Sozialrecht · Stand September 2026
Höhe des Wohngeldes 2026: Höchstbeträge, Formel und Einkommensgrenzen
Die Höhe des Wohngeldes hängt von drei Größen ab: der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Miete bis zum Höchstbetrag Ihrer Mietenstufe und dem Gesamteinkommen des Haushalts. Aus diesen Werten wird das Wohngeld nach einer festen Formel berechnet; für eine Person in Mietenstufe III zählen 2026 höchstens 475,20 Euro Miete plus 110,40 Euro Heizkostenentlastung.[1]
Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 7 Min. Lesezeit
Wonach richtet sich die Höhe des Wohngeldes?
Die Wohngeldhöhe richtet sich nach der Miete, dem Einkommen und der Personenzahl. Ob die Wohnung in einem Alt- oder Neubau liegt, öffentlich gefördert oder frei finanziert ist, spielt keine Rolle: Die Höchstbeträge unterscheiden nur nach der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Mietenstufe.[1]
- Wohnkosten
- Zahl der Haushaltsmitglieder
- Einkommen[1]
Die Familiengröße wird durch die zum Haushalt gehörenden Personen bestimmt; dazu zählen neben Lebenspartnern, Ehegatten und eigenen Kindern auch Enkel, Neffen und Nichten sowie Eltern, wenn sie in der Wohnung leben. Auch eine Partnerin oder ein Partner in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft zählt mit.[1]
Wer überhaupt Wohngeld bekommen kann, erklärt die Seite Anspruch auf Wohngeld.
Was bedeutet die Mietenstufe?
Jeder Gemeinde ist eine Mietenstufe von I bis VII zugeordnet, an der sich das Wohngeld neben den anderen Faktoren orientiert. Sie zeigt, wie weit die Mieten dort vom Bundesdurchschnitt abweichen: Mietenstufe I steht für Mieten von mehr als 15 Prozent unter dem Durchschnitt, Mietenstufe III für den Durchschnitt, Mietenstufe VII für 35 Prozent und mehr darüber.[1]
Gemeinden ab 10.000 Einwohnern haben eine eigene Mietenstufe, kleinere Gemeinden werden nach Kreisen zusammengefasst. Die Zuordnung Ihrer Gemeinde steht in der Anlage zur Wohngeldverordnung; die Wohngeldstelle nennt sie Ihnen auch.[1]
Wie hoch ist das Wohngeld höchstens? Höchstbeträge 2026
Die Miete zählt nur bis zu einem Höchstbetrag. Auf ihn wird eine Klimakomponente aufgeschlagen, und zur so begrenzten Miete kommt ein fester Betrag zur Entlastung bei den Heizkosten hinzu. Die Höchstbeträge gelten seit dem 1. Januar 2025:[1]
| Mietenstufe | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen |
|---|---|---|---|---|---|
| I | 361 | 437 | 521 | 608 | 694 |
| II | 408 | 493 | 587 | 686 | 782 |
| III | 456 | 551 | 657 | 766 | 875 |
| IV | 511 | 619 | 737 | 858 | 982 |
| V | 562 | 680 | 809 | 946 | 1.080 |
| VI | 615 | 745 | 887 | 1.035 | 1.183 |
| VII | 677 | 820 | 975 | 1.139 | 1.302 |
| Klimakomponente | 19,20 | 24,80 | 29,60 | 34,40 | 39,20 |
| Heizkostenentlastung | 110,40 | 142,60 | 170,20 | 197,80 | 225,40 |
Alle Beträge in Euro im Monat. Für jede weitere Person steigt der Höchstbetrag je nach Mietenstufe um 82 bis 163 Euro.[1]
Das Wohngeld ist ein Zuschuss und deckt nie die ganze Miete. Wie viel davon übrig bleibt, hängt vom Einkommen ab. Mit einem sehr kleinen Einkommen bekommen Sie oft statt Wohngeld Grundsicherungsgeld oder Sozialhilfe, die die Miete in angemessener Höhe voll übernehmen.
Wie groß darf die Wohnung beim Wohngeld sein?
Eine Obergrenze für die Wohnungsgröße gibt es im Wohngeldgesetz nicht. Sie dürfen also auch allein in einer 70-Quadratmeter-Wohnung wohnen oder zu zweit in 90 Quadratmetern. Begrenzt wird nur die Miete: Was über dem Höchstbetrag für Ihre Haushaltsgröße und Mietenstufe liegt, zahlen Sie allein.[1]
Das unterscheidet das Wohngeld vom Grundsicherungsgeld und von der Sozialhilfe. Dort übernimmt das Amt Unterkunftskosten nur, soweit sie angemessen sind, und viele Kommunen legen dafür Wohnflächen zugrunde. Quadratmetergrenzen, die im Netz zum Wohngeld kursieren, stammen meist aus diesem Bereich oder aus den Regeln für geförderte Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein.
