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Erbrecht Ratgeber · Stand September 2026

Testament: Formen, Voraussetzungen und wichtige Klauseln im Überblick

Mit einem Testament bestimmen Sie, wer Ihr Vermögen erbt, und weichen damit von der gesetzlichen Erbfolge ab. Errichten kann es jeder ab 16 Jahren, der testierfähig ist, entweder eigenhändig geschrieben oder vor einem Notar.[1]

Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 2 Quellen · 6 Min. Lesezeit

Was ist ein Testament?

Ein Testament ist eine einseitige Verfügung von Todes wegen, mit der der Erblasser seinen Erben bestimmt. Wenn in Deutschland eine Person stirbt und kein gültiges Testament hinterlässt, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Sie sieht prinzipiell vor, dass nur Verwandte als Erben infrage kommen. Besondere Regelungen gelten im Erbrecht auch für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. Falls keine berechtigte Person als Erbe ermittelt werden kann, tritt der Staat als gesetzlicher Erbe ein.[1] Wer wie viel bekommt, steht unter Gesetzliche Erbfolge.

Mit einem Testament hat der Erblasser die Möglichkeit, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. So können ggf. auch wohltätige Institutionen als Erben festgelegt werden. Prinzipiell legt das deutsche Erbrecht die sogenannte Gesamtrechtsnachfolge fest: Das Vermögen geht als Ganzes auf den oder die Erben über. Der Erblasser kann jedoch auch einzelne Gegenstände bestimmten Personen vermachen, ohne sie als Erben einzusetzen. Dabei kommt es darauf an, dass die Zuordnung klar beschrieben wird.[1]

Wer kann ein Testament machen?

Wer ein Testament verfassen möchte, muss nach deutschem Erbrecht mindestens 16 Jahre alt sein. Die Zustimmung der Eltern ist nicht nötig. Bei dem Testament für Erblasser zwischen 16 und 18 Jahren muss es sich zwingend um ein öffentliches Testament handeln, also eine Erklärung gegenüber dem Notar oder die Übergabe einer offenen Schrift.[1]

Künftige Erblasser müssen außerdem testierfähig sein. Menschen, die die Bedeutung ihrer Erklärung aufgrund einer Bewusstseinsstörung, Geistesschwäche oder krankhaften Störung der Geistestätigkeit nicht einsehen und nicht nach dieser Einsicht handeln können, sind nicht testierfähig und können somit kein wirksames Testament errichten. Ein Testament kann der Erblasser nur persönlich errichten, ein Bevollmächtigter oder Betreuer kann es nicht für ihn tun.[1]

Welche Testamentsarten gibt es?

FormKennzeichenMehr dazu
eigenhändiges Testamentvollständig von Hand geschrieben und unterschrieben, ohne NotarHandschriftliches Testament
notarielles (öffentliches) TestamentErklärung gegenüber dem Notar oder Übergabe einer SchriftNotarielles Testament
gemeinschaftliches Testamentnur für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, eigenhändig oder notariellEhegattentestament, Berliner Testament
Nottestamentvor dem Bürgermeister oder drei Zeugen, gilt nur drei MonateHandschriftliches Testament

Gemeinschaftlich testieren können nur Ehegatten; für eingetragene Lebenspartner gilt dasselbe.[1][2] Ein Sonderfall mit eigenem Zweck ist das Behindertentestament. Vorlagen stehen unter Testament-Vorlage kostenlos.

Wann ist ein Testament sinnvoll?

Grundsätzlich bietet sich ein Testament für Erblasser als Alternative zu den Regelungen des deutschen Erbrechts an. Um abwägen zu können, ob die Erstellung eines Testaments sinnvoll ist oder nicht, kann die individuelle Konstellation der gesetzlichen Erben skizziert werden. Falls das Ergebnis für den Erblasser nicht zufriedenstellend ist, hilft ein Testament weiter. Die Beweggründe hierfür können vielfältig sein, z. B.:

  • Eine oder mehrere Personen, die nicht zum Kreis der Berechtigten zugehörig sind, sollen erben, etwa ein nichtehelicher Partner oder Stiefkinder.
  • Das Vermögen soll an eine wohltätige oder kirchliche Institution gehen.
  • Bestimmte gesetzlich zu berücksichtigende Personen sollen vom Erbe ausgeschlossen werden.
  • Vor- oder Nacherben bzw. Ersatzerben sollen definiert werden.
  • Eheleute wollen sich gegenseitig absichern, bevor die Kinder erben.
  • Eine Erbengemeinschaft soll vermieden oder ein Testamentsvollstrecker eingesetzt werden.

Allerdings sieht das Erbrecht für einen genau eingegrenzten Personenkreis einen Pflichtteil vor, der in der Regel nicht zu umgehen ist. Wie weit die Freiheit reicht, erklärt Testierfreiheit.

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Was ist die Jastrowsche Klausel?

