Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Nach §1 Wohngeldgesetz (WoGG) dient das Wohngeld dazu, Einzelpersonen und Familien mit geringem Einkommen einen angemessenen und bedarfsgerechten Wohnraum zu sichern. Der Wohngeldanspruch entsteht, wenn das Einkommen den monatlichen Mindestbetrag gemäß Regelsatz unterschreitet.
Antragsberechtigt sind gemäß §3 Abs. 1 Wohngeldgesetz für Wohngeld in Form des Mietzuschusses Wohnungsmieter, Bewohner eines Objekts mit einem mietähnlichen Dauerwohnrecht und Dauermieter in einer Unterkunft gemäß Heimgesetz. Das Wohngeld in Form des Lastenzuschusses erhalten laut §3 Abs. 2 Wohngeldgesetz Eigenheim- und Eigentumswohnungsbesitzer, Kleinsiedlungseigentümer oder Inhaber landwirtschaftlicher Nebenerwerbsstellen sowie Bewohner eines selbst genutzten Objektes mit eigentumsähnlichem Dauerwohnrecht. §3 Abs. 3 WoGG enthält die Regelungen für Eigentumsbestellung und -übertragung.
Inhaltsverzeichnis
Bewilligungszeitraum für Wohngeld
Wohngeld wird nicht auf unbestimmte Dauer bewilligt; das Wohngeldgesetz regelt in § 27 den Bewilligungszeitraum. Dieser ist auf jeweils zwölf Monate begrenzt; nach diesem Zeitraum muss die Unterstützung neu beantragt werden. Kann von einer Änderung der Situation vor Ablauf der Zwölfmonatsfrist ausgegangen werden, so wird der Bewilligungszeitraum entsprechend angepasst (§27 Abs. 1 WoGG).
Die Laufzeit des Bewilligungszeitraumes beginnt mit dem Ersten des Monats der Antragsstellung. Wird der Bewilligungsantrag für einen Zeitpunkt in der Zukunft gestellt, so ist dieses Datum zugrunde zulegt (§27 Abs. 2 WoGG), ebenso wie bei einer rückwirkenden Bewilligung (§27 Abs. 3 WoGG).
Anspruch auf Wohngeld berechnen
Als Student, Rentner, Auszubildender oder Arbeitnehmer mit geringem Einkommen kann man einen Anspruch auf Wohngeld geltend machen, sofern man die in § 3 Wohngeldgesetz definierten Voraussetzungen erfüllt. Von der Antragstellung bis zum endgültigen Bescheid kann es mitunter etwas dauern, so dass man sich in Geduld üben muss, bis man erfährt, ob und wie viel Wohngeld man erhält.
Viele Menschen haben daher den Wunsch, ihren Wohngeld-Anspruch selbst zu berechnen. Wer herausfinden will, wie viel Wohngeld ihm zusteht, kann online auf entsprechende Rechner zurückgreifen. Dies ist auch ratsam, denn eine manuelle Berechnung erweist sich als äußerst schwierig, weil zahlreiche Faktoren eine Rolle spielen. So muss man Angaben zum Wohnort, der Zahl der im Haushalt lebenden Personen, der Miete und dem Einkommen machen. Anhand dieser Informationen kalkuliert dann der virtuelle Wohngeldrechner den jeweiligen Wohngeldanspruch. Dabei darf man aber nie vergessen, dass das Ergebnis unverbindlich ist. Verbraucher sollten dieses eher als Orientierungshilfe betrachten, um abzuschätzen, wie hoch das zu erwartende Wohngeld in etwa ausfallen wird.
Welche Voraussetzungen gelten für den Wohngeldanspruch?
Grundsätzlich ist zunächst jeder Bürger und jede Bürgerin berechtigt, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. Seitens der Behörde wird dann geprüft, ob ein Wohngeldanspruch besteht. Dazu muss man wissen, dass das Wohngeld für Menschen mit geringem Einkommen gedacht ist, die durch diese Sozialleistung einen Zuschuss zu den Wohnkosten erhalten sollen. Insbesondere in Zeiten steigender Mieten ist das Wohngeld für viele Menschen die Rettung, denn so erhalten sie zwar Unterstützung, sind aber nicht auf andere Sozialleistungen angewiesen.
Damit das Wohngeld in die richtigen Hände gelangt, definiert das Wohngeldgesetz konkrete Anspruchsvoraussetzungen. Gemäß § 1 WoGG ist der Mieter der Wohnung beziehungsweise Eigentümer der selbstgenutzten Wohnung anspruchsberechtigt, wobei stets die Verhältnisse des gesamten Haushalts berücksichtigt werden. Ist der Zuschuss zu den Wohnkosten erforderlich, um ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu ermöglichen, besteht Anspruch auf Wohngeld.
Wodurch kann ein Anspruch auf Wohngeld ausgeschlossen sein?
Das Wohngeld konkurriert vielfach mit anderen Sozialleistungen, die unter anderem auch auf die Wohnkosten Rücksicht nehmen. Zu nennen sind hier unter anderem das Arbeitslosengeld II, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, das Übergangsgeld oder auch das Sozialgeld.
Wer eine solche Leistung bezieht, ist vom Wohngeld ausgeschlossen. Allerdings ist auch zu beachten, dass der Wohngeldanspruch vorrangig behandelt wird. In der Praxis bedeutet das, dass Wohngeld bewilligt wird, wenn dadurch eine Hilfebedürftigkeit der Familie verhindert wird und diese somit auf keine weiteren Sozialleistungen angewiesen ist.
Wann ändert sich der Anspruch auf Wohngeld?
Der Wohngeldanspruch wird in der Regel für einen Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten gewährt. Ändert sich währenddessen das Einkommen, die Zahl der Haushaltsangehörigen oder auch die Wohnkosten, hat dies aber natürlich Einfluss auf den Anspruch, denn dabei handelt es sich um die Berechnungsgrundlagen für das Wohngeld.
Selbst im Falle einer Bewilligung ist der Wohngeldanspruch nicht in Stein gemeißelt, sondern eher als vorläufig anzusehen.