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Erbrecht Ratgeber · Stand September 2026

Was kostet ein Testament beim Notar oder Anwalt?

Die Notargebühr für ein Testament steht im Gerichts- und Notarkostengesetz und richtet sich nach dem Vermögen: für ein Einzeltestament eine volle Gebühr, für ein gemeinschaftliches Testament das Doppelte. Beim Rechtsanwalt ist die Beratung frei vereinbar; ohne Vereinbarung darf er Verbrauchern für eine Beratung höchstens 250 Euro berechnen, für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 Euro.[1][2]

Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 5 Min. Lesezeit

Wonach richten sich die Notarkosten für ein Testament?

Da das Erbrecht keine einfache Angelegenheit ist, holen sich viele Verbraucher professionelle Hilfe, um ihr Testament zu verfassen. Anwälte und Notare helfen bei der Regelung des Erbes und dafür werden bestimmte Gebühren fällig. Beim Notar sind sie nicht verhandelbar, sondern im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt.[1]

  • Geschäftswert: Grundlage ist der Wert des Vermögens, über das verfügt wird. Verbindlichkeiten des Erblassers werden abgezogen, jedoch nur bis zur Hälfte des Werts des Vermögens.
  • Gebührensatz: Für ein Einzeltestament fällt eine 1,0-Gebühr an, mindestens 60 Euro. Für ein gemeinschaftliches Testament fällt eine 2,0-Gebühr an, mindestens 120 Euro.
  • Tabelle: Die Höhe einer vollen Gebühr ergibt sich aus der Tabelle B des Gesetzes.
  • Leistung: Die Gebühr deckt die Vorbereitung und Durchführung der Beurkundung einschließlich der Beschaffung der Information ab.[1]

Was kostet ein notarielles Testament? Beispiele nach Vermögen

Die folgenden Beträge sind die reinen Notargebühren nach Tabelle B. Auslagen und Umsatzsteuer kommen hinzu.[1]

Vermögen (Geschäftswert)Einzeltestament (1,0)Gemeinschaftliches Testament (2,0)
10.000 Euro75 Euro150 Euro
50.000 Euro165 Euro330 Euro
100.000 Euro273 Euro546 Euro
200.000 Euro435 Euro870 Euro
500.000 Euro935 Euro1.870 Euro
1.000.000 Euro1.735 Euro3.470 Euro

Beispiel: Ein Ehepaar besitzt ein Haus im Wert von 350.000 Euro, auf dem noch 250.000 Euro Kredit lasten. Die Schulden dürfen nur bis zur Hälfte des Vermögens abgezogen werden, also bis 175.000 Euro. Der Geschäftswert beträgt damit 175.000 Euro. Die volle Gebühr liegt in dieser Stufe bei 408 Euro, für das gemeinschaftliche Testament fallen 816 Euro an, zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer.

Frühere Fassungen dieser Seite nannten für ein Einzeltestament bis 10.000 Euro etwa 50 Euro. Das ist überholt: Heute sind es 75 Euro. Richtig bleibt, dass ein gemeinschaftliches Testament bei gleichem Wert das Doppelte kostet.[1]

Welche Kosten kommen zur Notargebühr hinzu?

  • Amtliche Verwahrung: Der Notar gibt das Testament beim Amtsgericht in Verwahrung. Das Gericht erhebt dafür 82 Euro; damit sind auch Mitteilung und Herausgabe abgegolten.[1]
  • Testamentsregister: Die Bundesnotarkammer erhebt 12,50 Euro je Registrierung, wenn der Notar die Gebühr einzieht. Bei einem Ehegattentestament wird jeder Partner gesondert registriert. Auf diese Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.[3]
  • Auslagen und Umsatzsteuer: Der Notar berechnet Auslagen und die Umsatzsteuer auf seine Kosten.[1]

Wie die Verwahrung abläuft, erklärt der Ratgeber Testament aufbewahren.

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Was kostet ein Testament beim Rechtsanwalt?

