreten Gebühren hängen vom jeweiligen Nachlasswert ab. So werden beim Notar für ein Behindertentestament in Form eines Einzeltestaments bei einem Nachlasswert von 100.000 Euro Gebühren von 273 Euro fällig. Eine

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