Zum Inhalt springen

Bankrecht Ratgeber · Stand September 2026

Kreditvertrag prüfen: Pflichtangaben, Widerruf, Kosten und Kündigung

Ein Kreditvertrag zwischen Bank und Verbraucher muss schriftlich geschlossen werden und alle gesetzlichen Pflichtangaben enthalten, sonst ist er nichtig oder die Bank verliert Zinsen und Kosten. Nach dem Abschluss können Sie ihn 14 Tage lang ohne Begründung widerrufen.[1]

Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 8 Min. Lesezeit

Kreditvertrag prüfen lassen: Wann lohnt es sich?

Muss ein Vertrag unterzeichnet werden, dann sind sich viele Vertragsnehmer unsicher, ob der Vertrag zum einen rechtens ist und/oder ob zum anderen im sogenannten Kleingedruckten möglicherweise Klauseln stehen die sich nachteilig auswirken. Auch beim Abschluss von Kreditverträgen sind sich viele Bankkunden unsicher. Neben dem eigentlichen Kreditvertrag sind noch Schufa-Klauseln zu unterzeichnen und oftmals müssen sogar noch Versicherungen abgeschlossen werden, damit der Kreditvertrag auch zu Stande kommen kann.

Bei einem gewöhnlichen Ratenkredit einer Bank genügt meist eine sorgfältige eigene Prüfung. In der Regel bedürfen diese Verträge lediglich eine Prüfung hinsichtlich Zins und Tilgung sowie der zusätzlich ausgehandelten Konditionen bezüglich Tilgungsraten, Disagio und den anderen Kreditnebenkosten. Da sich auf dem nationalen und internationalen Kreditmarkt jedoch nicht ausschließlich seriöse Anbieter tummeln, sollten Kreditverträge, die von noch unbekannten Anbietern unterbreitet werden mit größter Vorsicht behandelt werden.

Eine fachkundige Prüfung lohnt sich vor allem bei hohen Summen wie einer Baufinanzierung, bei einer Bürgschaft für Angehörige, bei einer Umschuldung, bei Angeboten aus dem Ausland oder wenn Sie einen Vertrag widerrufen oder vorzeitig beenden wollen. Anlaufstellen sind die Verbraucherzentralen, Schuldnerberatungen und Anwälte für Bankrecht. Niemand sollte einen Vertrag unterschreiben, bei dem Fragen unbeantwortet geblieben sind oder den man nicht richtig versteht.

Was muss im Kreditvertrag stehen?

Ein Verbraucherdarlehensvertrag ist ein entgeltlicher Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher. Er ist schriftlich abzuschließen und muss die gesetzlichen Pflichtangaben enthalten. Zu den wichtigsten gehören:[1]

  • Name und Anschrift von Darlehensgeber und Darlehensnehmer, Art des Darlehens
  • Nettodarlehensbetrag, Sollzinssatz und effektiver Jahreszins
  • Vertragslaufzeit, Betrag, Zahl und Fälligkeit der Raten, Gesamtbetrag
  • alle sonstigen Kosten und die Bedingungen, unter denen sie angepasst werden können
  • Verzugszinssatz und ein Warnhinweis zu den Folgen ausbleibender Zahlungen
  • Angaben zum Widerrufsrecht und zum Recht auf vorzeitige Rückzahlung
  • die zuständige Aufsichtsbehörde und das Verfahren bei einer Kündigung

Seit Einführung des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 2010 müssen Verbraucher bereits im Vorfeld eines Kredits über dessen wesentliche Bestandteile informiert werden. Von diesen Regeln darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden; ein Ausschluss im Vertrag ist wirkungslos.[1]

Fehlen Angaben, hat das Folgen: Der Vertrag ist zunächst nichtig, wird aber gültig, sobald Sie das Geld erhalten. Wichtig für den Kreditnehmer ist es, zu wissen, dass er die Pflichten des Kreditnehmers zu übernehmen hat, sobald er das Darlehen ausgehändigt bekommen und auch behalten hat, selbst, wenn der Vertrag Formmängel aufweist (§ 494 Abs. 2 BGB). Fehlt aber der Sollzins, der effektive Jahreszins oder der Gesamtbetrag, sinkt der Zins auf den gesetzlichen Zinssatz. Nicht angegebene Kosten schulden Sie nicht. Ist der effektive Jahreszins zu niedrig angegeben, sinkt der Sollzins entsprechend.[1]

Widerruf: 14 Tage und die Folgen fehlerhafter Angaben

Bei einem Verbraucherdarlehen steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu. Die Frist beträgt 14 Tage, der Widerruf braucht keine Begründung, und es genügt, ihn rechtzeitig abzusenden. Die Frist beginnt aber erst, wenn Sie eine Vertragsurkunde oder eine Abschrift erhalten haben.[1]

Fehlen in den Unterlagen Pflichtangaben, beginnt die Frist bei einem gewöhnlichen Ratenkredit erst, wenn die Bank sie nachholt; die Frist beträgt dann einen Monat. Bei einem Immobiliardarlehen erlischt das Widerrufsrecht spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.[1] Nach dem Widerruf sind die empfangenen Leistungen zurückzugeben: Sie zahlen das Darlehen zurück, dazu Zinsen für die Zeit der Nutzung.

