Unterhalt
Wenn von Unterhalt die Rede ist, dann ist damit in erster Linie der Kindesunterhalt gemeint, der rechtlich vom Unterhalt für den Ehepartner abgegrenzt wird. Da Kinder für gewöhnlich zwei Elternteile haben, sind beide auch gemeinschaftlich dafür verantwortlich, dass es den Kindern an nichts fehlt, was sie für ihre Entwicklung benötigen. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Eltern geschieden sind. Beide Elternteile haben dem Kind gegenüber eine erzieherische Verantwortung. Diese gewährleistet derjenige, bei dem das Kind lebt, durch Naturalien. Das beinhaltet die Erziehung, die Ernährung, Hilfe bei Schulaufgaben, allgemeine Betreuung und vieles mehr. Der andere Elternteil unterstützt sein Kind durch finanzielle Zuwendungen, die als Unterhalt bezeichnet werden.
Wer ein Kind hat, der ist im Fall des Getrenntlebens auch verpflichtet, Unterhalt zu leisten. Die genaueren Umstände sind allerdings individuell geregelt. Wer beispielsweise mehrere Kinder hat, zahlt in einer bestimmten Reihenfolge seinen Unterhalt. So ist es durchaus möglich, dass die Kinder am Ende der Folge weniger oder gar keinen Unterhalt mehr bekommen. Das liegt am sogenannten Selbstbehalt, der dafür sorgen soll, dass der Unterhaltspflichtige bei allen Leistungen auch noch Geld für sein eigenes Leben übrig hat. Ist das verfügbare Einkommen aufgebraucht, gibt es also keine zusätzlichen Zahlungen mehr.
Die Berechnung des Unterhalts und rechtliche Hintergründe
Der Unterhalt wird von dem Familiengericht festgelegt, das auch über das Sorgerecht für die Kinder entscheidet. Es gibt dabei keine festen Werte, da jeder Elternteil ein unterschiedlich hohes Einkommen haben kann und Kinder unterschiedliche Lebensstile gewohnt sind. Gerichte greifen deshalb in Fragen des Unterhalts auf die Düsseldorfer Tabelle zurück, die jedes Jahr vom Oberlandesgericht in Düsseldorf herausgegeben wird. Sie berechnet anhand von Einkommen und Alter der Kinder, wie viel Unterhalt für das jeweilige Kind zu leisten ist. Die ermittelten Zahlen sind allerdings nicht verbindlich, sondern sollen dem Gericht lediglich eine grobe Richtlinie geben, welche Unterhaltshöhe im jeweiligen Fall angemessen wäre.
Beide Elternteile haben gewisse Rechte, was den Unterhalt ihrer Kinder angeht. So kann der zur Zahlung verpflichtete Elternteil zum Beispiel das Kindergeld von seinem Unterhalt abziehen. Außerdem ist sein Einkommen vor Zahlungen geschützt, wenn es eine bestimmte Grenze unterschreitet. Das trifft zum Beispiel dann zu, wenn man Hartz IV bezieht. Anders herum hat der erziehende Elternteil das Recht, einen sogenannten Unterhaltstitel zu erwirken. Wird der Unterhalt nicht gezahlt, kann das Geld durch diesen Titel eingeklagt werden. Er ist 30 Jahre wirksam, sodass das Geld auch nachträglich noch an das Kind gezahlt werden kann. Außerdem können Eltern einen Unterhaltsvorschuss beantragen.