Welche Unterlagen braucht man für eine standesamtliche Trauung?

Wer sein Aufgebot bestellen möchte, der hat es als Deutscher einfach: Die Unterlagen fürs Standesamt beschränken sich auf den Personalausweis und die Geburtsurkunde. Diese werden benötigt, um die Identität der Verlobten zu bestätigen. Während man den Ausweis bei sich hat, muss man in die Beschaffung der Geburtsurkunde allerdings Zeit investieren. Da Urkunden nur sechs Monate lang gültig sind, kann man nämlich nicht die Urkunde aus dem Familienstammbuch nehmen. Man benötigt eine aktuelle und beglaubigte Kopie der echten Geburtsurkunde. Diese befindet sich in den Archiven der Heimatstadt und kann bei dort gegen eine Gebühr angefordert werden.

Unterlagen fürs Standesamt – mehr Aufwand für Ausländer

Wer nicht in Deutschland geboren ist oder nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, hat es mit den Unterlagen fürs Standesamt schwerer. Man benötigt die Geburtsurkunde und man muss sie von einem anerkannten Übersetzer ins Deutsche übertragen lassen. Außerdem muss man ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen, das bestätigt, dass man in seinem Heimatland nicht bereits verheiratet ist. Die Ehefähigkeit wird nach dem Recht des Heimatlandes bestimmt, sodass auch nur dieses entscheiden kann, ob man heiraten darf oder nicht. Die Zusammenstellung der Unterlagen fürs Standesamt kann hier viel Zeit in Anspruch nehmen; deshalb sollte man sich frühzeitig darum kümmern.

Welche Unterlagen sind für die Begründung einer Lebenspartnerschaft erforderlich?

Gleichgeschlechtliche Paare haben dank des Lebenspartnerschaftsgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartnerschaft zu begründen. Dabei handelt es sich zwar um keine gleichgeschlechtliche Ehe, die Anmeldung findet aber dennoch beim Standesamt statt. Ebenso wie Verlobte, die die Eheschließung vornehmen lassen wollen, müssen auch angehende Lebenspartner einige Unterlagen vorlegen, damit das Standesamt die Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft amtlich machen kann.

Sind beide Partner im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, müssen sie neben einem gültigen Ausweisdokument ebenfalls eine aktuelle und beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister vorlegen, die die Geburt der betreffenden Person beurkundet. Darüber hinaus benötigt das Standesamt noch eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes, sofern sich dieser in einer anderen Stadt befindet. Für eine Verpartnerung mit Auslandsbeteiligung sind weitere Unterlagen erforderlich, die der betreffende Partner in seinem Heimatland beschaffen muss. Zur Vorlage beim Standesamt müssen die Dokumente von einem anerkannten Übersetzer ins Deutsche übertragen werden. In einem solchen Fall findet im Vorfeld eine ausführliche Beratung statt, so dass die Besonderheiten bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit mindestens einem ausländischen Partner geklärt werden.

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