Widerrufen Sie einen Kredit, mit dem ein Kauf finanziert wurde, etwa ein Auto, kann das auch den Kaufvertrag erfassen. Mehr dazu auf der Seite Widerrufsrecht beim Autokauf auf Finanzierung.

Welche Gebühren sind im Kreditvertrag unzulässig?

Der Bundesgerichtshof hat 2014 entschieden, dass vorformulierte Bestimmungen über ein Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher unwirksam sind. Der Preis für die Nutzung des Geldes ist der Zins; ein laufzeitunabhängiges Entgelt für die Bearbeitung des Kredits benachteiligt die Kunden unangemessen.[2]

Wer ein solches Entgelt gezahlt hat, konnte es zurückfordern. Ansprüche aus älteren Verträgen sind inzwischen aber meist verjährt, denn ohne Rücksicht auf die Kenntnis verjähren sie spätestens zehn Jahre nach ihrer Entstehung.

Achten Sie auch auf Restschuldversicherungen und andere Zusatzprodukte. Sie verteuern den Kredit oft erheblich. Kredite ohne Schufa-Auskunft sind nicht selten mit schlechten Zinsen oder hohen Bearbeitungsgebühren verbunden, in einigen Fällen müssen im Zuge der Antragstellung weitere Finanzprodukte gekauft oder Versicherungen abgeschlossen werden.

Anzeige

Sicherheiten: Bürgschaft, Sicherungsübereignung, Grundschuld

Ein Darlehensvertrag sollte immer in ausreichendem Maße rechtlich abgesichert sein. Das kann bedeuten, dass bestimmte Gegenstände sicherungsübereignet werden, auch können ausstehende Geldforderungen abgetreten werden oder eine andere Person bürgt für den Kredit.

SicherheitSo funktioniert sie
BürgschaftEin Dritter verpflichtet sich, für die Schulden einzustehen. Die Bürgschaftserklärung muss schriftlich erteilt werden, elektronisch ist sie ausgeschlossen.
SicherungsübereignungDie Bank wird Eigentümerin etwa eines Autos, Sie behalten es aber im Besitz und nutzen es weiter.
GrundschuldDas Grundstück wird so belastet, dass aus ihm eine bestimmte Geldsumme zu zahlen ist. Üblich bei Baufinanzierungen.
PfandrechtEine bewegliche Sache oder ein Guthaben haftet, die Bank darf sich daraus befriedigen.[1]

Fehlen im Vertrag Angaben zu Sicherheiten, kann die Bank bei Verbraucherkrediten bis 75.000 Euro keine Sicherheiten verlangen.[1] Mehr zur Grundschuld erklärt die Seite Grundpfandrecht.

Laufzeit, Zinsbindung und vorzeitige Rückzahlung

Gewöhnlich wird in dem Vertrag eine feste Zinshöhe und Laufzeit vereinbart. Dies bietet für den Kreditnehmer die Möglichkeit einer guten, vorsorglichen Planung. Er weiß genau, welche Belastungen in den folgenden Jahren monatlich auf ihn zukommen. Bei der variablen Lösung werden die Zinssätze nach den jeweils aktuellen Bedingungen des Marktes errechnet. So hat der Kreditnehmer die Möglichkeit, von fallenden Kapitalmarktzinsen zu profitieren.

Einen Verbraucherkredit dürfen Sie jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Bei einer Baufinanzierung mit fester Zinsbindung geht das während der Zinsbindung nur bei berechtigtem Interesse. Einen Kredit mit festem Zins können Sie nach zehn Jahren ab Auszahlung mit sechs Monaten Frist kündigen, einen mit variablem Zins jederzeit mit drei Monaten Frist.[1] Was die Bank bei vorzeitiger Rückzahlung verlangen darf, erklärt die Seite Vorfälligkeitsentschädigung.

Wann darf die Bank den Kredit kündigen?

Hat man einen Kredit bewilligt bekommen, gilt es die Raten pünktlich zu leisten, damit das Geldinstitut den Kredit nicht kündigt. Einen Ratenkredit darf die Bank wegen Zahlungsverzugs aber nur unter strengen Voraussetzungen kündigen:[1]

  • Sie sind mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise im Rückstand,
  • der Rückstand beträgt bei einer Laufzeit bis drei Jahre mindestens 10 Prozent, bei längerer Laufzeit mindestens 5 Prozent des Nennbetrags, bei Immobiliardarlehen mindestens 2,5 Prozent,
  • die Bank hat Ihnen erfolglos eine Frist von zwei Wochen gesetzt und angedroht, die gesamte Restschuld zu verlangen.[1]

Die Bank soll Ihnen spätestens mit der Fristsetzung ein Gespräch über eine einvernehmliche Lösung anbieten. Daneben darf sie fristlos kündigen, wenn sich Ihre Vermögensverhältnisse oder der Wert einer Sicherheit wesentlich verschlechtern und die Rückzahlung dadurch gefährdet ist.[1] Erhält man ein Schreiben, in dem steht, dass ein laufender Kredit gekündigt werden soll, sollte man das persönliche Gespräch mit der Bank suchen.