Die Jastrowsche Klausel ist eine Pflichtteilsstrafklausel für das Berliner Testament. Setzen sich Eheleute gegenseitig als Alleinerben und die Kinder als Schlusserben ein, sind die Kinder beim ersten Todesfall enterbt und können den Pflichtteil verlangen.[1] Die Klausel soll das unattraktiv machen:

  • Ein Kind, das nach dem ersten Todesfall den Pflichtteil fordert, wird auch für den zweiten Todesfall auf den Pflichtteil gesetzt.
  • Die Kinder, die stillhalten, erhalten aus dem Nachlass des Erstverstorbenen ein Vermächtnis in Höhe ihres gesetzlichen Erbteils, das erst beim Tod des Überlebenden fällig wird.[1]

Die Vermächtnisse mindern den Nachlass des Überlebenden und damit auch den Pflichtteil des fordernden Kindes beim zweiten Erbfall. Die Klausel sollte wegen ihrer Wirkungen notariell oder anwaltlich formuliert werden.

Was regelt eine Katastrophenklausel?

Eine Katastrophenklausel regelt im Ehegattentestament den Fall, dass beide Ehegatten gleichzeitig sterben, etwa bei einem Unfall, oder so kurz nacheinander, dass der Überlebende kein neues Testament mehr errichten kann. Ohne sie ist unklar, ob die Schlusserbeneinsetzung auch für diesen Fall gilt, und im Extremfall greift die gesetzliche Erbfolge. Die Klausel bestimmt ausdrücklich, dass die Schlusserben auch dann erben, wenn beide gleichzeitig oder aufgrund desselben Ereignisses versterben. Formulierungsbeispiele enthält die Seite Ehegattentestament.

Kann man ein Testament ändern oder widerrufen?

Ein Testament kann jederzeit geändert oder vernichtet werden. Der Widerruf erfolgt durch ein neues Testament, durch Vernichten oder Verändern der Urkunde oder bei einem notariellen Testament durch Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung.[1]

Bei gemeinschaftlichen Testamenten gilt eine Besonderheit, allerdings nur für wechselbezügliche Verfügungen, also solche, die ein Ehegatte nur wegen der Verfügung des anderen getroffen hat. Diese kann ein Ehegatte zu Lebzeiten des anderen nur durch notariell beurkundete Erklärung gegenüber dem anderen widerrufen, nicht heimlich durch ein neues Testament. Nach dem Tod des anderen erlischt das Widerrufsrecht grundsätzlich.[1] Nicht wechselbezügliche Verfügungen kann jeder Ehegatte frei ändern. Gründe, aus denen ein Testament unwirksam ist, stehen unter Testament ungültig.

Testament oder Erbvertrag?

Neben dem Testament kennt das Gesetz den Erbvertrag. Darin setzt der Erblasser durch Vertrag einen Erben ein oder ordnet Vermächtnisse an. Er kann nur zur Niederschrift eines Notars bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile geschlossen werden. Anders als ein Testament bindet er: Eine spätere Verfügung von Todes wegen ist unwirksam, soweit sie das Recht des vertragsmäßig Bedachten beeinträchtigen würde.[1] Ein Erbvertrag passt, wenn jemand eine Gegenleistung erbringt, etwa Pflege, und sich auf das Erbe verlassen können soll.

Aufbewahrung, Kosten und Erbschein

Damit die gewünschte Erbregelung auch zur Anwendung kommt, sollte eine vertrauenswürdige Person von der Existenz des Testaments und vom Aufbewahrungsort Kenntnis haben. Alternativ kann das Dokument auch beim Amtsgericht hinterlegt werden; siehe Testament aufbewahren. Wird ein Notar bei der Testamentserstellung hinzugezogen, fallen dafür in Abhängigkeit von der Höhe des Vermögens bestimmte Gebühren an; siehe Was kostet ein Testament? Nach dem Erbfall brauchen die Erben oft einen Erbschein.

Wer ist zuständig?

Verwahrung und Eröffnung

Das Amtsgericht als Nachlassgericht verwahrt Testamente, eröffnet sie nach dem Tod und erteilt Erbscheine.

Amtsgerichte in Deutschland

Häufige Fragen

  • Was muss in einem Testament stehen?

    Wer erben soll, möglichst mit Anteilen, und bei Bedarf Ersatzerben, Vermächtnisse und ein Widerruf früherer Testamente. Beim handschriftlichen Testament dazu Ort, Datum und Unterschrift.

  • Wie lange ist ein Testament gültig?

    Ohne zeitliche Grenze, bis es widerrufen oder durch ein neues ersetzt wird. Nur Nottestamente verlieren nach drei Monaten ihre Wirkung, wenn der Erblasser noch lebt.

  • Was kostet ein Testament?

    Ein handschriftliches Testament kostet nichts. Beim Notar hängt die Gebühr vom Vermögen ab; die Hinterlegung beim Amtsgericht kostet zusätzlich eine feste Gebühr.

  • Können unverheiratete Paare ein gemeinsames Testament machen?

    Nein, ein gemeinschaftliches Testament ist Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern vorbehalten. Unverheiratete Paare können zwei Einzeltestamente errichten oder einen Erbvertrag schließen.

Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 1922 · § 1936 · § 1937 · § 1939 · § 1941 · § 2064 · § 2229 · § 2231 · § 2233 · § 2254 · § 2255 · § 2256 · § 2265 · § 2269 · § 2270 · § 2271 · § 2276 · § 2289 · § 2296 · § 2303
  2. § 10 Lebenspartnerschaftsgesetz: Erbrecht

Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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