Was sind Voraussetzungen, um heiraten zu können?

Eine der wichtigsten Voraussetzungen, um in Deutschland heiraten zu dürfen, ist die Ehemündigkeit. Grundsätzlich wird man aus rechtlicher Perspektive als mündig betrachtet, wenn man das 18. Lebensjahr erreicht hat und vor dem deutschen Gesetz volljährig ist. Das war allerdings nicht immer so. Noch bis 1976 mussten Männer mindestens 21 Jahre alt sein, um zu heiraten, während Frauen schon mit 16 Jahren die Ehemündigkeit erreicht hatten. Das Mindestalter von 16 Jahren spielt auch heute noch eine wichtige Rolle. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, kann die Ehemündigkeit herabgesetzt werden. Dazu muss entweder einer der Verlobten bereits volljährig sein oder das Familiengericht muss eine Befreiung von der Volljährigkeit erteilen. Das geschieht, wenn Mädchen schwanger werden und das Kind nicht ledig austragen wollen.

Die Ehemündigkeit in Sonderfällen

Etwas komplizierter gestaltet sich die Sache mit der Ehemündigkeit, wenn man keine klassische Ehe eingehen möchte. Wer homosexuell ist, kann in Deutschland gar nicht heiraten; er kann lediglich eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, muss dafür aber mindestens 18 Jahre alt sein. Eine Befreiung von der Ehemündigkeit gibt es hier nicht. Wer als Ausländer in Deutschland heiraten möchte, bei dem entscheidet nicht nur das Alter über die Mündigkeit. In diesem Fall benötigt man auch ein Ehefähigkeitszeugnis, das vom Heimatland ausgestellt werden muss.

Das Personenstandsgesetz definiert die Voraussetzungen für eine Eheschließung

Das Personenstandsgesetz ist die Instanz in der Bundesrepublik Deutschland, die die juristischen Rahmenbedingungen für die Voraussetzungen für eine Eheschließung vorgibt. Angehende Ehepaare, die heiraten möchten, können somit im Personenstandsgesetz recherchieren, ob sie die Voraussetzungen zum Heiraten erfüllen. In §§ 11 bis 16 PStG sind alle relevanten Formalitäten geregelt.

Laut § 13 PStG obliegt es dem Standesamt, in dem das Aufgebot bestellt wurde, die Ehevoraussetzungen zu prüfen. Im Zuge dessen muss festgestellt werden, ob ein Hindernis besteht, das gegen die Heirat spricht. Diesbezüglich sind die im Familienrecht (§§ 1297 bis 1588 BGB) festgehaltenen Vorschriften zur bürgerlichen Ehe zu beachten. Das deutsche Gesetz kennt verschiedene Eheverbote, die eine Eheschließung unabhängig von der Ehemündigkeit ausschließen. Demnach sind Eheschließungen verboten, wenn einer der Ehepartner verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Darüber hinaus ist eine Verwandtenheirat von Gesetzes wegen ausgeschlossen. Sofern kein Hindernis vorliegt, geht das Recht davon aus, dass die Eheschließenden die Voraussetzungen erfüllen und die Ehe geschlossen werden kann.

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