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Familienrecht Ratgeber · Stand September 2026

Anwalt bei der Scheidung: Wann er Pflicht ist und wann einer reicht

Den Scheidungsantrag kann nur ein Rechtsanwalt beim Familiengericht stellen, eine Scheidung ganz ohne Anwalt gibt es in Deutschland nicht. Der andere Ehegatte braucht aber keinen eigenen Anwalt, wenn er der Scheidung nur zustimmt.[1]

Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 6 Min. Lesezeit

Braucht man für eine Scheidung einen Anwalt?

Ja. Denn für eine Scheidung ist der Anwalt unerlässlich. Der deutsche Gesetzgeber sieht für eine Scheidung eine Anwaltspflicht vor, so dass auch im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden muss, der unter anderem den Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht einreicht. Maßgebend ist hier § 114 FamFG: Vor dem Familiengericht müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.[1]

Grundsätzlich muss man im Falle eines Verfahrens vor dem Amtsgericht nicht zwingend einen Anwalt hinzuziehen, sondern kann sich durchaus auch selbst vertreten. Aus diesem Grund kann zuweilen auch der Eindruck entstehen, eine Scheidung ohne Anwalt sei ebenfalls problemlos möglich. Dem ist aber nicht so: Für Ehesachen, Folgesachen und selbständige Familienstreitsachen, etwa Unterhaltsverfahren, gilt schon vor dem Familiengericht beim Amtsgericht der Anwaltszwang.[1]

Der Anwaltszwang im Falle einer Scheidung ist keineswegs nur Geldschneiderei. Die Beteiligten sollen eine kompetente Beratung erhalten und ihre Interessen vollumfänglich wahrnehmen können, denn mit der Scheidung werden oft auch Unterhalt, Vermögen und Rentenanrechte geregelt.

Reicht ein Anwalt bei der Scheidung?

Ja, wenn sich die Ehegatten einig sind. Es ist vollkommen ausreichend, wenn die Partei, die sich scheiden lassen will, einen Anwalt nimmt. Für die Zustimmung zur Scheidung, für die Rücknahme des Scheidungsantrags und für den Widerruf der Zustimmung schreibt das Gesetz keinen Anwalt vor.[1]

Der Ehepartner muss sich also nicht grundsätzlich auch einen Vertreter besorgen, auch wenn dies in vielen Fällen anzuraten ist. Die Zustimmung kann er zur Niederschrift der Geschäftsstelle oder im Termin zu Protokoll des Gerichts erklären.[1]

Grundsätzlich gilt: Je mehr Streit es bei der Scheidung gibt und je mehr geklärt werden muss, desto eher macht bei der Scheidung ein Anwalt für die streitenden Seiten Sinn. Wer ohne Anwalt bleibt, kann keine eigenen Anträge stellen, zum Beispiel zum nachehelichen Unterhalt oder zum Zugewinnausgleich. Ist ein Antragsgegner ohne Anwalt und erscheint es zu seinem Schutz unabweisbar, ordnet das Gericht ihm von Amts wegen einen Rechtsanwalt als Beistand bei.[1]

Kann man bei einer Scheidung den gleichen Anwalt nehmen?

Nein. Ein Rechtsanwalt darf nicht tätig werden, wenn er einen anderen Mandanten in derselben Rechtssache bereits im widerstreitenden Interesse beraten oder vertreten hat. Bei einer Scheidung stehen sich Antragsteller und Antragsgegner gegenüber, auch wenn sie sich einig sind.[2]

Ein Anwalt, der in derselben Sache beiden Seiten pflichtwidrig dient, macht sich sogar wegen Parteiverrats strafbar. Der Anwalt des Antragstellers vertritt deshalb nur seinen Mandanten. Er kann dem anderen Ehegatten erklären, was im Verfahren geschieht, ihn aber nicht beraten. Für den Antragsgegner, der nur zustimmt, ist das in der Regel kein Nachteil, solange über die Folgen der Scheidung Einigkeit besteht.

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Was kostet der Anwalt bei der Scheidung, und wer zahlt ihn?

