Familienrecht Ratgeber · Stand September 2026
Wer bestimmt die Höhe des Unterhalts? Einigung, Jugendamt, Gericht
Die Höhe des Kindesunterhalts legen in den meisten Fällen die Eltern selbst fest, oft mit Hilfe des Jugendamts, und nur bei Streit das Familiengericht. Alle orientieren sich an der Düsseldorfer Tabelle, die keine Gesetzeskraft hat und Spielraum lässt: für Höher- und Herabstufung, im Mangelfall und bei Einkommen über der höchsten Gruppe.[1]
Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 5 Min. Lesezeit
Wer berechnet den Unterhalt?
Bei der Berechnung des Unterhaltes kommt es nicht nur darauf an, die gemeinsamen Kinder zu versorgen, sondern natürlich auch darauf, dass der zahlungspflichtige Elternteil auch sich selbst noch versorgen kann. Deshalb kann man nicht willkürlich den Unterhalt bestimmen und diese Summe dann vom ehemaligen Partner einfordern. Unterhaltspflichtig ist nicht, wer ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts nicht zahlen kann.[2]
Wer den Betrag festlegt, hängt davon ab, ob sich die Eltern einig sind:
| Wer | Wie |
|---|---|
| Eltern selbst | Einigung, am besten als kostenlose Urkunde beim Jugendamt, aus der vollstreckt werden kann |
| Jugendamt als Beistand | fordert Auskunft an, berechnet und macht den Unterhalt für das Kind geltend |
| Familiengericht | vereinfachtes Verfahren bis zum 1,2-fachen Mindestunterhalt oder Unterhaltsantrag mit Anwalt |
Grundlage jeder Berechnung ist das Einkommen. Verwandte in gerader Linie müssen einander auf Verlangen Auskunft über Einkünfte und Vermögen erteilen und Belege vorlegen.[2]
Die einzelnen Schritte vom Brief bis zum Titel stehen unter Unterhalt einfordern, den Rechenweg mit Beispielen zeigt Wie viel Unterhalt muss ich zahlen?.
Wie entscheidet das Familiengericht?
Kommt es zum Streit, stellt das Gericht das Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils und die Bedürfnisse des Kindes oder der Kinder gegenüber, um so einen gerechten Unterhalt zu bestimmen. Dabei wird auf die Düsseldorfer Tabelle zurückgegriffen. Die Richter müssen diese Tabelle allerdings nur als Richtlinie betrachten, nicht als verpflichtend: Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft.[1]
Das Gericht kann anordnen, dass beide Seiten Auskunft über ihre Einkünfte, ihr Vermögen und ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erteilen und bestimmte Belege vorlegen. Es kann außerdem verlangen, dass sie schriftlich versichern, die Auskunft sei wahrheitsgemäß und vollständig.
Minderjährige Kinder können den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen. Ein solcher dynamischer Titel steigt automatisch mit, wenn der Mindestunterhalt erhöht wird oder das Kind in die nächste Altersstufe kommt.[2]
Wann wird höher- oder herabgestuft?
Die Tabelle weist den Bedarf bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte aus. Bei einer größeren oder geringeren Zahl von Unterhaltsberechtigten können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere oder höhere Einkommensgruppen angemessen sein.[1]
Wer nur einem Kind Unterhalt schuldet, kann also eine Gruppe höher eingestuft werden, wer vier Kindern und einem Ehegatten Unterhalt schuldet, niedriger. Zur Deckung des Mindestbedarfs aller Beteiligten ist gegebenenfalls eine Herabstufung bis in die unterste Gruppe vorzunehmen.[1]
Eine zweite Grenze zieht der Bedarfskontrollbetrag. Er ist nicht identisch mit dem Selbstbehalt, sondern soll eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zwischen dem Pflichtigen und den Kindern gewährleisten. Wird er nach Abzug aller Unterhaltspflichten unterschritten, wird der Betrag der nächstniedrigeren Gruppe angesetzt, deren Kontrollbetrag nicht unterschritten wird.[1]
Was gilt im Mangelfall?
Reicht das Einkommen nicht, um den Bedarf des Pflichtigen und aller gleichrangigen Berechtigten zu decken, spricht man vom Mangelfall. Dann wird der Betrag, der nach Abzug des Selbstbehalts übrig bleibt, auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer Zahlbeträge verteilt.[1]
Beispiel aus der Düsseldorfer Tabelle 2026: Der Vater verdient bereinigt 1.750 Euro und schuldet drei Kindern Unterhalt, deren Zahlbeträge zusammen 1.224 Euro ausmachen. Ihm bleiben 1.450 Euro Selbstbehalt, zu verteilen sind 300 Euro. Die Kinder erhalten 107,60 Euro, 105,02 Euro und 87,38 Euro.
