Familienrecht Ratgeber · Stand September 2026
Sorgerecht: gemeinsam oder allein, bei unverheirateten Eltern und vor Gericht
Verheiratete Eltern haben das Sorgerecht gemeinsam, unverheiratete nur, wenn sie Sorgeerklärungen abgeben, einander heiraten oder das Familiengericht es ihnen gemeinsam überträgt; sonst hat es die Mutter allein. Leben Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht getrennt, kann jeder beim Familiengericht beantragen, dass ihm die Sorge ganz oder teilweise allein übertragen wird.[1]
Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 2 Quellen · 6 Min. Lesezeit
Was umfasst das Sorgerecht?
Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen. Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes, die Personensorge, und das Vermögen des Kindes, die Vermögenssorge. Zur Personensorge gehört insbesondere, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.[1]
Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen. Gelingt das in einer wichtigen Frage nicht, kann das Familiengericht auf Antrag die Entscheidung in dieser Frage einem Elternteil übertragen.[1]
Das Sorgerecht ist vom Umgangsrecht zu unterscheiden: Auch ein Elternteil ohne Sorgerecht hat das Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind. Dazu die Seite Umgangsrecht des Vaters.
Wer hat das Sorgerecht bei unverheirateten Eltern?
Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu,
- wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen),
- wenn sie einander heiraten oder
- soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt.[1]
Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge allein.[1]
Sorgeerklärungen müssen öffentlich beurkundet werden. Das geht kostenlos beim Jugendamt, auch schon vor der Geburt. Eine Sorgeerklärung unter einer Bedingung oder Befristung ist unwirksam.[1]
Unverheiratete Eltern haben Anspruch auf Beratung durch das Jugendamt über die Sorgeerklärung und die Möglichkeit, die gemeinsame Sorge gerichtlich übertragen zu lassen. Die Jugendämter unterstützen beide Seiten.
Wie bekommt der Vater das Sorgerecht, wenn die Mutter nicht zustimmt?
Der Vater kann beim Familiengericht beantragen, dass ihm die elterliche Sorge oder ein Teil davon gemeinsam mit der Mutter übertragen wird. Das Gericht gibt dem Antrag statt, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Trägt die Mutter keine Gründe vor, die dagegen sprechen können, und sind solche Gründe auch sonst nicht ersichtlich, wird vermutet, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht.[1]
Das Gericht stellt der Mutter den Antrag zu und setzt ihr eine Frist zur Stellungnahme, die frühestens sechs Wochen nach der Geburt endet. Trägt sie keine Gegengründe vor, soll das Gericht im schriftlichen Verfahren ohne Anhörung des Jugendamts und ohne persönliche Anhörung der Eltern entscheiden.[2]
Leben die Eltern getrennt und hat die Mutter die Alleinsorge, kann der Vater auch die Alleinsorge beantragen. Das Gericht gibt dem Antrag statt, wenn die Mutter zustimmt und das dem Kindeswohl nicht widerspricht, oder wenn eine gemeinsame Sorge nicht in Betracht kommt und die Übertragung auf den Vater dem Wohl des Kindes am besten entspricht.[1]
Wann bekommt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht?
Es gibt immer wieder Fälle, bei denen ein Elternteil das alleinige Sorgerecht für die Kinder beantragt, weil er der Meinung ist, die Kinder alleine besser erziehen zu können. Auch nach einer Scheidung entscheiden sich aber viele Eltern dafür, sich das Sorgerecht zu teilen und untereinander zu klären, wo das Kind wohnt und welche Besuchszeiten angemessen sind. Das Gericht muss erst einbezogen werden, wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht verlangt.
Leben Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und haben sie die gemeinsame Sorge, kann jeder beantragen, dass ihm das Familiengericht die Sorge ganz oder teilweise allein überträgt. Dem Antrag ist stattzugeben, soweit
- der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, das Kind ist mindestens 14 Jahre alt und widerspricht, oder
- zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.[1]
Bei der Entscheidung muss sich das Gericht damit zwei Fragen stellen: Zuerst, ob die Aufhebung der gemeinsamen Sorge dem Kindeswohl am besten entspricht, etwa weil die Eltern in wichtigen Fragen nicht mehr zusammenfinden. Nur wenn das der Fall ist, beschäftigt es sich mit der nächsten: Ist das alleinige Sorgerecht des Antragstellers die beste Lösung? Dabei muss es viele verschiedene Kriterien in Betracht ziehen und das Wichtigste nicht aus den Augen verlieren: die Kinder.
