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Familienrecht Ratgeber · Stand September 2026

Kirchliche Trauung: Voraussetzungen katholisch und evangelisch

Rechtlich verheiratet ist nur, wer vor dem Standesbeamten erklärt hat, die Ehe eingehen zu wollen; die kirchliche Trauung hat keine zivilrechtliche Wirkung. Welche Voraussetzungen für die kirchliche Trauung gelten, bestimmen die Kirchen selbst.[1]

Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 4 Min. Lesezeit

Muss man zuerst standesamtlich heiraten?

Nach staatlichem Recht wird die Ehe nur dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Die kirchliche Trauung allein macht ein Paar also nicht zu Eheleuten, mit Folgen etwa für Erbrecht, Steuern und Unterhalt.[1]

Für viele Paare ist es auch heute noch wichtig, in einer Kirche mit dem Segen Gottes zu heiraten. Beide großen Kirchen verlangen dafür in der Regel, dass das Paar vorher standesamtlich geheiratet hat. In der evangelischen Kirche ist eine kirchliche Trauung vor dem Standesamt nicht möglich.[2]

Die katholische Kirche gestattet seit 2009 in Ausnahmefällen auch eine rein kirchliche Trauung. Sie ist zivilrechtlich nicht anerkannt und bedarf der Genehmigung durch den zuständigen Bischof.[3]

Voraussetzungen der katholischen Trauung

  • Kirchenmitgliedschaft: Bei einer katholischen Trauung muss wenigstens einer der Partner der katholischen Kirche angehören.
  • Anmeldung beim Pfarrer: am besten ein Jahr, spätestens ein halbes Jahr vor der Hochzeit. Zuständig ist der Pfarrer der Wohnortpfarrei von Braut oder Bräutigam.
  • Traugespräch: Der Pfarrer spricht mit dem Paar über die Bedeutung der kirchlichen Trauung und das katholische Eheverständnis.
  • Firmung: Grundsätzlich nicht nötig. Der Pfarrer wird aber über ihre Bedeutung sprechen.
  • Trauzeugen: Sie brauchen zwei Trauzeugen. Das Alter oder die Konfession spielt keine Rolle.[3]

Will man in einer Kirche heiraten, die in einer anderen Kirchengemeinde liegt, stellt der Heimatpfarrer eine Überweisung aus; um einen anderen Pfarrer und die Kirche muss sich das Paar dann selbst kümmern.[3]

Voraussetzungen der evangelischen Trauung

Je nachdem, welcher evangelischen Landeskirche Sie angehören, kann es unterschiedliche Regelungen für die kirchliche Trauung geben. Eine wichtige Voraussetzung ist die vorausgehende standesamtliche Trauung.[2]

Grundsätzlich ist eine evangelische Trauung nur möglich, wenn beide Eheleute Kirchenmitglieder sind. In einigen Landeskirchen reicht es aber aus, wenn nur ein Ehepartner Mitglied der evangelischen Kirche ist. Wer ausgetreten ist, kann durch Wiedereintritt wieder evangelisch heiraten.[2]

Ein Gespräch mit dem Pfarrer oder Pastor der Gemeinde ist unabdingbar, wenn man sich eine kirchliche Trauung wünscht. Im Traugespräch klärt die Pfarrperson, welche Voraussetzungen in der Gemeinde gelten.[2]

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Kirchlich heiraten, wenn nur ein Partner in der Kirche ist

Das ist in beiden Kirchen möglich, mit unterschiedlichen Bedingungen:

Lagekatholische Trauung
ein Partner katholisch, einer evangelischmöglich; der katholische Partner verspricht, sich um die katholische Taufe und Erziehung der Kinder zu bemühen
ein Partner katholisch, einer konfessionslos oder anderer Religionmöglich mit Erlaubnis der Kirche (Dispens vom Ehehindernis der Religionsverschiedenheit)
ein Partner aus der katholischen Kirche ausgetretenmöglich mit Trauerlaubnis des Generalvikariats; die Taufe bleibt gültig

Hat man unterschiedliche Konfessionen, benötigt man also eine besondere Erlaubnis der Kirche. Beantragt wird sie über den Pfarrer mit dem Ehevorbereitungsprotokoll beim Bistum.[3]

Evangelisch ist eine Trauung in vielen Landeskirchen möglich, wenn nur ein Partner evangelisch ist, bei der Aktion #einfachheiraten etwa unter der Bedingung, dass das Paar standesamtlich verheiratet und mindestens einer evangelisch ist. Gehört der andere Partner einer anderen christlichen Kirche an, kommt auch eine ökumenische Trauung in Betracht.[2]

Welche Unterlagen braucht man für die kirchliche Trauung?

