Amtsgericht Gelsenkirchen

Der Gerichtsbezirk Gelsenkirchen im Bundesland Nordrhein-Westfalen wird vom Amtsgericht Gelsenkirchen betreut, das somit in Zivilsachen, Strafsachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit die erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger aus der Region Gelsenkirchen ist. In einem Großteil der einschlägigen Streitverfahren ist das Amtsgericht in Gelsenkirchen dann die erste Instanz. Nur in Ausnahmefällen oder auch im Falle einer Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts geht es in der nächsten Instanz zum Landgericht. In einem Großteil der Belange ist das Amtsgericht Gelsenkirchen jedoch die zuständige Instanz und somit richtige Anlaufstelle.

Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Gelsenkirchen

Zwangsversteigerungen von Immobilien im Bezirk des Amtsgerichts Gelsenkirchen finden regelmäßig statt und werden vorab öffentlich bekanntgegeben. Für Interessierte bietet sich so immer wieder die Gelegenheit, Eigentumswohnungen, Wohnhäuser, Grundstücke und auch Gewerbeobjekte unter Verkehrswert zu ersteigern. Für die bisherigen Eigentümer ist eine solche Zwangsversteigerung jedoch keine fröhliche Schnäppchenjagd, sondern bedeutet den endgültigen Verlust ihres Eigenheims. Dass das Amtsgericht in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen unter anderem auch als Vollstreckungsgericht in Erscheinung tritt, ist somit ein zweischneidiges Schwert. Die Zuständigkeit steht dahingegen außer Frage.

Das Amtsgericht Gelsenkirchen als Nachlassgericht

Nicht nur Streitigkeiten rund ums Erde, sondern sämtliche Angelegenheiten, die als Nachlasssachen zu werten sind, obliegen dem Nachlassgericht, dessen Zuständigkeit aus dem letzten Wohnsitz des Verstorbenen resultiert. Wer sich nun auf die Suche nach einem Nachlassgericht in der etwa 260.400 Einwohner zählenden Stadt Gelsenkirchen begibt, landet aber ganz automatisch beim Amtsgericht. Dies liegt darin begründet, dass das Amtsgericht in Zusammenhang mit Nachlasssachen automatisch als Nachlassgericht fungiert. Als Nachlassgericht übernimmt das Amtsgericht Gelsenkirchen die folgenden Aufgaben:

  • Erteilung eines Erbscheins
  • Verwahrung von Erbverträgen und Testamenten
  • Testamentseröffnung
  • Entgegennahme von Erklärungen zur Erbausschlagung
  • Ernennung und Entlassung des Testamentsvollstreckers
  • Bestellung eines Nachlasspflegers

Amtsgericht Gelsenkirchen – Öffnungszeiten und Telefonnummer

Unterschiedlichste Belange können eine Kontaktaufnahme mit dem Amtsgericht erforderlich machen. Bürgerinnen und Bürger sollten sich zunächst vergewissern, dass das Amtsgericht Gelsenkirchen tatsächlich die richtige Instanz ist. Um vor Ort nachzufragen oder direkt die Dienste des Amtsgerichts in Anspruch zu nehmen, kann man die Geschäftsstelle aufsuchen oder auch erst einmal telefonisch Kontakt aufnehmen. Die Adresse, Telefonnummer und auch Öffnungszeiten sollte man somit dringend in Erfahrung bringen. Zu diesem Zweck kann man selbst recherchieren, das Internet nutzen oder auch den Anwalt des Vertrauens konsultieren. Auch die örtliche Stadtverwaltung kann dahingehend zumeist Auskunft geben.

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