Wer muss nach einer Scheidung wem Unterhalt zahlen?

Ein wichtiges Thema bei jeder Scheidung ist der Unterhalt. Oft gibt es minderjährige Kinder, deren Lebensunterhalt derjenige, der das Sorgerecht zugesprochen bekommt, nicht alleine bestreiten kann.

Vielleicht gibt es aber auch eine Ehefrau, die ihren Mann unterstützt hat und deshalb keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen konnte, weshalb sie jetzt ohne jedes Einkommen dasteht. In solchen Fällen ist der Ehepartner verpflichtet, nach der Scheidung Unterhalt zu zahlen. Wer das tun muss, in welcher Höhe und unter welchen Voraussetzungen, das entscheiden die Gerichte.

In diesen Fällen wird nach der Scheidung Unterhalt fällig

Der klassische Fall, in dem nach einer Scheidung Unterhalt gezahlt werden muss, betrifft gemeinsame Kinder. Derjenige, der sich nicht aktiv um die Erziehung und Versorgung seiner Kinder kümmert, hat einen finanziellen Ausgleich zu schaffen. Wie viel das ist, wird nach der “Düsseldorfer Tabelle” an Hand des Alters der Kinder und der Höhe des eigenen Einkommens bestimmt.

Schwieriger wird es, wenn der Ehepartner nach der Scheidung auch für sich selbst Unterhalt verlangt. War es früher noch häufig so, dass gerade Hausfrauen gegenüber ihrem Mann einen Unterhaltsanspruch hatten, ist das heute nicht mehr grundsätzlich der Fall. Wer keine sehr kleinen Kinder zu erziehen hat, dem ist zuzumuten, dass er sich eine Arbeit sucht.

Rahmenbedingungen für den Ehegattenunterhalt nach einer Scheidung

Dass Unterhalt für die Kinder gezahlt werden muss, ist oftmals kein allzu großer Streitpunkt und liegt mehr oder weniger auf der Hand. Wenn es um den Ehegattenunterhalt geht, sieht die Situation allerdings anders aus. Macht der geschiedene Ehepartner Unterhaltsansprüche geltend, sind Konflikte oftmals vorprogrammiert. Für Betroffene ist es wichtig, die Rahmenbedingungen zu kennen, die der deutsche Gesetzgeber in diesem Zusammenhang vorgibt.

Gemäß § 1569 BGB gilt zunächst der Grundsatz der Eigenverantwortung, so dass jeder Ehegatte selbst für seinen Lebensunterhalt verantwortlich ist. Nur wenn er dazu nicht in der Lage ist, kann er gegebenenfalls einen Unterhaltsanspruch geltend machen. Der Ehegattenunterhalt nach der Scheidung ist folglich nicht die Regel, sondern vielmehr eine Ausnahme. Abgesehen von der Bedürftigkeit eines Ehepartners muss bei dem anderen Ehegatten eine Leistungsfähigkeit gegeben sein. Ist all dies der Fall, kann der bedürftige Partner nach der Scheidung Unterhalt einfordern. Für beide Seiten ist es stets sinnvoll, sich frühzeitig an einen erfahrenen Anwalt zu wenden, der die Scheidung begleitet und auch bei Fragen zum Unterhalt Rede und Antwort steht.

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