Im Allgemeinen hängt dies davon ab, ob eine evangelische, katholische oder ökumenische Trauung erfolgen soll.

  • Katholisch: die Personalausweise und die Taufbescheinigungen, die nicht älter als sechs Monate sein dürfen und vom Taufpfarramt ausgestellt werden. Ist ein Partner nicht katholisch, braucht der Pfarrer einen Ledigennachweis vom Einwohnermeldeamt.[3]
  • Evangelisch: Personalausweis, Taufschein, Konfirmationsurkunde sowie die Heiratsurkunde vom Standesamt, und zwar von beiden Partnern.[2]

Für die standesamtliche Trauung gelten eigene Unterlagen; sie stehen in der Checkliste Unterlagen fürs Standesamt.

Kann man nach einer Scheidung kirchlich heiraten?

Evangelisch ja: Auch Geschiedene können in der evangelischen Kirche erneut heiraten und den Segen Gottes für die neue Ehe erhalten.[2]

Katholisch in der Regel nicht, denn die Ehe genießt nach dem Recht der Kirche einen besonderen Schutz. Es kann jedoch sein, dass die erste Ehe nach katholischem Verständnis nicht gültig geschlossen wurde; dann kann sie von einem Kirchengericht für nichtig erklärt werden.[3]

Diese kirchliche Annullierung hat mit der staatlichen Scheidung oder Aufhebung einer Ehe nichts zu tun. Wer staatlich geschieden ist, darf standesamtlich immer wieder heiraten.

Wer ist zuständig?

Standesamtliche Trauung

Rechtlich wirksam heiratet man nur vor dem Standesamt. Angemeldet wird die Eheschließung beim Standesamt am Wohnsitz eines Partners.

Unterlagen fürs Standesamt

Häufige Fragen

  • Muss man getauft sein, um kirchlich zu heiraten?

    Mindestens einer der Partner muss der Kirche angehören, in der geheiratet wird, und damit getauft sein. Ob auch der andere getauft sein muss, hängt von der Kirche ab: Katholisch ist eine Ehe mit einem Ungetauften mit Erlaubnis der Kirche möglich, evangelisch regeln es die Landeskirchen unterschiedlich.

  • Müssen Trauzeugen in der Kirche sein?

    In der katholischen Kirche nicht. Man braucht zwei Trauzeugen, deren Alter und Konfession keine Rolle spielen. Was in der evangelischen Gemeinde gilt, klären Sie im Traugespräch.

  • Gibt es eine ökumenische Trauung?

    Streng genommen nicht. Rechtlich ist die Trauung entweder katholisch oder evangelisch, je nachdem, welcher Geistliche den Ehewillen erfragt. Ökumenisch ist nur die Gestaltung, bei der Geistliche beider Konfessionen mitwirken.

  • Wie oft darf man kirchlich heiraten?

    In der evangelischen Kirche ist es Kirchenmitgliedern nicht verwehrt, ein zweites Mal zu heiraten, auch nach einer Scheidung. In der katholischen Kirche ist nach einer Scheidung in der Regel keine erneute Trauung möglich, es sei denn, die frühere Ehe war nach katholischem Verständnis nicht gültig geschlossen.

Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 1310
  2. EKD: Häufige Fragen zur kirchlichen Trauung
  3. katholisch.de: Vor der Hochzeit, wichtig zu wissen

Prüfvermerk der Redaktion: Alle Beträge, Fristen und Voraussetzungen auf dieser Seite wurden am 29.09.2026 mit dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetze-im-internet.de und den Angaben der zuständigen Behörden abgeglichen, auch Fristen und Zuständigkeiten, die hier ohne Fußnote stehen. Gesetze ändern sich; maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Falles gilt.

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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