Gibt es finanzielle Unterstützung während der Elternzeit?

Wer Elternzeit nimmt, verzichtet in der Regel auf sein bisheriges Einkommen oder einen Teil davon. Um die Einbuße zu minimieren, gewährt der Staat in der Elternzeit die Unterstützung durch Elterngeld. Das Elterngeld beträgt 67 % des durchschnittlichen bereinigten Nettoeinkommens in den letzten zwölf Monaten vor Antragstellung.

Nettoeinkommen werden nur bis zum Höchstsatz von 2.700 € berücksichtigt. Auch Selbstständige können Elterngeld erhalten, die Berechnung erfolgt nach dem vorjährig erzielten Gewinn, der mittels des Steuerbescheids oder einer Bilanz darzulegen ist. Maßgeblich für die Berechnung des Elterngelds ist jeweils der Nettoverdienst des Elternteils, der die Elternzeit in Anspruch nimmt.

Elternzeit: Unterstützung und Einkommen aus anderen Quellen werden angerechnet

Bei verringerter Arbeitszeit kann in der Elternzeit ein, ebenfalls verringertes Einkommen, erzielt werden. Dieses wird auf das Elterngeld angerechnet. So beträgt bei Teilzeitarbeit in der Elternzeit die Unterstützung durch Elterngeld 67 % der Differenz zwischen früherem und aktuellem Einkommen. Das Elterngeld beträgt aber immer mindestens 300 €, die anrechnungsfrei bleiben.

In manchen Fällen besteht die Möglichkeit, dass ein Arbeitnehmer in der Elternzeit Unterstützung durch Arbeitslosengeld erhält. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Teilzeitarbeit gewünscht wird, aber der bisherige Arbeitgeber sie nicht anbieten kann. Bezieht der anspruchsberechtigte Elternteil Arbeitslosengeld, wird dieses ebenfalls auf das Elterngeld angerechnet.

Hartz IV in der Elternzeit

Eltern haben während der Elternzeit grundsätzlich Anspruch auf Elterngeld, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Das Elterngeld wird üblicherweise aber nur für 12 beziehungsweise 14 Monate gewährt, während die Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes andauern kann. Der entsprechende Rechtsanspruch ergibt sich aus § 15 BEEG.

Eltern, die sich viel Zeit für ihre Kinder nehmen und die Betreuung möglichst lange selbst übernehmen wollen, können folglich die Elternzeit in Anspruch nehmen und sich bis zu drei Jahre lang unbezahlt freistellen lassen. Finanziell wird es dabei aber bei vielen Familien knapp, so dass eine staatliche Unterstützung, die über das Elterngeld hinausgeht, sehr hilfreich wäre. Eine solche gibt es abgesehen vom Kindergeld allerdings nicht. Eltern können sich allerdings an die Arbeitsagentur wenden und gegebenenfalls Hartz IV erhalten. Falls das Einkommen der Familie sehr gering ist, besteht die Möglichkeit, staatliche Unterstützung in Form von Hartz IV zu erhalten. Ob tatsächlich ein Anspruch auf Hartz IV besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab und sollte im Rahmen einer ausführlichen Beratung bei der zuständigen Arge geklärt werden.

Welche finanzielle Unterstützung gibt es vom 13. bis zum 24. Monat der Elternzeit?

Für Menschen in Elternzeit bietet der deutsche Staat das Elterngeld als finanzielle Unterstützung. Dadurch soll das währenddessen fehlende Einkommen ausgeglichen werden. Ein Elternteil kann allerdings nur maximal zwölf Monate Elterngeld beziehen. Teilen sich Mutter und Vater die Elternzeit, kann dieses bis zu 14 Monate gewährt werden. Anschließend endet zwar das Elterngeld, aber nicht die Elternzeit, schließlich benötigen kleine Kinder in ihren ersten Lebensjahren eine intensive Betreuung. Folglich stellt sich unweigerlich die Frage, ob und welche finanzielle Unterstützung vom 13. bis zum 24. Monat existiert. Hier kommt zuweilen das Elterngeld Plus ins Spiel, dessen Laufzeit insgesamt 24 Monate beträgt. Dafür muss man sich allerdings von Anfang an entscheiden, denn ein späterer Wechsel vom Elterngeld zum Elterngeld Plus ist nicht möglich. § 4 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz regelt die Art und Dauer des Bezugs und dient hier somit als Rechtsgrundlage. Das Elterngeld fällt dann zwar monatlich maximal halb so hoch aus, wird aber doppelt so lange gewährt. Insbesondere für Eltern, die sich einen fließenden Übergang von der Elternzeit zur Rückkehr in den Beruf wünschen und daher zunächst in Teilzeit tätig werden wollen, erweist sich das Elterngeld Plus immer wieder aufs Neue als interessante Option.

