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Sozialrecht · Stand September 2026

Wohngeld bei Arbeitslosengeld 1: Anspruch, Anrechnung und Grenzen

Wer Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit bezieht, kann zusätzlich Wohngeld bekommen. Ausgeschlossen ist nur, wer Grundsicherungsgeld oder Sozialhilfe erhält, bei deren Berechnung die Kosten der Unterkunft schon berücksichtigt sind.[1]

Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 5 Min. Lesezeit

Kann man mit Arbeitslosengeld 1 Wohngeld beantragen?

Ja. Arbeitslosengeld I ist eine Leistung, die sich aus der Sozialversicherungspflicht ergibt. Anspruch hat, wer arbeitslos ist, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat und in den letzten 30 Monaten mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war. Mehr dazu im Beitrag Anspruch auf Arbeitslosengeld.[2]

Trotz der sehr ähnlichen Bezeichnung handelt es sich bei dem Arbeitslosengeld I jedoch um eine vollkommen andere Leistung als das Grundsicherungsgeld, deren Bezug einen Anspruch auf Wohngeld keineswegs kategorisch ausschließt. Vom Wohngeld ausgeschlossen sind nur die Empfänger bestimmter Leistungen, bei deren Berechnung die Kosten der Unterkunft bereits berücksichtigt wurden, vor allem Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter. Das Arbeitslosengeld gehört nicht dazu.[1]

Es ist also durchaus möglich, neben dem ALG I Wohngeld zu erhalten. Arbeitslose sollten dies wissen und zumindest entsprechende Anträge stellen, um die finanzielle Unterstützung zu erhalten, die sie für sich beanspruchen können. Den Antrag stellen Sie bei der Wohngeldstelle, nicht bei der Agentur für Arbeit; wie das geht, steht unter Wohngeld beantragen.

Wie wird das Arbeitslosengeld beim Wohngeld angerechnet?

Beim Wohngeld zählt das Arbeitslosengeld als Einkommen: Das Gesetz rechnet Lohnersatzleistungen wie das Arbeitslosengeld ausdrücklich zum Jahreseinkommen. Maßgeblich ist das Einkommen, das im Bewilligungszeitraum zu erwarten ist.[1]

Wie viel Wohngeld Sie bekommen, hängt von drei Größen ab: der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Miete bis zum Höchstbetrag Ihrer Mietenstufe und dem Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder. Ein fester Betrag für Arbeitslose lässt sich daher nicht nennen. Eine erste Orientierung gibt der Wohngeldrechner des Bundesbauministeriums; verbindlich rechnet die Wohngeldstelle.[1]

Verdienen Sie mit einem Minijob etwas hinzu, zählt auch dieser Verdienst beim Wohngeld, abzüglich der Kosten, die Ihnen für die Arbeit entstehen. Wie das Arbeitslosengeld selbst berechnet wird, erklärt der Beitrag Arbeitslosengeld berechnen.[1]

Wer zahlt die Miete bei Arbeitslosengeld 1?

Die Miete zahlen Sie weiter selbst, aus dem Arbeitslosengeld und Ihren übrigen Einnahmen. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach Ihrem früheren Lohn, nicht nach Ihrer Miete. Reicht das Geld nicht, gibt es zwei Wege: Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder, wenn das Einkommen insgesamt unter dem Existenzminimum liegt, aufstockendes Grundsicherungsgeld vom Jobcenter.[2]

Das Jobcenter erkennt die Kosten für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe an, soweit sie angemessen sind. Für die Unterkunft gilt im ersten Jahr des Bezugs eine Karenzzeit: In dieser Zeit wird die Miete in tatsächlicher Höhe anerkannt, auch wenn sie höher als angemessen ist.[3]

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Warum gibt es kein Wohngeld neben Grundsicherungsgeld?

