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Gesetzliche Regelungen für die Pflege von Senioren

Die Bestimmungen zur Betreuung von älteren pflegebedürftigen Menschen sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Diese gelten sowohl für die häusliche Pflege wie auch für die Betreuung in Pflegeeinrichtungen und Heimen. Die Richtlinien und Vorschriften hinsichtlich der Zuständigkeiten wurden durch die Föderalismusreform im Jahre 2006 neu geregelt. Seither sind die Länder für den Erlass ordnungsrechtlicher Vorschriften zuständig. Lediglich die zivilrechtlichen Vorschriften für das Heimrecht fallen weiterhin in die Zuständigkeit des Bundes.

Die aktuell geltenden Gesetze

Seit 2009 sind die zivilrechtlichen Vorschriften für die Heimunterbringung im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) geregelt. Dieses ist eine Weiterentwicklung des zuvor geltenden Heimgesetzes. Mit den neuen Regelungen wurden insbesondere die Rechte von älteren und pflegebedürftigen Menschen sowie von Personen mit einer Behinderung gestärkt. Geregelt werden in dem Gesetz die Bestimmungen für den Abschluss von Verträgen betreffs der Überlassung von Wohnräumen mit integrierten Pflegedienstleistungen. Des Weiteren wurden die Regelungen des Heimgesetzes durch neue Verordnungen der Bundesländer ersetzt. So haben mittlerweile alle Länder mit Ausnahme von Thüringen eigenständige Gesetze erlassen. Damit sich Bürger eine benötigte Pflege auch leisten können, wurde 1995 die Pflegeversicherung eingeführt. Alle Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung sind seither auch automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Dazu benötigen alle privat versicherten Personen eine private Pflegeversicherung. Die betreffenden Regelungen zur Pflegeversicherung befinden sich im Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI). In diesem wird zum einen der Begriff der Pflegebedürftigkeit definiert und die Einstufungskriterien für die verschiedenen Pflegestufen geregelt. Da viele Pflegebedürftige neben Leistungen aus der Pflegeversicherung auch noch Sozialhilfe benötigen, sind auch im Sozialhilfegesetz Regelungen zur Pflegebedürftigkeit zu finden. In den § 61 – 66 finden sich unter anderem Regelungen über die Gewährung eines Pflegegeldes. Für den Fall, dass die Mittel der Pflegekasse bzw. die eigenen Mittel nicht ausreichen um die anfallenden Kosten zu decken ist dies ein Fall für das Sozialhilferecht. Weitere Informationen zum Alter gibt es hier.

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