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Immobilienrecht - Rechte und Pflichten von Hausbesitzern im Überblick · Stand Oktober 2026

Grunderwerbsteuer 2026: Steuersätze der Länder, Berechnung und Ausnahmen

Wer ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung kauft, zahlt Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis. Der Satz liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 Prozent in Bayern und 6,5 Prozent etwa in Nordrhein-Westfalen. Fällig wird die Steuer einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.[1]

Geprüft am 04.10.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 1 Quellen · 3 Min. Lesezeit

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer 2026?

Das Grunderwerbsteuergesetz sieht einen Steuersatz von 3,5 Prozent vor. Seit 2006 dürfen die Länder ihren Satz aber selbst bestimmen, und bis auf Bayern haben alle davon Gebrauch gemacht.[1]

BundeslandSteuersatzseit
Baden-Württemberg5,0 %05.11.2011
Bayern3,5 %01.01.1997
Berlin6,0 %01.01.2014
Brandenburg6,5 %01.07.2015
Bremen5,5 %01.07.2025
Hamburg5,5 %01.01.2023
Hessen6,0 %01.08.2014
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %01.07.2019
Niedersachsen5,0 %01.01.2014
Nordrhein-Westfalen6,5 %01.01.2015
Rheinland-Pfalz5,0 %01.03.2012
Saarland6,5 %01.01.2015
Sachsen5,5 %01.01.2023
Sachsen-Anhalt5,0 %01.03.2012
Schleswig-Holstein6,5 %01.01.2014
Thüringen5,0 %01.01.2024

Maßgeblich ist das Land, in dem das Grundstück liegt, nicht der Wohnort des Käufers. Die Steuer wird auf volle Euro abgerundet.[1]

Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet?

Die Steuer bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung. Beim Kauf ist das der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen. Dazu zählen auch Belastungen, die kraft Gesetzes auf den Käufer übergehen. Die Grunderwerbsteuer selbst wird weder hinzugerechnet noch abgezogen.[1]

Nicht zum Grundstück gehören bewegliche Gegenstände, die mitverkauft werden, etwa eine gebrauchte Einbauküche, Möbel oder eine Markise. Werden sie im Kaufvertrag mit einem angemessenen eigenen Preis ausgewiesen, fällt darauf keine Grunderwerbsteuer an. Die Instandhaltungsrücklage einer Eigentumswohnung darf nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs dagegen nicht abgezogen werden.

Beispiel: Familie W. kauft in Nordrhein-Westfalen ein Reihenhaus für 400.000 Euro. Im Vertrag ist eine gebrauchte Einbauküche mit 8.000 Euro gesondert ausgewiesen.

Bemessungsgrundlage sind 392.000 Euro. Bei 6,5 Prozent beträgt die Grunderwerbsteuer 25.480 Euro. Dasselbe Haus in Bayern würde 13.720 Euro kosten.

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Wer muss keine Grunderwerbsteuer zahlen?

Von der Steuer ausgenommen sind unter anderem:

  • Erwerbe, bei denen der maßgebende Wert 2.500 Euro nicht übersteigt,
  • Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen, die unter das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz fallen,
  • die Teilung eines Nachlasses unter Miterben,
  • Erwerbe durch den Ehegatten oder Lebenspartner des Veräußerers und durch den früheren Ehegatten bei der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung,
  • Erwerbe durch Verwandte in gerader Linie, also Kinder, Enkel und Eltern, sowie deren Ehegatten. Stiefkinder stehen Kindern gleich.[1]

Geschwister, Nichten und Neffen sind dagegen nicht befreit. Verkauft eine Schwester ihrem Bruder ein Haus, fällt die volle Grunderwerbsteuer an.

Wann ist die Steuer fällig und wer zahlt sie?

Steuerschuldner sind regelmäßig beide Vertragsparteien. Im Kaufvertrag wird aber fast immer vereinbart, dass der Käufer die Steuer trägt. Zahlt er nicht, kann sich das Finanzamt auch an den Verkäufer halten.[1]

Der Notar zeigt den Kauf dem Finanzamt an. Das Finanzamt schickt den Steuerbescheid, und die Steuer wird einen Monat nach dessen Bekanntgabe fällig. Ist sie bezahlt, erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Erst damit darf der Käufer als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden.[1]

Platzt der Kauf, etwa durch Aufhebung oder Rücktritt innerhalb von zwei Jahren seit Entstehung der Steuer, wird sie auf Antrag nicht festgesetzt oder aufgehoben.[1]

Zu den Kaufnebenkosten gehören neben der Grunderwerbsteuer die Notar- und Grundbuchkosten, die zusammen meist bei rund 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises liegen, und gegebenenfalls die Maklerprovision. Erbt man eine Immobilie statt sie zu kaufen, gilt die Erbschaftsteuer.

Wer ist zuständig?

Streit über den Steuerbescheid

Gegen den Grunderwerbsteuerbescheid legen Sie binnen eines Monats Einspruch beim Finanzamt ein. Bleibt er erfolglos, ist das Finanzgericht zuständig.

Finanzgerichte in Deutschland

Häufige Fragen

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Quellen

  1. Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG): § 3 · § 8 · § 9 · § 11 · § 13 · § 15 · § 16 · § 22

Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 04.10.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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