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Was ist im neuen Organspendegesetz geregelt?

Aufgrund der jüngsten Skandale ist es zu einem drastischen Rückgang der Spendenbereitschaft bei Organspenden gekommen. Durch das neue Organspendegesetz soll die Organspende nun besser kontrolliert werden, um das Vertrauen in der Bevölkerung wieder zu erhöhen. Zudem soll jedem Bundesbürger die Möglichkeit gegeben werden, sich aktiv für oder gegen eine Organspende zu entscheiden. Die Entscheidung für das Spenden von Organen ist jedoch nach wie vor freiwillig. Alle krankenversicherten Bürger über 16 Jahre erhalten nun Post von ihrer Krankenkasse. In dieser befinden sich neben einem Organspendeausweis noch wichtige Informationen rund um das Thema Organspende. Der Gesetzgeber räumt den Kassen hierfür eine Frist von 12 Monaten ein. Im Anschluss werden die Versicherten jedoch erneut alle zwei Jahre angeschrieben, um die zuvor getätigte Entscheidung nochmals überdenken zu können. Die Versicherten sollten ihre Entscheidung, ob sie als Organspender fungieren möchten oder nicht dokumentieren. Dies soll künftig sogar direkt auf der Gesundheitskarte möglich sein.

Weitere zentrale Punkte des neuen Gesetzes

Kliniken, in denen gespendete Organe entnommen werden, müssen fortan einen Transplantationsbeauftragten bestimmen, welcher die Abläufe bei einer Organspende organisiert. Gleichzeitig koordiniert dieser auch die Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Zum weiteren Aufgabengebiet gehört die Beratung und Betreuung von Organspendern und ihren Angehörigen.

Für eine Verbesserung der Kontrollmechanismen wurde bei der Bundesärztekammer (BÄK) eine für die Organspende zuständige Prüfungskommission gegründet. Diese nimmt alle Vorgänge, angefangen von der Diagnose des Hirntods über die Vermittlung bis hin zur Implantation des Organs, genau unter die Lupe. Sowohl die Entnahmekrankenhäuser wie auch die Transplantationskliniken sind nun gesetzlich dazu verpflichtet, der Kommission alle relevanten Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Kommt es zu Verstößen, werden diese an die zuständigen Landesbehörden gemeldet und dort weiterverfolgt.

Für Leberspender gelten ab sofort ein Anspruch auf Kostenübernahme für eine Vor- und Nachbetreuung und die benötigte Rehabilitation. Dazu werden auch Fahrtkosten übernommen und ein Krankengeld gezahlt. Übernommen werden diese Kosten immer von der Krankenkasse des Organempfängers. Für den Fall, dass die Organspende beim Spender zu gesundheitlichen Problemen führt, ist hierfür ab sofort die gesetzliche Unfallversicherung zuständig.

Das neue Organspendegesetz enthält eine Forschungsklausel, die es den Ärzten erlaubt, personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben. Dabei ist sogar eine Weitergabe an Pharmafirmen ausdrücklich gestattet. Die Einwilligung der Betroffenen ist hierzu ebenso wenig erforderlich wie eine Anonymisierung der übermittelten Daten. Entscheidend ist immer, dass ein öffentliches Interesse die schützenswerten Interessen des Einzelnen übersteigen.

12.000 Patienten warten auf ein Organ

Eine Reform des Organspendegesetzes war dringend nötig, damit sich die Bereitschaft zur Organspende wieder erhöht. Derzeit warten rund 12.000 Patienten in Deutschland auf ein Herz, eine Niere oder eine Leber. Jeden Tag sterben etwa drei Patienten, weil kein passendes Spenderorgan zur Verfügung steht. Die Politik diskutiert bereits seit Jahren darüber, wie dieses Problem gelöst werden kann. Im Gespräch war dabei auch die von einigen europäischen Ländern praktizierte Widerspruchslösung. Danach kann ein Organ nach dem Tod immer transplantiert werden, es sei denn, der Betroffene hat einer Organspende zu Lebzeiten schriftlich widersprochen. Ein solcher Vorschlag wird jedoch insbesondere von den Kirchen abgelehnt.

Bildquelle: TK_Presse; flickr 

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