Arbeitsrecht Ratgeber · Stand September 2026
Kündigung in der Elternzeit: Wann der Kündigungsschutz beginnt und was ausnahmsweise erlaubt ist
Ab dem Verlangen der Elternzeit, frühestens acht Wochen vor Beginn (bei Elternzeit nach dem dritten Geburtstag frühestens 14 Wochen), bis zum Ende der Elternzeit darf der Arbeitgeber nicht kündigen. Ausnahmen gibt es nur, wenn die zuständige Landesbehörde die Kündigung vorher für zulässig erklärt hat.[1]
Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 4 Min. Lesezeit
Kann man in der Elternzeit gekündigt werden?
Die Regelungen zur Elternzeit sind getroffen worden, damit Arbeitnehmer die Betreuung ihrer Kinder übernehmen können, ohne den Anschluss ans Berufsleben zu verlieren. Deswegen ist es fast unmöglich, in der Elternzeit gekündigt zu werden.
In § 18 BEEG wird der Kündigungsschutz definiert, der eindeutig festlegt, dass ein Arbeitsverhältnis während der Elternzeit seitens des Arbeitgebers nicht gekündigt werden darf. In besonderen Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung für zulässig erklärt werden, aber nur durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder eine von ihr bestimmte Stelle.[1]
Das Verbot erfasst jede Kündigung durch den Arbeitgeber: ordentliche wie fristlose, betriebsbedingte wie verhaltensbedingte, auch in der Probezeit.[2]
Ab wann gilt der Kündigungsschutz in der Elternzeit?
Der Kündigungsschutz betrifft nicht nur die Elternzeit selbst, sondern beginnt schon vorab, nämlich ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Elternzeit verlangt haben. Damit niemand den Schutz durch eine sehr frühe Anmeldung verlängert, gilt eine Grenze:
| Elternzeit liegt | Schutz beginnt frühestens | Anmeldefrist |
|---|---|---|
| vor dem dritten Geburtstag | 8 Wochen vor Beginn | 7 Wochen vor Beginn |
| zwischen drittem und achtem Geburtstag | 14 Wochen vor Beginn | 13 Wochen vor Beginn |
Der Schutz endet mit der Elternzeit. Teilen Sie die Elternzeit in Abschnitte, gilt er während dieser Abschnitte, aber nicht dazwischen. Für jeden neuen Abschnitt setzt der vorwirkende Schutz erneut ein.[2]
Beispiel: Ein Vater meldet am 1. März Elternzeit ab 1. September an. Der Kündigungsschutz beginnt nicht schon am 1. März, sondern acht Wochen vor dem 1. September, also am 7. Juli. Eine Kündigung, die ihm am 15. Juni zugeht, fällt nicht unter § 18 BEEG, kann aber aus anderen Gründen unwirksam sein.[1]
Wann ist eine Kündigung in der Elternzeit ausnahmsweise zulässig?
Nur in besonderen Ausnahmefällen. Der Arbeitgeber muss die Zulässigkeit der Kündigung vorher bei der Aufsichtsbehörde für Arbeitsschutz beantragen. In Betracht kommen etwa
- die Insolvenz des Arbeitgebers,
- die Stilllegung des Betriebs oder eines Betriebsteils,
- Kleinbetriebe, die ohne qualifizierte Ersatzkraft nicht fortgeführt werden können,
- besonders schwere Pflichtverletzungen des Elternteils.[2]
Die Behörde muss Ihnen Gelegenheit geben, sich zur beabsichtigten Kündigung zu äußern. Ohne ihre Zustimmung ist die Kündigung unzulässig.[2]
Kann bei Teilzeitarbeit in der Elternzeit gekündigt werden?
