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Amtsgericht Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat seinen Sitz in 60313 Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2. Zuständig ist es für 9 Städte und Gemeinden, darunter Frankfurt am Main, Hofheim am Taunus und Bad Vilbel.

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Anschrift und Kontakt

Hausanschrift
Amtsgericht Frankfurt am Main
Gerichtsstraße 2
60313 Frankfurt am Main

Postanschrift
60256 Frankfurt am Main

Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder, Stand 24.09.2026. Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle nennt die Website des Gerichts. Schriftsätze in einem laufenden Verfahren gehen an das Gericht, nicht an zurecht.de.

Gerichtsbezirk: 9 Städte und Gemeinden

Zum Bezirk des Amtsgerichts Frankfurt am Main gehören 9 Städte und Gemeinden mit zusammen rund 933.800 Einwohnern.

  • Frankfurt am Main 756.021
  • Hofheim am Taunus 39.259
  • Bad Vilbel 35.961
  • Hattersheim am Main 28.467
  • Karben 22.600
  • Eschborn 22.403
  • Kriftel 11.356
  • Liederbach am Taunus 8.887
  • Sulzbach (Taunus) 8.846

Nachlassgericht

Nachlassgericht für den Bezirk ist das Amtsgericht Frankfurt am Main selbst. Zuständig ist es, wenn die verstorbene Person zuletzt hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 FamFG). Dort beantragen Sie den Erbschein, geben ein gefundenes Testament ab oder schlagen eine Erbschaft aus.

Was ein Erbschein ist und wann Sie ihn brauchen

Zwangsversteigerungen

Zwangsversteigerungen von Grundstücken, Häusern und Wohnungen im Bezirk führt das Amtsgericht Frankfurt am Main durch (§ 1 ZVG). Die Termine mit Verkehrswert und Objektbeschreibung stehen im amtlichen ZVG-Portal der Landesjustizverwaltungen; dort nach dem Gericht filtern. Maßgeblich ist, wo das Grundstück liegt. Abgefragt haben wir die Zuständigkeit für Frankfurt am Main; für einzelne Gemeinden des Bezirks kann das Land ein anderes Vollstreckungsgericht bestimmt haben (§ 1 Abs. 2 ZVG).

Wer im Bezirk wofür zuständig ist

Zivilsachen bis 10.000 Euro Amtsgericht Frankfurt am Main § 23 Nr. 1 GVG
Zivilsachen über 10.000 Euro, BerufungenLandgericht Frankfurt am Main §§ 71, 72 GVG
Mietstreit um Wohnraum Amtsgericht Frankfurt am Main § 23 Nr. 2 a GVG
Familiensachen Amtsgericht Frankfurt am Main § 23a GVG
Nachlass und Erbschein Amtsgericht Frankfurt am Main § 343 FamFG
Betreuung Amtsgericht Frankfurt am Main § 23a Abs. 2 GVG
Grundbuch Amtsgericht Frankfurt am Main § 1 GBO
Zwangsversteigerung Amtsgericht Frankfurt am Main § 1 ZVG
Verbraucherinsolvenz Amtsgericht Frankfurt am Main § 2 InsO
Unternehmensinsolvenz Amtsgericht Frankfurt am Main § 2 InsO
Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main § 8 HGB
Vereinsregister Amtsgericht Frankfurt am Main
MahnbescheidAmtsgericht Hünfeld § 689 ZPO
Strafsachen bis vier Jahre Straferwartung Amtsgericht Frankfurt am Main § 24 GVG
Anklage und ErmittlungenStaatsanwaltschaft Frankfurt am Main § 152 StPO
Beratungshilfe Amtsgericht Frankfurt am Main § 4 BerHG
Gerichtsvollzieher (Verteilerstelle) Amtsgericht Frankfurt am Main

Sonderzuständigkeiten laut Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, abgefragt für den Hauptort des Bezirks, Stand 24.09.2026. Allgemeine Regeln zur Zuständigkeit stehen auf der Seite Amtsgerichte.

Instanzenzug

Erste InstanzAmtsgericht Frankfurt am Main
Berufung, Beschwerde, größere ZivilsachenLandgericht Frankfurt am Main
OberlandesgerichtOberlandesgericht Frankfurt am Main
RevisionBundesgerichtshof, Karlsruhe
Strafverfolgung im BezirkStaatsanwaltschaft Frankfurt am Main

Fachgerichte für den Bezirk

Für Streit mit dem Arbeitgeber, mit Sozialbehörden, mit anderen Behörden oder mit dem Finanzamt sind eigene Gerichte zuständig:

ArbeitsgerichtArbeitsgericht Frankfurt am Main
SozialgerichtSozialgericht Wiesbaden
Sozialgericht Gießen
Sozialgericht Frankfurt am Main
VerwaltungsgerichtVerwaltungsgericht Frankfurt am Main
Verwaltungsgericht Gießen
FinanzgerichtHessisches Finanzgericht

Häufige Fragen

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