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Steuerrecht · Stand September 2026

Pendlerpauschale: Was sie ist, wer sie bekommt und wie sie funktioniert

Die Pendlerpauschale, im Gesetz Entfernungspauschale, erkennt für jeden Arbeitstag an der ersten Tätigkeitsstätte 0,38 Euro je vollem Kilometer der einfachen Entfernung als Werbungskosten an. Seit 2026 gilt dieser Satz ab dem ersten Kilometer, höchstens 4.500 Euro im Jahr, außer Sie fahren mit dem eigenen oder einem überlassenen Auto.[1]

Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 5 Min. Lesezeit

Was ist die Pendlerpauschale?

Wer regelmäßig zur Arbeit fährt, kann die Kosten dafür in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Die Pendlerpauschale wird auch als Entfernungspauschale bezeichnet. Mit ihr sind sämtliche Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte abgegolten, also Sprit, Verschleiß, Parkgebühren oder Fahrkarten.[1]

Die Bezeichnung Pendlerpauschale kommt daher, dass jeder Kilometer mit derselben pauschalen Steuererleichterung einhergeht. Zudem können bei der Berechnung der Pauschale nur volle Kilometer geltend gemacht werden. Diese fließen dann als sogenannte Werbungskosten aus nichtselbständiger Tätigkeit in die Einkommensteuer ein. Die Pauschale mindert also das zu versteuernde Einkommen, sie wird nicht ausgezahlt.[1]

Wer bekommt die Pendlerpauschale?

Anspruch haben Arbeitnehmer, die ihre erste Tätigkeitsstätte aufsuchen. Das ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der Sie dauerhaft zugeordnet sind. Je Arbeitsverhältnis gibt es höchstens eine erste Tätigkeitsstätte.[1]

  • Selbstständige setzen die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte nach denselben Regeln als Betriebsausgaben an.
  • Studierende und Teilnehmer vollzeitiger Bildungsmaßnahmen außerhalb eines Arbeitsverhältnisses: Die Bildungseinrichtung gilt als erste Tätigkeitsstätte.
  • Ehepaare in einer Fahrgemeinschaft: Die Pauschale steht jedem Ehepartner einzeln zu, auch beim selben Arbeitgeber.[2]
  • Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte, etwa auf wechselnden Baustellen, rechnen keine Pendlerpauschale ab, sondern Reisekosten nach den Sätzen des Bundesreisekostengesetzes.[1]

Wie funktioniert die Pendlerpauschale?

Maßgeblich ist die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, gemessen über die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Strecke zählt, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und Sie sie regelmäßig fahren. Angesetzt wird die Pauschale für jeden Arbeitstag, an dem Sie die erste Tätigkeitsstätte aufsuchen, und zwar nur einmal, auch wenn Sie die Strecke mehrmals am Tag fahren.[1]

Tage, an denen Sie nicht zur Arbeitsstätte gefahren sind, etwa wegen Krankheit, Urlaub, Dienstreise oder Heimarbeit, dürfen nicht mitgezählt werden. Für die Werbungskosten zieht das Finanzamt ohnehin einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro im Jahr ab. Die Pendlerpauschale bringt deshalb nur dann etwas, wenn sie zusammen mit Ihren übrigen Werbungskosten darüber liegt.[2]

Wie viel das in Euro ausmacht und ab welcher Entfernung es sich lohnt, zeigt der Ratgeber Höhe der Pendlerpauschale. Wo Sie die Pauschale eintragen, steht unter Pendlerpauschale beantragen.

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Gilt die Pendlerpauschale für Fahrrad, Bahn und Fahrgemeinschaft?