Wer beim bisherigen Arbeitgeber seine Arbeitszeit verringert hat, kann ebenfalls nicht in der Elternzeit gekündigt werden. Der Schutz gilt auch, wenn Sie schon vor der Geburt in Teilzeit gearbeitet haben, keine Elternzeit nehmen und in den ersten Lebensmonaten Ihres Kindes Elterngeld beziehen.[1]
Sollte bei einem anderen Arbeitgeber während der Elternzeit ein Teilzeitarbeitsverhältnis aufgenommen worden sein, wozu es der Zustimmung des ersten Arbeitgebers bedarf, besteht beim „zweiten“ Arbeitgeber kein spezieller Kündigungsschutz. Geschützt bleibt nur das bisherige Arbeitsverhältnis.[2] Wie Sie Teilzeit in der Elternzeit durchsetzen, erklärt die Seite Teilzeit in der Elternzeit.
Endet ein befristeter Vertrag trotz Elternzeit?
Ja. Eine Befristung ist keine Kündigung, der Kündigungsschutz greift deshalb nicht. Die Elternzeit endet, wenn der befristete Arbeitsvertrag ausläuft, denn Elternzeit gibt es nur, solange Sie Arbeitnehmer sind. Befristete Verträge verlängern sich durch die Elternzeit normalerweise nicht. Ausnahmen gelten etwa für Auszubildende und wissenschaftliche Mitarbeiter.[3]
Auch einen Aufhebungsvertrag können Sie in der Elternzeit schließen, er ist keine Kündigung. Unterschreiben Sie ihn aber nicht vorschnell. Wer sein Arbeitsverhältnis selbst löst, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Mehr dazu auf der Seite Selbstkündigung und Arbeitslosengeld.
Wie können Sie in der Elternzeit selbst kündigen?
Arbeitnehmer, die sich während der Elternzeit zu einer Kündigung ihres bisherigen Arbeitsverhältnisses entschließen, können dies durchaus tun. Dabei gilt grundsätzlich Ihre normale Kündigungsfrist aus Gesetz, Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.[2]
Wollen Sie genau zum Ende der Elternzeit kündigen, gilt nach § 19 BEEG eine besondere Kündigungsfrist von drei Monaten, auch wenn Ihre vertragliche Frist länger wäre.[1]
Was tun, wenn Ihnen in der Elternzeit gekündigt wird?
Sie müssen innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben, sonst gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie gegen § 18 BEEG verstößt. Hat die Behörde der Kündigung zugestimmt, beginnt die Frist erst, wenn Ihnen die Entscheidung der Behörde bekanntgegeben wurde.[2]
Sind Sie zugleich schwanger oder noch in den ersten vier Monaten nach der Entbindung, gilt zusätzlich der Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz, siehe Kündigungsschutz in der Schwangerschaft.
Wer ist zuständig?
Das Arbeitsgericht. Die Klage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden.
Arbeitsgerichte in DeutschlandHäufige Fragen
- Gilt der Kündigungsschutz auch in der Probezeit?
Ja. Auch in der Probezeit darf der Arbeitgeber während der Elternzeit nur mit Zulässigkeitserklärung der Behörde kündigen.
- Darf der Arbeitgeber direkt nach der Elternzeit kündigen?
Der besondere Kündigungsschutz endet mit der Elternzeit. Danach gelten die allgemeinen Regeln, in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten also meist das Kündigungsschutzgesetz.
- Gilt der Kündigungsschutz für beide Eltern?
Ja. Er gilt für jeden, der Elternzeit nimmt, also auch für Väter und für Großeltern in Elternzeit.
- Muss ich nach der Elternzeit auf meinen alten Arbeitsplatz zurück?
Sie kehren zu den Bedingungen Ihres Arbeitsvertrags zurück. Der Arbeitgeber kann Ihnen im Rahmen seines Weisungsrechts auch eine andere, gleichwertige Tätigkeit zuweisen.
Quellen
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG): § 18 · § 19 · § 16
- Familienportal des Bundes: Kann mein Arbeitgeber mir während der Elternzeit kündigen?
- Familienportal des Bundes: Kann ich bei einer befristeten Stelle Elternzeit nehmen?
Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.
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