Scheidung
Ehe steht die Scheidung. Statistisch gesehen trifft es fast jede zweite Ehe. Da man mit der Ehe eine rechtliche Bindung eingeht, bedarf es einiger rechtlicher Schritte, um diese Bindung wieder zu lösen. Voraussetzung für eine Scheidung ist das absolvierte Trennungsjahr. Beide Ehegatten müssen getrennt voneinander leben, wobei dazu nicht zwangsläufig zwei eigene Haushalte nötig sind. Ein eigenes Bett, eigene Einkäufe und eigene Hausarbeiten sind heutzutage ausreichend, um ein Paar als getrennt zu betrachten. Ist das Trennungsjahr abgelaufen, kann die Scheidung einvernehmlich erfolgen. Will sich einer der beiden Ehepartner nicht scheiden lassen, muss dies allerdings berücksichtigt werden. Gegen den Willen durchgesetzt werden kann die Scheidung erst, wenn mindestens drei Trennungsjahre vergangen sind. Damit die Ehe vor Gericht geschieden werden kann, muss derjenige, der sich trennen möchte, über einen Anwalt die Scheidung vor Gericht einreichen lassen. Wie teuer das Verfahren am Ende wird, hängt unter anderem davon ab, wie viel Vermögen bei der Scheidung vorhanden ist. Müssen außerdem noch Fragen des Unterhalts oder des Sorgerechts geklärt werden, erhöhen sich die Kosten des Verfahrens. Hinzu kommen dann noch die Kosten, die nach der Scheidung anfallen. Das kann die höhere Steuerklasse sein, aber auch Unterhaltszahlungen oder die Auszahlung gemeinsamer Vermögenswerte.
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