Die Erleichterung ist dabei unabhängig vom gewählten Fortbewegungsmittel. Es wird lediglich die Kilometeranzahl berücksichtigt, dabei ist es egal, ob man zu Fuß, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder PKW zur Arbeit fährt. Ausgenommen sind nur Flugstrecken und Strecken, auf denen der Arbeitgeber seine Leute steuerfrei im Sammeltransport befördert.[1]

  • Bahn und Bus: Sind die Ticketkosten im Jahr höher als die Pauschale, können Sie die tatsächlichen Kosten ansetzen, auch über 4.500 Euro hinaus.
  • Jobticket: Steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers zu Bus und Bahn mindern die abziehbare Pauschale.
  • Fahrgemeinschaft: Die Deckelung auf 4.500 Euro gilt nicht für die Tage, an denen Sie selbst mit dem eigenen Auto gefahren sind.[1]

Mehr zu den einzelnen Verkehrsmitteln steht im Ratgeber Pendlerpauschale und Verkehrsmittel.

Pendlerpauschale bei zwei Wohnungen

Hierbei geht man von einer maßgeblichen Wohnung aus und berechnet die Entfernung zur Arbeit. Hat ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen, zählt der Weg von der weiter entfernten Wohnung nur, wenn sie den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen bildet und nicht nur gelegentlich aufgesucht wird. Das bedeutet, dass dieser von der angegebenen Adresse aus regelmäßig seinen Arbeitsweg zurücklegen muss und nicht nur gelegentlich.[1]

Wer beruflich eine Zweitwohnung am Arbeitsort unterhält, fällt unter die doppelte Haushaltsführung. Dann gilt die Pauschale von 0,38 Euro je Kilometer für eine Familienheimfahrt pro Woche. Einzelheiten erklärt der Ratgeber Pendlerpauschale und Zweitwohnsitz.[1]

Mobilitätsprämie für Pendler mit geringem Einkommen

Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag, bringt die Pendlerpauschale keine Steuerersparnis. Für diesen Fall gibt es die Mobilitätsprämie. Sie beträgt 14 Prozent der Entfernungspauschale ab dem 21. vollen Entfernungskilometer, begrenzt auf den Betrag, um den das Einkommen den Grundfreibetrag unterschreitet. Bei Arbeitnehmern zählt nur der Teil, der über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegt.[1]

Beantragt wird die Mobilitätsprämie mit der Einkommensteuererklärung: Auf der ersten Seite das Feld zur Festsetzung der Mobilitätsprämie ankreuzen und die Anlage Mobilitätsprämie ausfüllen.[2]

Wie hat sich die Pendlerpauschale entwickelt?

Die Pendlerpauschale ist seit Jahrzehnten ein Streitpunkt von Politik und Interessengemeinschaften. Bis 2006 galt eine Pauschale von zuletzt 0,30 Euro je Entfernungskilometer. Ab 2007 sollten die Wege zur Arbeit keine Werbungskosten mehr sein, nur noch ab dem 21. Kilometer gab es 0,30 Euro. Nachdem dieses 2007 in Kraft getretene Gesetz der Fahrtkostenpauschale die Eigenschaft als Werbungskosten absprach, wurde dies im Dezember 2008 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Bis zur Neuregelung galt die Pauschale wieder ab dem ersten Kilometer.[3]

Für das Steuerjahr 2025 galten 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer.[2] Seit dem 1. Januar 2026 sind es 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer.[1]

Kritiker der Pendlerpauschale gibt es seit jeher viele.

Wer ist zuständig?

Pendlerpauschale geltend machen

Ihr Wohnsitzfinanzamt. Die Pauschale tragen Sie in der Einkommensteuererklärung ein, für einen Freibetrag schon während des Jahres im Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung.

Streit mit dem Finanzamt

Erkennt das Finanzamt die Entfernung oder die Arbeitstage nicht an, erst Einspruch innerhalb eines Monats, danach Klage beim Finanzgericht.

Finanzgerichte in Deutschland

Häufige Fragen

Quellen

  1. Einkommensteuergesetz (EStG): § 4 · § 9 · § 3 Nr. 15 · § 101
  2. ELSTER, Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2025
  3. Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung 103/2008 zum Urteil vom 9. Dezember 2008, 2 BvL 1/07

Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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