Familienrecht Ratgeber · Stand September 2026
Unterhalt neu berechnen: Weiteres Kind, weniger Einkommen, Abänderung
Kommt ein weiteres minderjähriges Kind hinzu, ist es mit den älteren minderjährigen Kindern gleichrangig, und das Einkommen über dem Selbstbehalt wird unter allen aufgeteilt. Der alte Unterhaltstitel gilt aber weiter, bis er durch Einigung oder einen Abänderungsantrag beim Familiengericht geändert ist; herabgesetzt wird frühestens ab dem Monat nach einem entsprechenden Auskunfts- oder Verzichtsverlangen.[1]
Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 6 Min. Lesezeit
Wird der Unterhalt neu berechnet, wenn ein weiteres Kind kommt?
Wenn die Eltern getrennt sind, ist es häufig der Fall, dass die Elternteile neue Partnerschaften eingehen, aus denen dann mitunter auch weitere Kinder hervorgehen. So stellt sich immer wieder die Frage, wie der Unterhalt berechnet wird, wenn weitere Kinder hinzukommen und der Unterhaltspflichtige mehreren Kindern gegenüber seiner Zahlungspflicht nachkommen muss.
Grundsätzlich muss erst einmal die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ermittelt werden. Zu diesem Zweck wird von dessen gesamten Einkommen der Selbstbehalt abgezogen. Wenn es um den Unterhalt für minderjährige Kinder geht, sind diese allesamt gleichrangig, so dass das für Kindesunterhalt zur Verfügung stehende Einkommen unter ihnen aufgeteilt wird. Folglich kann der gezahlte Unterhalt deutlich sinken, wenn neue Kinder hinzukommen.[2]
Ob er tatsächlich sinkt, hängt vom Einkommen ab. Die Düsseldorfer Tabelle ist auf zwei Unterhaltsberechtigte zugeschnitten. Bei mehr Berechtigten kann der Unterhaltspflichtige in eine niedrigere Einkommensgruppe herabgestuft werden, bei Bedarf bis in die unterste Gruppe. Erst wenn auch dann das Geld nicht für alle reicht, liegt ein Mangelfall vor.[3]
Rangfolge: Welche Kinder bekommen zuerst Unterhalt?
Reicht das Einkommen nicht für alle, gilt eine gesetzliche Rangfolge. Ganz vorn stehen minderjährige Kinder und volljährige unverheiratete Kinder bis 21, die noch bei einem Elternteil wohnen und zur Schule gehen. Auf die Beziehung, aus der ein Kind stammt, kommt es nicht an.[2]
| Rang | Wer |
|---|---|
| 1 | minderjährige Kinder und volljährige Schüler bis 21 im Haushalt eines Elternteils |
| 2 | Elternteile, die wegen der Betreuung eines Kindes unterhaltsberechtigt sind, sowie Ehegatten bei einer Ehe von langer Dauer |
| 3 | übrige Ehegatten und geschiedene Ehegatten |
| 4 | übrige volljährige Kinder, etwa Studierende |
| 5 bis 7 | Enkel, Eltern, weitere Verwandte |
Die Mutter oder der Vater des neuen Kindes steht, soweit sie wegen der Betreuung unterhaltsberechtigt ist, im zweiten Rang, also hinter allen minderjährigen Kindern. In besonderem Maße sinkt der Unterhalt, wenn die „alten“ Kinder bereits volljährig sind und nicht mehr zur Schule gehen. Da Minderjährige Vorrang haben, werden erst ihre Unterhaltsansprüche befriedigt.[2]
Selbstbehalt 2026: Wie viel bleibt dem Unterhaltspflichtigen?
Gegenüber minderjährigen Kindern und volljährigen Schülern bis 21 im Haushalt eines Elternteils gilt 2026 der notwendige Selbstbehalt aus der Düsseldorfer Tabelle:[3]
- 1.450 Euro im Monat, wenn der Unterhaltspflichtige erwerbstätig ist,
- 1.200 Euro im Monat, wenn er nicht erwerbstätig ist.
- Darin sind bis 520 Euro Warmmiete enthalten; liegen die Wohnkosten angemessen darüber, soll der Selbstbehalt erhöht werden.[3]
Gegenüber anderen volljährigen Kindern bleibt mindestens der angemessene Eigenbedarf von 1.750 Euro. Die Zahl der Kinder ändert am Selbstbehalt nichts: Er ist bei zwei Kindern genauso hoch wie bei einem. Frühere Fassungen dieser Seite nannten 770 und 900 Euro; diese Beträge sind veraltet.[3]
Beispiel: Unterhalt für zwei Kinder von zwei Frauen
Reicht das Einkommen nach Abzug des Selbstbehalts nicht für alle gleichrangigen Kinder, wird der Rest im Verhältnis ihrer Zahlbeträge verteilt. Zahlbetrag ist der Tabellenbetrag nach Abzug des Kindergeldanteils; bei einem minderjährigen Kind, das beim anderen Elternteil lebt, wird das halbe Kindergeld abgezogen.[3]
Beispiel: Ein Vater verdient bereinigt 1.900 Euro netto und arbeitet. Sein Sohn (8 Jahre) lebt bei der Mutter. Nach der ersten Einkommensgruppe zahlt er 428,50 Euro. Das geht, denn ihm bleiben 1.471,50 Euro, mehr als der Selbstbehalt von 1.450 Euro.
Dann bekommt er mit einer neuen Partnerin eine Tochter, die bei ihr lebt. Ihr Zahlbetrag nach der ersten Gruppe beträgt 356,50 Euro. Zusammen wären das 785 Euro, verfügbar sind aber nur 450 Euro (1.900 minus 1.450).