Kredit ohne Schufa: Vorsicht bei Vorkosten

Angebote für Kredite ohne Schufa richten sich an Menschen, die bei ihrer Bank keinen Kredit mehr bekommen. Ein Kreditvermittler darf von Verbrauchern eine Vergütung nur verlangen, wenn der Kredit tatsächlich ausgezahlt wurde und nicht mehr widerrufen werden kann. Andere Entgelte darf er neben einer vereinbarten Beratungsvergütung nicht verlangen, allenfalls den Ersatz erforderlicher Auslagen bis zu dem vorher mitgeteilten Betrag.[1]

Wer vorab Gebühren, Nachnahmen oder teure Beratungsverträge verlangt, handelt deshalb verdächtig. Daher sollte unbedingt davon Abstand genommen werden, wenn der Kunde finanziell in Vorleistung treten muss. Ein Kredit mit Zinsen, die in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung stehen und eine Zwangslage ausnutzen, ist sittenwidrig und nichtig.[1]

Ab dem Inkrafttreten der neuen Regeln im November 2026 schreibt das Gesetz die von der Rechtsprechung entwickelten Grenzen für sittenwidrig überhöhte Kreditzinsen ausdrücklich fest.[3]

Neue Regeln für Verbraucherkredite ab November 2026

Deutschland hat die EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 umgesetzt. Die Regelungen zu Verbraucherkreditverträgen treten im November 2026 in Kraft. Die wichtigsten Änderungen:[3]

  • Kleinkredite bis 200 Euro, zins- und gebührenfreie Kredite, Kredite mit einer Laufzeit bis zu drei Monaten und Buy now, pay later-Modelle fallen unter den Verbraucherschutz.
  • Für den Abschluss eines Allgemein-Verbraucherdarlehens genügt künftig die Textform.
  • Die Frist für den Widerruf bei fehlerhaften Informationen wird auf höchstens zwölf Monate und 14 Tage begrenzt.
  • Beruht die Kreditwürdigkeitsprüfung auf automatisierter Datenverarbeitung, haben Sie ein Recht auf menschliche Überprüfung.[3]

Für Verträge, die vor dem Stichtag geschlossen wurden, gilt das bisherige Recht, das diese Seite beschreibt.

Wer ist zuständig?

Schlichtung und Amtsgericht

Vor einer Klage können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Ihres Bankenverbands anrufen; gibt es keine, die Verbraucherschlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank. Bis 10.000 Euro Streitwert ist das Amtsgericht zuständig.

Amtsgerichte in Deutschland
Klage gegen die Bank

Liegt der Streitwert über 10.000 Euro, etwa bei einer Baufinanzierung, ist das Landgericht zuständig. Dort müssen Sie sich durch einen Anwalt vertreten lassen.

Landgerichte in Deutschland

Häufige Fragen

  • Wer kann einen Kreditvertrag prüfen?

    Verbraucherzentralen bieten eine kostenpflichtige Beratung zu Krediten und Baufinanzierungen an, Schuldnerberatungen helfen bei Überschuldung meist kostenlos. Für einen Widerruf oder einen Streit mit der Bank ist ein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht die richtige Adresse.

  • Zahlt die Rechtsschutzversicherung die Prüfung eines Kreditvertrags?

    Das hängt von Ihren Versicherungsbedingungen ab. Maßgeblich ist, ob der Tarif Vertragsrechtsschutz enthält und ob Streitigkeiten um Darlehen oder Baufinanzierungen ausgeschlossen sind. Holen Sie vor der Beauftragung eines Anwalts eine Deckungszusage ein.

  • Kann ich einen Kreditvertrag nach Jahren noch widerrufen?

    Nur in Ausnahmefällen. Die Widerrufsfrist beginnt erst mit vollständigen Pflichtangaben. Bei Baufinanzierungen erlischt das Recht spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen, bei älteren Verträgen gelten Übergangsregeln. Lassen Sie das prüfen.

  • Muss ein Kreditvertrag unterschrieben werden?

    Ja, Verbraucherkredite sind bisher schriftlich abzuschließen. Die Erklärung der Bank braucht keine Unterschrift, wenn sie automatisch erstellt wird. Für neue Verträge ab November 2026 genügt die Textform.

Auch interessant: Privatinsolvenz · Widerruf von Verträgen

Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 138 · § 355 · § 356b · § 489 · § 490 · § 491 · § 492 · § 494 · § 495 · § 498 · § 500 · § 512 · § 655c · § 655d · § 766 · § 930 · § 1191 · § 1204
  2. Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 80/2014 zu den Urteilen vom 13.05.2014, XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13 (Bearbeitungsentgelt)
  3. Bundesregierung: Besserer Verbraucherschutz bei Kreditverträgen (19.05.2026)

Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Anzeige