Oft genügt die Übertragung eines Teils, etwa des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Was im Alltag nach einer Scheidung gilt, steht unter Sorgerecht nach der Scheidung.
Wann kann das Sorgerecht entzogen werden?
Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, trifft das Familiengericht die Maßnahmen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.[1]
Die Entziehung der elterlichen Sorge steht dabei am Ende einer Reihe möglicher Maßnahmen, etwa dem Gebot, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen oder für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen, oder Kontakt- und Näherungsverboten.[1]
Maßnahmen, mit denen eine Trennung des Kindes von der Familie verbunden ist, sind nur zulässig, wenn der Gefahr nicht auf andere Weise begegnet werden kann, auch nicht durch öffentliche Hilfen. Die gesamte Personensorge darf nur entzogen werden, wenn andere Maßnahmen erfolglos geblieben sind oder nicht ausreichen.[1]
Wie läuft ein Sorgerechtsverfahren ab?
Ein Sorgerechtsstreit kann ein belastender Prozess sein, der für alle Beteiligten emotionalen Stress bedeutet. Verfahren über den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht, die Herausgabe des Kindes und wegen Gefährdung des Kindeswohls sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen. Der erste Termin soll spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden, das Jugendamt wird dort angehört.[2]
Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Eltern hinwirken und auf Beratung hinweisen. Es hat das Kind persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von ihm zu verschaffen.[2]
Soweit es zur Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist, bestellt das Gericht ihm einen Verfahrensbeistand. Kommt eine Entziehung der Personensorge in Betracht, ist die Bestellung stets erforderlich.[2]
Was passiert mit dem Sorgerecht, wenn ein Elternteil stirbt?
Hatten die Eltern das Sorgerecht gemeinsam, steht es nach dem Tod eines Elternteils dem überlebenden Elternteil allein zu. Hatte der verstorbene Elternteil die Alleinsorge, überträgt das Familiengericht sie dem überlebenden Elternteil, wenn das dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.[1]
Wer für diesen Fall vorsorgen möchte, kann in einem Testament einen Vormund für das Kind benennen, wenn ihm zur Zeit des Todes die Sorge zusteht.
Wer ist zuständig?
Das Familiengericht beim Amtsgericht, in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Während eines Scheidungsverfahrens das Gericht der Scheidung.
Amtsgerichte in DeutschlandHäufige Fragen
- Wo gibt man die Sorgeerklärung ab?
Beim Jugendamt oder bei einem Notar, denn sie muss öffentlich beurkundet werden. Beide Eltern müssen die Erklärung persönlich abgeben, das geht schon vor der Geburt.
- Braucht man für den Sorgerechtsantrag einen Anwalt?
Nein. In Kindschaftssachen besteht vor dem Familiengericht kein Anwaltszwang. Der Antrag kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden.
- Kann das gemeinsame Sorgerecht wieder aufgehoben werden?
Ja, auf Antrag eines Elternteils, wenn die Eltern dauerhaft getrennt leben und die Voraussetzungen für die Alleinsorge vorliegen. Durch einseitige Erklärung lässt es sich nicht beenden.
- Wer entscheidet, wenn sich Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht nicht einigen?
Auf Antrag das Familiengericht. Es kann die Entscheidung in der strittigen Frage, etwa über die Schule, einem Elternteil übertragen, ohne das gemeinsame Sorgerecht im Übrigen aufzuheben.
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Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 1626 · § 1626a · § 1626b · § 1626d · § 1627 · § 1628 · § 1631 · § 1666 · § 1666a · § 1671 · § 1680
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG): § 155 · § 155a · § 156 · § 158 · § 159
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