Vaterschaftsrecht: diese Regelungen gibt es rund um den Vaterschaftstest

Immer mehr Männer zweifeln daran, ob sie auch wirklich der Vater ihres Kindes sind. Sicherheit kann oft nur ein Vaterschaftstest liefern. Bislang war es aber so, dass den vermeintlichen Vätern nur eine legale Möglichkeit blieb. Sie konnten ihre Vaterschaft nur mit einer Vaterschaftsanfechtungsklage vor Gericht durchbringen. Das bedeutete, dass die Väter in der Pflicht waren, konkrete Beweise für die Untreue der Mutter beizubringen. Bei einer erfolgreichen Anfechtungsklage fiel automatisch die rechtliche Stellung des Vaters weg. Es gab keinerlei Rechtsbeziehung mehr zum Kind.

Allerdings ist es auch so, dass viele Väter sicher sein wollen, dass sie der Vater des Kindes sind, aber nicht automatisch alle Rechte am Kind verlieren möchten. Eine Möglichkeit beides miteinander zu verbinden, war der heimliche und dadurch natürlich illegale, Gentest. Lediglich eine Speichelprobe des Kindes muss eingeschickt werden, um wenige Wochen später Sicherheit zu haben. Eine Speichelprobe kann zwar schnell beschafft werden, aber vor Gericht war sie bislang nicht verwendbar, weil die Zustimmung der Mutter zum Gentest gefehlt hat.

Neue Regelungen zum Gentest

Neue Regelungen verbieten zwar weiterhin einen heimlichen Gentest, aber der Vater des Kindes hat jetzt mehr Rechte. Er hat die Möglichkeit ein gesondertes Recht auf eine Feststellung der biologischen Abstimmung zu fordern. Wenn die Mutter die Zustimmung für diesen Gentest verweigert, kann das Familiengericht sie dazu verpflichten. Die gleichen Rechte hat natürlich auch die Mutter gegenüber dem Vater oder das Kind gegenüber seinen Eltern. Wenn der Gentest bestätigt, dass der Vater nicht der biologische Vater ist, dann kann er auf Wunsch eine Vaterschaftsanfechtungsklage beim Gericht einreichen. Ein Problem bleibt aber weiterhin bestehen. In dem Moment, wo ein Gentest über die Vaterschaft entscheiden muss, dürfte das Vertrauen in den Partner nicht allzu groß sein und weitere Probleme sind vorprogrammiert.

Bildquelle: The Image Lover; flickr

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