Welche Möglichkeiten gibt es bei der Wahl des Familiennamens?

Eigentlich kann man sich seinen Namen nicht aussuchen, denn man bekommt ihn bei der Geburt von den Eltern verliehen. Erst wenn man heiratet, steht eine Änderung des Namens bevor, wenn auch nur des Nachnamens. Wenn zwei Menschen eine Ehe führen wollen, dann leben sie in der Regel nicht nur in der gemeinsamen Wohnung, sondern tragen auch einen gemeinsamen Familiennamen. Früher musste man sich über die Frage, wessen Namen man annimmt, keine Gedanken machen, denn die Frau nahm grundsätzlich den Namen des Ehemannes an. Seit 1977 haben Paare die Wahl, sich für den Namen des Mannes oder der Frau oder für eine Kombination zu entscheiden.

Die Wahl des Familiennamens für die Kinder

Man ist heutzutage also freier, was den Familiennamen angeht. So kann man traditionell den Namen des Ehemannes annehmen, ihn durch einen Bindestrich an seinen eigenen Namen anhängen oder ganz auf ihn verzichten und seinen eigenen Familiennamen behalten. Spätestens, wenn Kinder geplant sind, kann es aber bei bestimmten Kombinationen zu Schwierigkeiten kommen. Kinder übernehmen nämlich grundsätzlich nur einen Namen ihrer Eltern, nicht beide. Haben beide Ehepartner einen eigenen Namen oder eine Kombination aus beiden, sollte man sich schon frühzeitig Gedanken darüber machen, welchen Familiennamen man seinen Kindern geben möchte.

Kann der Ehename nachträglich bestimmt werden?

Für die meisten Menschen ist es eine absolute Selbstverständlichkeit, dass sie nach der Eheschließung einen gemeinsamen Familiennamen führen und auf diese Art und Weise ihre Verbundenheit nach außen zeigen. Mitunter entscheiden sich Ehegatten aber gegen einen Ehenamen, so dass jeder Partner seinen Namen beibehält. Spätestens wenn sich Nachwuchs ankündigt und es um ein Kind geht, entwickelt sich bei vielen Paaren der Wunsch nach einem gemeinsamen Familiennamen.

Ehegatten, die sich nachträglich für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden und ihren Namen dementsprechend ändern möchten, können dies durchaus tun und müssen sich zu diesem Zweck an das Standesamt wenden. Dort müssen die beiden Ehepartner eine gemeinsame Erklärung abgeben, in der der Ehename bestimmt wird. Neben den üblichen Ausweisdokumenten muss dem Standesamt dabei ein aktueller Auszug aus dem Eheregister vorliegen. Gegen eine Gebühr können die Eheleute dann die Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens nachholen und diesen fortan führen.

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