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Medienrecht – IT-Recht

Der Bereich Medienrecht umfasst sämtliche Rechtsnormen die mit der Veröffentlichung von Inhalten in verschiedenen Medien einhergehen. Hierzu zählen klassische Medien wie Zeitungen oder das Fernsehen, jedoch auch das Internet, welches auch für Privatpersonen einen wichtigen Bereich darstellt. Wer selbst Inhalte ins Netz stellt oder diese nutzt, dürfte sich vor allem für Bereiche des Medienrechts wie das Vervielfältigungsrecht- oder das Urheberrecht interessieren, während auf Bundes- oder Landesebene vor allem Rundfunkverträge und Mediennutzungsrechte in das Gebiet Medienrecht hineinspielen.

Dass Medien in unserer heutigen Gesellschaft eine immer wichtigere Rolle einnehmen, dürfte unstrittig sein. Spätestens seit der flächendeckenden Einführung des Internets ist es nahezu unmöglich, sich verschiedenen, medialen Quellen zu entziehen und so mit einer Vielzahl von Informationen in Berührung zu kommen. Diese Situation stellt auch für das Medienrecht eine besondere Herausforderung dar – ein Rechtsbereich, der seit jeher sowohl öffentliche als auch private Interessen auf eine rechtliche Grundlage stellt, die mit der Erstellung sowie Weiterverbreitung von Medien aller Art verbunden sind. Gebiete wie die private Telekommunikation oder der öffentliche Rundfunk fallen dabei genauso in den Bereich Medienrecht wie die Wahrung von Vervielfältigungs- und Urheberrechten.

Ein erster, wesentlicher Bereich im Medienrecht ist seine Auswirkung auf die öffentlichen Medienträger, beispielsweise also die öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radiosender sowie die Verlage von Tageszeitungen und Magazinen. Durch das Medienrecht werden hier beispielsweise nicht nur die Rechten und Pflichten der entsprechenden Medienträger festgelegt, sondern beispielsweise auch der Umgang mit den staatlich einforderbaren Rundfunkgebühren geregelt. Staatsverträge für die bundesweit erreichbaren Sender sowie die Landesmediengesetze der einzelnen Bundesländer stellen hierbei die entsprechenden, rechtlichen Normen dar, an die man sich als Medienunternehmen im öffentlichen Raum halten muss.

Auch für den privaten Raum spielt vor allem für Künstler und Journalisten das Medienrecht eine wesentliche Rolle, sofern hier in der Freizeit bzw. als Beruf eigene Inhalte als Medien veröffentlicht werden. Neben dem Urheberrecht als Grundlage sorgen öffentliche Einrichtungen wie die GEMA oder die VG Wort für die Wahrung der individuellen Rechte der Verwertung von Medien, die sich auch finanziell für den Inhaber der Rechte auswirken. Auch das Marken- und Patentrecht zählt im weiteren Sinne zum Bereich Medienrecht, da hier Medien in verschiedenen Formen für den öffentlichen Raum präsentiert werden, die ebenso in besonderer Weise urheberrechtlich zu schützen sind.

Die Einführung des Internet hat für den Bereich Medienrecht einige, besondere Herausforderungen mit sich gebracht. Vor allem aufgrund der weltweiten Verbreitung ist es nahezu unmöglich, alle Gegebenheiten des Netzes sowie mögliche Rechtsverstöße nach deutschem Recht beurteilen zu können, so dass aktuell ein immer größeres Bestreben vorhanden ist, eine rechtliche Grundlage innerhalb Europas bzw. weltweit für alle Internetnutzer zu schaffen. Bezogen auf Deutschland wird beispielsweise durch das Teledienstgesetz geregelt, welche Auflagen ein Unternehmen zu erfüllen hat, um als Provider fungieren zu dürfen und somit Teil des deutschen Netzes werden zu können. Deutlich komplexer verhält es sich bei der Wahrung von Urheberrechten und der Vervielfältigung von Dokumenten aller Art im Netz, für die es noch keine einheitliche Regelung im Medienrecht gibt.

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