Minderjährige Kinder und volljährige Schüler bis 21 im Elternhaushalt haben Vorrang vor allen anderen. Ein Ehegatte bekommt im Mangelfall erst etwas, wenn der Unterhalt der Kinder gedeckt ist.[2]
Was ist der Höchstsatz beim Unterhalt?
Die höchste Gruppe der Düsseldorfer Tabelle 2026 gilt für ein Nettoeinkommen von 9.701 bis 11.200 Euro. Der Bedarf beträgt dort 200 Prozent des Mindestunterhalts:[1]
| Alter | Bedarf Gruppe 15 | Zahlbetrag nach Kindergeld |
|---|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 972 Euro | 842,50 Euro |
| 6 bis 11 Jahre | 1.116 Euro | 986,50 Euro |
| 12 bis 17 Jahre | 1.306 Euro | 1.176,50 Euro |
| ab 18 Jahre | 1.396 Euro | 1.137,00 Euro |
Bei einem Einkommen über 11.200 Euro fällt der Unterhalt oft unterschiedlich aus, da es dazu keine Vorgaben mehr aus der Düsseldorfer Tabelle gibt. Eine Obergrenze für den Kindesunterhalt ist der Höchstsatz aber nicht.
Wie viel Unterhalt bei Einkommen über der Tabelle?
Der Bundesgerichtshof hat 2020 entschieden: Eine begrenzte Fortschreibung der Bedarfsbeträge der Düsseldorfer Tabelle bis zum Doppelten des höchsten Einkommensbetrags ist nicht ausgeschlossen. Kinder nehmen ihrem Alter entsprechend an einer besonders günstigen wirtschaftlichen Lage ihrer Eltern teil. Daneben bleibt dem Kind die konkrete Darlegung eines höheren Bedarfs unbenommen.[3]
Wer erklärt, er sei unbegrenzt leistungsfähig, entgeht damit nicht der Auskunft über sein Einkommen. Der Auskunftsanspruch des Kindes entfällt allein durch diese Erklärung nicht.[3]
Auch der Lebensstil während der Ehe und die Vermögenswerte können Berücksichtigung finden, vor allem beim Ehegattenunterhalt. Bei einem Familieneinkommen bis 11.200 Euro wird dort vermutet, dass es vollständig verbraucht wurde, und nach Quoten gerechnet; darüber muss der Berechtigte seinen Bedarf konkret darlegen oder den Verbrauch beweisen.
Was tun, wenn der Unterhalt zu hoch ist?
Ein vom Gericht festgesetzter Unterhalt kann auf Antrag abgeändert werden, wenn sich die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben. Die Abänderung ist grundsätzlich erst ab Rechtshängigkeit des Antrags zulässig.
Wer weniger verdient, ein weiteres Kind bekommt oder arbeitslos wird, sollte deshalb schnell handeln. Wie das geht und was für Jugendamtsurkunden gilt, erklärt die Seite Unterhalt neu berechnen.
Zahlt der Pflichtige gar nicht, kann das Kind Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen. 2026 sind das je nach Alter 227, 299 oder 394 Euro im Monat, heute ohne Höchstdauer bis zum 18. Geburtstag. Einzelheiten stehen unter Unterhalt einfordern.
Wer ist zuständig?
Das Familiengericht beim Amtsgericht, in der Regel am gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes.
Amtsgerichte in DeutschlandHäufige Fragen
- Wie hoch sind Alimente in Deutschland?
Alimente ist ein anderes Wort für Unterhalt. Für ein minderjähriges Kind beträgt der Mindestunterhalt 2026 je nach Alter 486, 558 oder 653 Euro, nach Abzug des halben Kindergelds 356,50, 428,50 oder 523,50 Euro. Mit steigendem Einkommen des Pflichtigen wird es mehr.
- Gibt es beim Unterhalt einen Freibetrag?
Einen Freibetrag im steuerlichen Sinn nicht, aber den Selbstbehalt. Gegenüber minderjährigen Kindern bleiben einem Erwerbstätigen 2026 mindestens 1.450 Euro, einem Nichterwerbstätigen 1.200 Euro.
- Muss ich dem Jugendamt mein Einkommen offenlegen?
Wenn das Jugendamt als Beistand des Kindes den Unterhalt geltend macht, ja. Der Auskunftsanspruch des Kindes geht dann über den Beistand. Ohne Auskunft kann das Gericht sie anordnen.
- Kann man auf Kindesunterhalt verzichten?
Nicht für die Zukunft. Eine Vereinbarung der Eltern, dass kein Kindesunterhalt gezahlt wird, bindet das Kind nicht.
Quellen
- Oberlandesgericht Düsseldorf: Düsseldorfer Tabelle, Stand 1. Januar 2026
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 1603 · § 1605 · § 1612a · § 1609
- BGH, Beschluss vom 16. September 2020, XII ZB 499/19 (Unterhalt über der Tabelle)
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