Wann sollte man einen Ehevertrag schließen?

Vor einer Eheschließung sollte man sich Gedanken über einen Ehevertrag machen. Viele Paare empfinden es als unromantisch, denn schließlich möchte man doch den Rest seines Lebens miteinander verbringen. Dennoch sollte man im Vorfeld regeln, wie im Falle einer Scheidung die Aufteilung des gemeinsamen und des eigenen Vermögens, Besitzes und Unterhaltes vorgenommen werden soll. Der Ehevertrag muss im Beisein eines Notars erstellt werden, der den Vertrag nicht nur auf seine Formalien überprüft, sondern ihn auch beurkundet. Ein Ehevertrag, der ohne Notar erstellt wurde, wäre im Streitfall ungültig.

Der Ehevertrag: Wann macht er Sinn und wann nicht?

Heiratet man, so bildet man in der Regel eine sogenannte Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Das angehäufte Vermögen während der Ehe wird zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Eigentum, das man schon vorher hatte, bleibt dabei unberührt. Erbt man beispielsweise vor der Hochzeit ein Haus, bleibt man auch nach der Scheidung alleiniger Besitzer. Erbt man es hingegen während der Ehe, hat der Ehepartner ebenfalls Anspruch darauf. Mit einem Ehevertrag kann man solche Ansprüche ausschließen. Dasselbe kann man zum Beispiel machen, wenn man alleine eine erfolgreiche Firma gründet, an welcher der Ehepartner keinen Anteil haben soll.

Was muss man beim Abschluss eines Ehevertrages beachten?

Wenn sich zwei Partner dazu entschließen, einen Ehevertrag abzuschließen, erscheint dies auf den ersten Blick unromantisch, doch eigentlich ist dies nur vernünftig. Niemand kann wissen, was die Zukunft bringt, weshalb eine angemessene Vorsorge den Ehegatten mitunter viel Ärger ersparen kann. In diesem Zusammenhang muss man sich damit auseinandersetzen, was es in Sachen Ehevertrag zu beachten gilt.

Damit es später zu keinen Schwierigkeiten kommt, sollte man der Form des Ehevertrages besondere Aufmerksamkeit schenken. Dabei gilt es zu beachten, dass sich ein Ehevertrag den Bereichen Güterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich widmen kann. In §§ 1408 ff. BGB sind die allgemeinen Vorschriften für den Ehevertrag definiert. Der deutsche Gesetzgeber sieht so grundsätzlich eine Vertragsfreiheit vor, schränkt diese jedoch in einigen Punkten ein. Zudem kann ein Ehevertrag nur bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Partner und notariell abgeschlossen werden. Wer Fragen in Bezug auf das Familienrecht, die Kinder, eine etwaige Scheidung oder andere Aspekte hat, kann den Notar direkt zum Vertrag fragen und so noch vor der Eheschließung gemeinsam mit dem künftigen Ehepartner eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

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