Gibt es Zuschläge beim Elterngeld?

Eltern können mitunter auch Zuschläge zum normalen Elterngeld erhalten und auf diese Art und Weise in den Genuss weiterer finanzieller Unterstützungen kommen. Ob und inwiefern dies möglich ist, beantwortet § 2a BEEG. § 2a Absatz 1 BEEG entsprechend kann sich das Elterngeld um zehn Prozent erhöhen, sofern einer der folgenden Punkte erfüllt wird:

  • Die berechtigte Person lebt mit zwei Kindern, die noch nicht drei Jahre alt sind, in einem Haushalt.
  • Die berechtigte Person lebt mit drei oder mehr Kindern, die noch nicht sechs Jahre alt sind, in einem Haushalt.

Trifft einer der Punkte zu, steigt das Elterngeld um zehn Prozent, wobei sich die Erhöhung stets auf mindestens 75 Euro beläuft. In diesem Zusammenhang spricht der deutsche Gesetzgeber auch von einem Geschwisterbonus. Zusätzlich wird in § 2a Absatz 4 BEEG der sogenannte Mehrlingszuschlag normiert. Im Falle einer Mehrlingsgeburt gibt es für das zweite und jedes weitere Kind jeweils 300 Euro Elterngeld zusätzlich.

Kann man auch während der Elternzeit BAföG beziehen?

Finanzielle Unterstützung ist unter anderem für junge Eltern, die sich noch im Studium befinden, besonders wichtig. Daher kommt zuweilen die Frage auf, ob der BAföG-Bezug auch während der Elternzeit fortgesetzt wird. Pauschal lässt sich dies nicht beantworten. Wer seine Ausbildung zeitweise unterbricht, um sich der Kindererziehung zu widmen, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen.

Wo kann man sich über Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung in der Elternzeit informieren?

Junge Eltern haben zuweilen mit einem knappen Budget zu kämpfen und müssen mit einer angespannten finanziellen Situation zurechtkommen, weil ein Elternteil beruflich kürzertritt, um sich um den Nachwuchs kümmern zu können. Dass dies eine erfüllende Aufgabe ist, steht außer Frage, finanzielle Einbußen bleiben allerdings nicht aus. Familien können jedoch auf unterschiedlichste Art und Weise finanzielle Unterstützung erhalten und werden mit ihren Problemen somit nicht gänzlich alleingelassen, obgleich sie natürlich selbst für ihre Finanzen verantwortlich sind. Nichtsdestotrotz ist es sinnvoll, sich eingehend zu informieren und einen Überblick über die verschiedenen Optionen zu verschaffen. Viele Familien fühlen sich angesichts der unterschiedlichen Angebote jedoch rasch überfordert und wissen gar nicht, was ihnen zusteht. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich zunächst eingehend beraten zu lassen. Im Zuge einer solchen Beratung erfährt man nicht nur, welche finanziellen Unterstützungen während der Elternzeit infragekommen, sondern auch, an wen man sich jeweils wenden kann. Familienberatungsstellen werden vielerorts von Sozialverbänden oder gemeinnützigen Organisationen unterhalten. Darüber hinaus verfügen viele Städte und Gemeinden über eigene Familienbüros, die die richtigen Anlaufstellen für junge Familien sind.

Welche finanziellen Unterstützungen gibt es während der Elternzeit?

Obgleich die Inanspruchnahme einer umfassenden Beratung im Allgemeinen immer sehr sinnvoll ist, schadet es nicht, wenn man sich auch selbst ein eigenes Bild macht und ein wenig recherchiert. Wer dabei nach einer Übersicht sucht, um sich einen Überblick zu verschaffen, kann die folgende Liste zu Hilfe nehmen:

  • Elterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Kindergeld
  • Mehrbedarf für Alleinerziehende zur Sozialhilfe
  • finanzielle Hilfen bei den Betreuungskosten

Anhand der vorliegenden Liste lässt sich eine weitere Recherche betreiben, um Voraussetzungen für die finanziellen Unterstützungen in Erfahrung zu bringen, die jungen Eltern gegebenenfalls zustehen. Eine weitere Recherche ist allerdings unerlässlich, denn zuweilen bestehen strenge Voraussetzungen und Bedingungen, die die Inanspruchnahme regulieren.

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