Wer sein Testament zusammen mit einem Rechtsanwalt erstellen bzw. aufsetzen möchte, muss ebenfalls mit bestimmten Gebühren rechnen. Für eine Beratung soll der Anwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Gibt es keine Vereinbarung, richtet sich die Vergütung nach dem bürgerlichen Recht. Für Verbraucher ist sie dann gedeckelt: höchstens 250 Euro für die Beratung, höchstens 190 Euro für ein erstes Beratungsgespräch.[2]

Wichtig: Ein Anwalt kann ein Testament entwerfen, aber nicht beurkunden. Damit es wirksam wird, müssen Sie den Entwurf entweder vollständig mit der Hand abschreiben und unterschreiben oder bei einem Notar beurkunden lassen. Mehr dazu im Ratgeber Rechtskräftiges Testament beim Anwalt erstellen lassen.

Notar oder Anwalt: Was ist günstiger?

Pauschal lässt sich das nicht sagen. Die Notargebühr steht fest und steigt mit dem Vermögen. Die Anwaltsvergütung wird meist vereinbart. Bei der Rechnung sollten Sie auch an die Zeit nach dem Erbfall denken: Ein notariell beurkundetes Testament macht meist den kostenpflichtigen Erbschein überflüssig, und es wird von vornherein im Zentralen Testamentsregister erfasst.[3]

Wer sicherstellen möchte, dass sein Testament nach seinem Tod auch gefunden wird, sollte es in amtliche Verwahrung geben. Beim notariellen Testament geschieht das automatisch, ein handschriftliches Testament können Sie selbst beim Amtsgericht hinterlegen.

Was kosten Erbschein und Testamentseröffnung?

Während der Erblasser vor allem an die Anwalts- und Notargebühren in Verbindung mit der Testamentserrichtung denkt, werden die Hinterbliebenen mit ganz anderen Kosten konfrontiert. Zu nennen ist hier unter anderem der Erbschein, der auf Antrag vom zuständigen Nachlassgericht ausgestellt wird. Dies geschieht keineswegs kostenlos, sondern geht mit Gebühren einher, deren Höhe vom Wert des Nachlasses abhängt. Maßgebend ist dabei das Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare, kurz GNotKG. Sowohl das Verfahren über den Antrag auf Erteilung des Erbscheins als auch die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung, die dabei abzugeben ist, erweisen sich als Kostenfaktoren. Beide kosten je eine volle Gebühr nach Tabelle B.[1]

Dies bedeutet, dass beispielsweise bei einem Nachlasswert von bis zu 500 Euro Gebühren von 30 Euro für den Erbschein anfallen. Beläuft sich der Nachlasswert dahingegen auf 200.000 Euro, entstehen durch den Erbschein Kosten in Höhe von insgesamt 870 Euro. Auch die Testamentseröffnung gibt dem zuständigen Nachlassgericht Anlass zur Gebührenerhebung: Sie kostet heute 109 Euro, nicht mehr 100 Euro, wie früher an dieser Stelle stand.[1]

Wer die Testamentsvollstreckung übernimmt, hat Anspruch auf eine Vergütung. § 2221 BGB sieht eine angemessene Vergütung des Testamentsvollstreckers vor, sofern der Erblasser nichts anderes bestimmt hat. In welcher Höhe Kosten für eine Testamentsvollstreckung anfallen, lässt sich pauschal also nicht sagen und hängt stets vom Einzelfall ab.

Wer ist zuständig?

Beurkundung

Jeder Notar in Deutschland. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und bei allen Notaren gleich.

Verwahrung, Eröffnung, Erbschein

Das Amtsgericht als Nachlassgericht verwahrt Testamente, eröffnet sie und erteilt Erbscheine.

Amtsgerichte in Deutschland

Häufige Fragen

Quellen

  1. Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG): § 34 · § 102 · Kostenverzeichnis (Anlage 1) · Gebührentabelle (Anlage 2)
  2. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): § 34
  3. Bundesnotarkammer, Zentrales Testamentsregister: Registerkosten · Häufige Fragen

Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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