- Sohn: 428,50 × 450 : 785 = 245,64 Euro
- Tochter: 356,50 × 450 : 785 = 204,36 Euro
Der Unterhalt für den Sohn sinkt also um rund 183 Euro. Das passiert aber nicht von selbst, sondern nur durch eine neue Vereinbarung oder eine gerichtliche Abänderung. Welche Einkommensgruppe gilt und was bereinigtes Nettoeinkommen ist, erklärt die Seite zur Düsseldorfer Tabelle.
Wann ist eine Unterhaltsänderung möglich?
Die Höhe des zu zahlenden Unterhalts ergibt sich aus verschiedenen Faktoren. Zunächst ist hier die Lebenssituation des Unterhaltspflichtigen ausschlaggebend. Weiterhin ist auch die Lebenssituation des Unterhaltsberechtigten von großer Bedeutung. Im Falle von Kindesunterhalt kann die Volljährigkeit des Kindes oder die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit des Kindes Anlass für eine Unterhaltsänderung sein. Dies ist ebenfalls der Fall, wenn der Unterhaltspflichtige weiteren Nachwuchs bekommt oder sich erhebliche Veränderungen hinsichtlich seiner beruflichen Tätigkeit ergeben.
Ein gerichtlicher Beschluss kann nur geändert werden, wenn sich die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben. Berücksichtigt werden nur Gründe, die nach dem letzten Verfahren entstanden sind. Bei Vergleichen und Jugendamtsurkunden richten sich Voraussetzungen und Umfang der Abänderung nach dem bürgerlichen Recht.[1]
Wer Unterhalt verlangt oder zahlt, kann vom anderen Auskunft über Einkünfte und Vermögen verlangen, samt Belegen wie Bescheinigungen des Arbeitgebers. Vor Ablauf von zwei Jahren geht das erneut nur, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der andere inzwischen wesentlich mehr verdient oder Vermögen erworben hat.[2]
Wie kann man eine Unterhaltsänderung erwirken?
Besteht Einigkeit, können die Unterhaltszahlungen grundsätzlich einfach angepasst werden. Der Unterhalt ist jedoch oftmals ein großes Streitthema, so dass einvernehmliche Lösungen in weiter Ferne scheinen. So ist ein offizieller Unterhaltstitel erforderlich, der der veränderten Situation Rechnung trägt und für eine eindeutige Rechtslage sorgt. Hierbei sollte man aber auf keinen Fall einfach eigenmächtig seine Zahlungen kürzen.
- Auskunft verlangen oder Verzicht verlangen: Wer weniger zahlen will, fordert den anderen schriftlich auf, auf einen Teil des Unterhalts zu verzichten, oder verlangt Auskunft. Ab dem Ersten des Folgemonats kann später herabgesetzt werden.
- Neue Einigung beurkunden: Eine Einigung über Unterhalt für Kinder unter 21 kann die Urkundsperson beim Jugendamt beurkunden, als neue Jugendamtsurkunde.
- Abänderungsantrag beim Familiengericht: Jeder Teil kann die Abänderung beantragen. Mehr als ein Jahr vor Rechtshängigkeit kann eine Herabsetzung nicht verlangt werden.[1]
Muss ich Unterhalt nachzahlen, wenn ich mehr verdiene?
Für die Vergangenheit nur ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie aufgefordert wurden, zum Zweck der Unterhaltsforderung Auskunft über Ihr Einkommen zu geben, oder ab dem Sie in Verzug gekommen sind oder der Antrag bei Gericht rechtshängig wurde. Geschuldet wird dann ab dem Ersten des Monats, in den dieses Ereignis fällt.[2]
Das Kind kann alle zwei Jahre Auskunft verlangen und bei glaubhaft wesentlich höheren Einkünften auch früher.[2]
Wer ist zuständig?
Das Familiengericht beim Amtsgericht. In Unterhaltssachen müssen sich die Beteiligten durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, außer das Kind wird vom Jugendamt als Beistand vertreten.
Amtsgerichte in DeutschlandDie Urkundsperson beim Jugendamt beurkundet Unterhaltsverpflichtungen für Kinder unter 21, auch geänderte.
Häufige Fragen
- Muss der neue Partner für den Kindesunterhalt aufkommen?
Nein. Unterhaltspflichtig sind nur Verwandte in gerader Linie, also die Eltern. Ein Stiefvater oder die neue Ehefrau schulden dem Kind keinen Unterhalt.
- Muss der Vater weiter Unterhalt zahlen, wenn die Mutter neu heiratet?
Ja. Der Kindesunterhalt hängt nicht von der neuen Ehe der Mutter ab. Sie erfüllt ihre Pflicht weiter durch Betreuung, der Vater durch Barunterhalt.
- Muss ich Kindesunterhalt zahlen, wenn meine Ex mehr verdient?
In der Regel ja. Der Elternteil, der ein minderjähriges Kind betreut, erfüllt seine Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung. Der andere zahlt, auch wenn er weniger verdient, solange ihm der Selbstbehalt bleibt.
- Darf das Jugendamt den Selbstbehalt kürzen?
Nein. Das Jugendamt setzt keinen Unterhalt fest. Es beurkundet Einigungen und kann das Kind als Beistand vertreten. Über den Selbstbehalt entscheidet im Streit das Familiengericht.
Auch interessant: Kindergeld: Höhe
Quellen
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG): § 238 · § 239
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 1603 · § 1609 · § 1605 · § 1613
- OLG Düsseldorf: Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2026
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