Wer Grundsicherungsgeld bezieht, bekommt die Kosten für Unterkunft und Heizung bereits als Teil dieser Leistung. Folglich bleiben die Wohnkosten keineswegs außen vor, sondern werden lediglich anders gehandhabt. Dass die Kosten für die Wohnung nicht doppelt bezahlt werden, dürfte wohl eine Selbstverständlichkeit sein. In diesem Zusammenhang muss man genau zwischen dem klassischen Wohngeld und den Kosten der Unterkunft unterscheiden. Das Wohngeld soll Menschen mit geringem Einkommen eine finanzielle Unterstützung bieten und so die Wohnkosten bezuschussen.[1]

Vom Wohngeld ausgeschlossen ist deshalb, wer Grundsicherungsgeld bezieht, wenn bei der Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt wurden. Das gilt schon, während über einen solchen Antrag entschieden wird. Wird das Grundsicherungsgeld nur als Darlehen gezahlt, besteht der Ausschluss nicht.[1]

Umgekehrt müssen Empfänger von Grundsicherungsgeld vorrangige Leistungen beantragen. Zum Wohngeld sind sie aber nur verpflichtet, wenn Wohngeld, gegebenenfalls zusammen mit dem Kinderzuschlag, die Hilfebedürftigkeit aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft für mindestens drei zusammenhängende Monate beseitigt.[3]

Lehnt das Jobcenter einen Antrag auf Grundsicherungsgeld ab, weil Ihr Einkommen zu hoch ist, verlieren Sie beim Wohngeld keine Zeit: Stellen Sie den Wohngeldantrag bis zum Ende des Monats, der auf die Kenntnis der Ablehnung folgt, beginnt der Bewilligungszeitraum am Ersten des Monats, ab dem das Grundsicherungsgeld abgelehnt wurde.[1]

Arbeitslos während des Wohngeldbezugs: Was ist zu tun?

Werden Sie arbeitslos, während Sie schon Wohngeld beziehen, sinkt meist Ihr Einkommen. Liegt das Gesamteinkommen danach um mehr als 10 Prozent niedriger, können Sie eine Neuberechnung mit höherem Wohngeld beantragen. Stellen Sie den Antrag gleich, denn rückwirkend gibt es eine Erhöhung nur bei einer rückwirkenden Mieterhöhung.[1]

Nehmen Sie später wieder eine Arbeit auf und steigen die Einnahmen des Haushalts um mehr als 15 Prozent gegenüber dem Bescheid, müssen Sie das unverzüglich mitteilen. Einzelheiten stehen im Beitrag Wohngeld ändern.[1]

Wohngeld neben BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe?

Studierende haben üblicherweise keinen Anspruch auf Grundsicherungsgeld, sind aber regelmäßig knapp bei Kasse, so dass Wohngeld eine willkommene Einnahme wäre. Nach § 20 Absatz 2 WoGG besteht jedoch kein Wohngeldanspruch, wenn allen Haushaltsmitgliedern dem Grunde nach Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zustehen. Dasselbe gilt für die Berufsausbildungsbeihilfe der Agentur für Arbeit.[1]

Der Ausschluss greift auch, wenn die BAföG-Berechtigten der Höhe nach nichts bekommen, etwa wegen des Einkommens der Eltern. Er greift nicht, wenn die Förderung ausschließlich als Darlehen gezahlt wird, und nicht, wenn im Haushalt auch Personen ohne BAföG-Anspruch leben, zum Beispiel ein Kind.[1]

Wer ist zuständig?

Wohngeld

Die Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde, in kleineren Gemeinden oft beim Landkreis. Das Arbeitslosengeld beantragen Sie dagegen bei der Agentur für Arbeit.

Wohngeld beantragen
Streit über das Wohngeld

Gegen einen Bescheid legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein; in manchen Ländern geht es direkt zur Klage. Die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid nennt den Weg. Zuständig ist das Verwaltungsgericht.

Verwaltungsgerichte in Deutschland

Häufige Fragen

Auch interessant: Nach der Kündigung: Meldung bei der Agentur für Arbeit

Quellen

  1. Wohngeldgesetz (WoGG): § 1 · § 4 · § 7 · § 8 · § 11 · § 14 · § 15 · § 20 · § 25 · § 27
  2. Sozialgesetzbuch III (Arbeitsförderung): § 137 · § 142 · § 143 · § 149
  3. Sozialgesetzbuch II (Grundsicherungsgeld): § 12a · § 22

Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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