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Kartellrecht: Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung

Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Paragraf 19 wird der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung geregelt. In diesem Paragraf heißt es, dass die marktbeherrschende Stellung nicht ausgenutzt werden darf, weder durch ein noch durch mehrere Unternehmen. In diesem Gesetz ist genau geregelt, was ein marktbeherrschendes Unternehmen ist.

So darf es zum Beispiel mit seinen Waren oder gewerblichen Leistungen sachlich und räumlich keinem oder fast keinem Wettbewerb ausgesetzt sein. Unterschiedliche Unternehmen gelten als marktbeherrschend, wenn zwischen ihnen kein wesentlicher Wettbewerb über eine bestimmte Ware oder gewerbliche Leistungen besteht. Des Weiteren gilt bei einem Unternehmen, das mindestens ein Drittel des Marktanteils für sich verbuchen kann, dass es marktbeherrschend ist. Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist genau geregelt, wann ein Missbrauch vorliegt. So darf dieses Unternehmen zum Beispiel kein anderes Unternehmen in seinen Wettbewerbsmöglichkeiten ohne gerechtfertigten Grund beeinträchtigen. Es gibt noch andere Fakten, die in diesem Gesetz aufgeführt sind. Ein paar Beispiele zeigen ganz deutlich, was unter dem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gemeint ist.

Beispiele für einen Missbrauch

In Puttgarden ging es darum, dass ein Fährdienstunternehmen einem Konkurrenten die Mitbenutzung einer Hafeneinrichtung verweigern wollte. Der Bundesgerichtshof sah das als einen eindeutigen Missbrauch des marktbeherrschenden Unternehmens an. Der Zugang musste wieder freigegeben werden. Zugunsten der Verbraucher hat der Bundesgerichtshof im Streit um Gaspreise entschieden.

Die Stadtwerke Uelzen GmbH haben ihre Preise innerhalb kürzester Zeit mehrfach erhöht. Nach mehreren Beschwerden von Betroffenen Verbrauchern wurde die niedersächsische Landeskartellbehörde eingeschaltet. In ihrer Untersuchung kam sie zu dem Ergebnis, dass die Stadtwerke ihre Stellung ausgenutzt haben. Nach einem Beschluss der Landeskartellbehörde muss die Stadtwerke Uelzen GmbH den Kunden die erhöhten Gaspreise zurückzahlen. Diese paar Beispiele zeigen, dass das Gesetz nicht nur Unternehmen untereinander betrifft, sondern auch die Beziehungen zwischen Kunden und Unternehmen.

Bildquelle: vkirchmair; flickr

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