Familienrecht bei Trennung

Wenn eine Ehe vom Scheitern bedroht ist, kommt es oft nicht sofort zu einer Scheidung, sondern die Eheleute können sich erst einmal auf eine Trennung einigen. Diese kann temporär geplant sein, da die Eheleute glauben, dass sie durch diese zeitweilige Trennung wieder eine neue gemeinsame Basis für ihre Ehe finden können. Auch eine endgültige Trennung muss nicht zwingend in einer Scheidung münden, da es manche Ehepaare aus gesellschaftlichen, religiösen oder wirtschaftlichen Gründen bevorzugen, verheiratet zu bleiben.

Regelungen bei einer Trennung

Wen sich die Eheleute einstweilig nur getrennt haben, geht der Gesetzgeber davon aus, dass noch eine gewisse Verbundenheit besteht. Daraus zieht er den Schluss, dass die Eheleute nach wie vor für einander verantwortlich sind. Deshalb soll während der Trennung gewährleistet werden, dass der unterhaltsberechtigte Ehepartner weitgehend in der gleichen wirtschaftlichen Situation lebt wie bisher. Für den unterhaltspflichtigen Ehepartner bedeutet dies, dass er auch schon während einer Trennung Unterhalt an den Ehegatten zahlen muss.

Während der Trennungsphase können die Ehegatten schon vorab verschiedene Dinge regeln:

• Unterhalszahlungen für den Ehegatten und eventuell vorhandene Kinder

Hier ist der alleinverdienende Ehepartner gesetzlich verpflichtet, in angemessenem Umfang für den Unterhalt des Partners und der Kinder aufzukommen. Die genaue Höhe des Unterhaltes ist dabei von vielen Faktoren abhängig.

• Nutzung der Ehewohnung

Während der Trennung müssen sich die Ehegatten darauf einigen, wer die eheliche Wohnung weiter nutzen will. Der Gesetzgeber bevorzugt es dabei, wenn dies der Ehepartner ist, der sich um die Versorgung der Kinder kümmert, da man den Kindern neben der Trennung nicht auch noch zumuten möchte, dass sie ihr gewohntes Umfeld verlieren. Im Einzelfall können die Ehepartner dies aber anders handhaben.

• Umgang mit den Kindern

Hier ist es besonders empfehlenswert, wenn die Ehepartner auch während der Trennungsphase den regelmäßigen Umgang beider Partner mit den Kindern sicher stellen. So erleichtert man diesen, die neue und ungewohnte Situation besser zu verarbeiten.

• Aufteilung von Vermögen und Schulden

In der Phase der Trennung können die Ehepartner sich auch schon Gedanken darüber machen, wie sie das gemeinsame Vermögen, den Hausrat und eventuell vorhandene Schulen handhaben und aufteilen wollen.

Fachanwälte Familienrecht – Unterstützung vom erfahrenen Experten

Auch bei einer Trennung können schon komplexe rechtliche Fragen auftauchen, die von einem Laien nur sehr schwer zu durchschauen und zu beantworten sind. So ist oft die Frage über die Höhe des zu zahlenden Unterhalts nicht so leicht zu beantworten und kann schnell zu Streitigkeiten führen.

Damit man keine Fehler begeht, ist es deshalb eine sehr nützliche Überlegung, Fachanwälte für Familienrecht um Rat zu fragen. Dieser kennt die Thematik genau und kann auf Stolpersteine hinweisen, die sonst vielleicht übersehen worden wären. Vermögensverhältnisse können sehr verzwickt sein, du je nach Ehevertrag gelten auch bei einer Trennung und spätestens bei einer Scheidung unterschiedliche Regelungen, die beachtet werden müssen.

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