Wie wird das Wohngeld berechnet? Die Formel
Bürgerinnen und Bürger, die einen Anspruch auf Wohngeld geltend machen möchten oder bereits Wohngeld beziehen, erhalten einen entsprechenden Bescheid, der Auskunft über die jeweilige Wohngeldhöhe gibt. Zuweilen ist es aber sinnvoll, sich nicht blind darauf zu verlassen, denn es kommt immer wieder vor, dass sich Fehler einschleichen und nachteilig für die Wohngeldberechtigten auswirken.
Aus diesem Grund sollte man wissen, wie das Wohngeld berechnet wird. Dabei kommt eine recht komplizierte Formel zum Einsatz, die gemäß § 19 WoGG für Haushalte mit bis zu zwölf Personen gilt und folgendermaßen lautet:[1]
1,15 · (M - (a + b · M + c · Y) · Y) Euro
Die einzelnen Platzhalter lassen sich wie folgt definieren:
- M = monatliche Miete oder Belastung, begrenzt auf Höchstbetrag und Klimakomponente, zuzüglich Heizkostenentlastung
- Y = monatliches Gesamteinkommen
- a, b und c = Werte, die sich in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße aus Anlage 2 zu § 19 Absatz 1 WoGG ergeben; für eine Person sind es 0,04, 0,0004797 und 0,0000408[1]
Das Ergebnis wird auf volle Euro gerundet. Leben mehr als zwölf Personen im Haushalt, erhöht sich das Wohngeld ab der 13. Person um jeweils 65 Euro. Dass die Höhe des Wohngeldes dabei die monatliche Belastung beziehungsweise Miete nicht übersteigt, ist ausdrücklich geregelt.[1]
Beispiel: Eine alleinstehende Arbeitnehmerin in einer Gemeinde der Mietenstufe III zahlt 520 Euro Bruttokaltmiete und verdient 1.700 Euro brutto im Monat, also 20.400 Euro im Jahr.
Einkommen: 20.400 Euro minus 1.230 Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrag ergibt 19.170 Euro. Weil sie Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung und Rentenversicherung zahlt, werden dreimal 10 Prozent abgezogen: 13.419 Euro im Jahr, also Y = 1.118,25 Euro im Monat.
Miete: Es zählen höchstens 456 Euro plus 19,20 Euro Klimakomponente, also 475,20 Euro. Dazu kommen 110,40 Euro Heizkostenentlastung: M = 585,60 Euro.
Formel: 1,15 · (585,60 - (0,04 + 0,0004797 · 585,60 + 0,0000408 · 1.118,25) · 1.118,25) ergibt gerundet 202 Euro Wohngeld im Monat.[1]
Die Berechnung der Wohngeldhöhe erweist sich somit als Wissenschaft für sich. Einfacher ist der Wohngeldrechner des Bundesbauministeriums, der eine erste Orientierung gibt, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch haben.[2]
Bis zu welchem Einkommen bekommt man Wohngeld?
Eine feste Einkommensgrenze steht nicht im Gesetz. Sie ergibt sich aus der Formel und hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Miete und der Mietenstufe ab. Unter 10 Euro wird kein Wohngeld gezahlt.[2][1]
Die folgende Tabelle zeigt, bis zu welchem monatlichen Gesamteinkommen noch mindestens 10 Euro Wohngeld herauskommen, wenn die Miete mindestens den Höchstbetrag erreicht. Die Werte sind mit der Formel nach § 19 WoGG und den Beträgen aus Anlage 1 und 2 berechnet und gerundet:
| Mietenstufe | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen |
|---|---|---|---|---|
| I | 1.443 | 1.953 | 2.454 | 3.324 |
| II | 1.478 | 1.997 | 2.504 | 3.392 |
| III | 1.509 | 2.038 | 2.552 | 3.453 |
| IV | 1.542 | 2.080 | 2.601 | 3.516 |
| V | 1.568 | 2.114 | 2.640 | 3.570 |
| VI | 1.593 | 2.147 | 2.679 | 3.620 |
| VII | 1.619 | 2.181 | 2.718 | 3.672 |
Gemeint ist das Gesamteinkommen nach Abzügen, nicht das Bruttoeinkommen. Für eine Arbeitnehmerin mit Steuern und allen Sozialabgaben entsprechen 1.509 Euro Gesamteinkommen etwa 2.260 Euro brutto im Monat. Bei Rentnerinnen und Rentnern, die keine Steuern zahlen, liegt die Bruttogrenze deutlich niedriger.[1]
Was wird beim Wohngeld als Einkommen angerechnet?