Die Gebühren eines Rechtsanwalts richten sich nach dem Gegenstandswert, im Scheidungsverfahren also nach dem Verfahrenswert, den das Gericht festsetzt. Für die Einkommensverhältnisse ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten einzusetzen; der Wert darf nicht unter 3 000 Euro liegen.[3]

Werden Folgesachen wie Unterhalt, Sorgerecht oder Zugewinn mitverhandelt, erhöht sich der Verfahrenswert und damit die Gebühr.[3]

Wird die Scheidung ausgesprochen, sind die Kosten der Scheidungssache und der Folgesachen gegeneinander aufzuheben. Das heißt: Jeder Ehegatte zahlt seinen eigenen Anwalt, die Gerichtskosten tragen beide je zur Hälfte. Das Gericht kann die Kosten anders verteilen, wenn das unbillig wäre, und eine Vereinbarung der Ehegatten über die Kosten soll es berücksichtigen.[1]

Ein Rechenbeispiel steht auf der Seite Kosten und finanzielle Folgen der Scheidung.

Was tun, wenn man den Anwalt nicht bezahlen kann?

Wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Verfahrenskostenhilfe, wenn der Antrag Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint. Weil im Scheidungsverfahren ein Anwalt vorgeschrieben ist, ordnet das Gericht dann einen zur Vertretung bereiten Rechtsanwalt nach Wahl des Antragstellers bei.

Für den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe selbst braucht man keinen Anwalt.[1]

Verfahrenskostenhilfe deckt die eigenen Gerichts- und Anwaltskosten. Je nach Einkommen setzt das Gericht Monatsraten fest, höchstens 48. Für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse muss das amtliche Formular benutzt werden.

Ist eine Online-Scheidung ohne Anwalt möglich?

Nein. Im Zuge einer Online-Recherche stoßen Scheidungswillige immer häufiger auf die Möglichkeit einer Online-Scheidung. Einige Anbieter sind mittlerweile in diesem Bereich tätig und ermöglichen es ihren Mandanten, die Scheidung online zu beauftragen. So wird auf virtuellem Wege ein Mandatsverhältnis erteilt, wodurch der betreffende Anwalt das Scheidungsverfahren abwickelt.

Die Digitalisierung setzt den Anwaltszwang in Familiensachen vor dem Amtsgericht jedoch in keiner Weise außer Kraft, obgleich im Falle einer Online-Scheidung durchaus der Eindruck entstehen kann. Den Antrag muss auch hier ein zugelassener Rechtsanwalt stellen.[1]

Online läuft nur die Kommunikation mit der Kanzlei. Den Scheidungstermin gibt es trotzdem: Das Gericht soll das persönliche Erscheinen der Ehegatten anordnen und sie anhören.[1]

Wer online beauftragt, sollte prüfen, ob hinter dem Angebot eine im Anwaltsverzeichnis eingetragene Kanzlei steht.

Wie findet man einen Anwalt für den Scheidungsantrag?

Bei der Suche nach einem Scheidungsanwalt sollte darauf geachtet werden, dass die Kanzlei Familienrecht bearbeitet. Eine Orientierung gibt die Fachanwaltsbezeichnung: Rechtsanwälte, die besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet nachgewiesen haben, dürfen sich Fachanwalt nennen, auch für Familienrecht.[2]

Meist werden Anwälte weiterempfohlen. Wer keine Empfehlung bekommen hat, kann das Anwaltsverzeichnis der Rechtsanwaltskammern nutzen: Die Einsicht steht jedem unentgeltlich zu, und das Verzeichnis enthält auch die Fachanwaltsbezeichnungen.[2]

Das persönliche Gespräch zeigt dann, ob es der Anwalt ist, mit dem man in das Scheidungsverfahren gehen will. Klären Sie dabei, welche Folgesachen er für Sie beantragen soll und mit welchem Verfahrenswert er rechnet. Welche Schritte nach dem Antrag folgen, beschreibt die Seite Ablauf der Scheidung.

Wer ist zuständig?

Scheidungsantrag

Das Familiengericht beim Amtsgericht. Den Antrag reicht der Anwalt des Antragstellers ein, die Zustimmung kann der andere Ehegatte dort selbst zu Protokoll erklären.

Amtsgerichte in Deutschland
Überblick Scheidung

Voraussetzungen, Kosten und Folgen der Scheidung im Überblick.

Scheidung

Häufige Fragen

Quellen

  1. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG): § 114 · § 134 · § 138 · § 150 · § 128
  2. Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO): § 43a · § 43c · § 31
  3. Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG): § 43 · § 44

Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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