Das Gesamteinkommen errechnet sich aus den Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder unter Abzug der Freibeträge. Ein Zwölftel davon ist das monatliche Gesamteinkommen.[1]
- Was zählt: die positiven Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts, also Lohn nach Werbungskosten, Renten, Mieteinnahmen und Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag, dazu steuerfreie Einnahmen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld über dem Freibetrag, Unterhaltsvorschuss und Unterhalt vom früheren Ehegatten.
- Pauschale Abzüge: je 10 Prozent, wenn Sie Steuern, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder zur Rentenversicherung zahlen, höchstens also 30 Prozent.
- Freibeträge im Jahr: 1.800 Euro für schwerbehinderte Haushaltsmitglieder mit einem Grad der Behinderung von 100 oder bei häuslicher Pflege, 1.320 Euro für Alleinerziehende mit einem Kind unter 18, bis zu 1.200 Euro für den Verdienst von Kindern unter 25.
- Grundrente: Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten hat, behält 1.200 Euro der Jahresrente und 30 Prozent des Rests anrechnungsfrei, begrenzt auf die Hälfte des Regelsatzes mal zwölf.[1]
Zugrunde gelegt wird das Einkommen, das im Bewilligungszeitraum zu erwarten ist. Weihnachts- und Urlaubsgeld werden auf die Monate verteilt.[1]
Vermögen, Zahlung und Änderungen
Eine Vermögensgrenze steht nicht ausdrücklich im Wohngeldgesetz. Wohngeld gibt es aber nicht, wenn die Inanspruchnahme wegen erheblichen Vermögens missbräuchlich wäre. Nach der Verwaltungsvorschrift liegt erhebliches Vermögen in der Regel vor, wenn das verwertbare Vermögen 60.000 Euro für das erste und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied übersteigt.[1][3]
Das Wohngeld wird an die wohngeldberechtigte Person ausgezahlt, monatlich im Voraus auf ein Konto. Mit ihrer schriftlichen Einwilligung kann es auch direkt an den Vermieter gehen.[1]
Ergeben sich bei Miete, Einkommen oder Haushaltsgröße zwischenzeitlich Änderungen, müssen Sie bestimmte davon der Wohngeldstelle mitteilen, und bei anderen können Sie mehr Wohngeld beantragen. Welche das sind und ob das Wohngeld 2027 erneut angepasst wird, steht auf der Seite Wohngeld ändern. Wie Heizung und Nebenkosten zählen, erklärt die Seite Wohngeld und Nebenkosten.
Wer ist zuständig?
Die Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde, in kleineren Gemeinden oft beim Landkreis. Sie berechnet das Wohngeld verbindlich und nennt Ihnen die Mietenstufe.
Wohngeldantrag: Was ist wichtig?Gegen einen Bescheid legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein; in manchen Ländern geht es direkt zur Klage. Die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid nennt den Weg. Zuständig ist das Verwaltungsgericht.
Verwaltungsgerichte in DeutschlandHäufige Fragen
- Wie viel Quadratmeter dürfen es für 2 Personen beim Wohngeld sein?
Beim Wohngeld gibt es keine Quadratmetergrenze. Für zwei Personen zählt die Miete aber höchstens bis 437 Euro in Mietenstufe I und 820 Euro in Mietenstufe VII, jeweils plus 24,80 Euro Klimakomponente.
- Ist das Gesamteinkommen beim Wohngeld brutto oder netto?
Keins von beiden genau. Ausgangspunkt ist das Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten. Davon werden pauschal 10, 20 oder 30 Prozent für Steuern und Sozialabgaben abgezogen und danach die Freibeträge.
- Ist Wohngeld Einkommen?
Wohngeld ist steuerfrei und zählt bei den meisten anderen Leistungen nicht als Einkommen des Haushalts. Beim Kinderzuschlag und beim BAföG gelten eigene Regeln; fragen Sie im Zweifel die jeweilige Stelle.
- Gibt es Wohngeld auch für Eigentümer?
Ja, als Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum. Statt der Miete zählt die Belastung aus Zinsen, Tilgung und Bewirtschaftung, ebenfalls bis zum Höchstbetrag der Mietenstufe.
Auch interessant: Nebenkosten: Was der Vermieter umlegen darf
Quellen
- Wohngeldgesetz (WoGG): § 5 · § 10 · § 11 · § 12 · § 13 · § 14 · § 15 · § 16 · § 17 · § 17a · § 19 · § 21 · § 26 · Anlage 1 · Anlage 2 · Anlage 3
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Wohngeld-Plus
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes (WoGVwV), Nr. 21.37
Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.
Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.