Wie können im Ausland geschlossene Ehen in Deutschland anerkannt werden?

Ob es kulturelle oder familiäre Gründe hat oder ob man einfach nur an einem besonderen Ort heiraten wollte, ist irrelevant. Wer vor dem deutschen Gesetz als Ehepaar gelten möchte, obwohl er z.B. in der Karibik geheiratet hat, der muss seine Ehe anerkennen lassen. Wichtigstes Mittel, um seine im Ausland geschlossene Ehe nachweisen zu können, ist die Heiratsurkunde. Diese wird in dem Land ausgestellt, in dem man geheiratet hat. Dort sollte man die Trauung auch bei den Behörden registrieren lassen. Das ist für weitere Urkunden wichtig und macht die ausländische Ehe für deutsche Behörden nachprüfbar.

Die ausländische Ehe – ein langer Weg zur Bestätigung

Jedes Land, in dem man heiraten kann, hat andere Bestimmungen zur Eheschließung, sodass die Überprüfung einer ausländischen Ehe sich unterschiedlich gestalten kann. Die Echtheit der Heiratsurkunde muss belegt werden, was ein langwieriger Prozess ist: Originale müssen beschafft, übersetzt und beglaubigt werden. Oft muss die Botschaft des Landes, in dem man geheiratet hat, die Urkunde als echt bestätigen. Grundsätzlich muss man eine ausländische Ehe in Deutschland erst anerkennen lassen, wenn es aus rechtlicher Sicht nötig wird. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn man die Steuerklasse wechseln oder das gemeinsame Sorgerecht haben möchte.

Eheschließung schon im Ausland von der Deutschen Botschaft anerkennen lassen

Paare, die im Ausland heiraten möchten und auf diese Art und Weise beispielsweise die Eheschließung mit den Flitterwochen verbinden wollen, sollten schon im Vorfeld Kontakt zum heimischen Standesamt aufnehmen oder sich anderweitig beraten lassen, um eine reibungslose Anerkennung ihrer Ehe zu erreichen. Dabei ist es von größter Wichtigkeit, dass die Heirat nach dem Gesetz des jeweiligen Landes rechtskräftig ist. Außerdem brauchen Ehepaare eine Heiratsurkunde, um die rechtskräftige Eheschließung zu belegen.

Üblicherweise muss man sich nach der Rückkehr aus dem Ausland um die Anerkennung der Ehe kümmern und beim Standesamt ein Eheregister beantragen, durch das die im Ausland geschlossene Ehe nachregistriert wird. Oftmals kann die Anerkennung mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden sein, weshalb es für Ehepartner ratsam ist, sich noch im Ausland mit der Deutschen Botschaft in dem betreffenden Land in Verbindung zu setzen. Diese kann die Heiratsurkunde legalisieren, indem sie die Echtheit des Dokuments bestätigt und dieses zudem beglaubigt. Nach einer solchen Legalisierung ergeben sich beim Standesamt in Deutschland üblicherweise keine Probleme mehr hinsichtlich der Anerkennung der im Ausland geschlossenen Ehe. Auf diese Art und Weise dürfte die internationale Urkunde für das deutsche Recht kein Problem darstellen, so dass dem frisch verheirateten Ehepaar mitunter viel Ärger erspart bleibt.

Was ist eine ausländische Ehe?

Immer wieder taucht der Begriff der ausländischen Ehe auf, der für viele Menschen gar nicht so eindeutig ist. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich zunächst eingehend mit der allgemeinen Definition der ausländischen Ehe auseinanderzusetzen. Grundsätzlich ist immer dann die Rede von einer ausländischen Ehe, wenn die Eheschließung bei einer ausländischen Behörde stattgefunden hat. Immer dann, wenn sich zwei Partner nicht vor einem Standesamt der Bundesrepublik Deutschland das Ja-Wort geben, handelt es sich folglich um eine ausländische Ehe. Darunter fallen Ausländer, die in ihrer Heimat geheiratet haben, ebenso wie Deutsche, die sich für eine Eheschließung in Deutschland entscheiden und diese mitunter mit den Flitterwochen kombinieren wollen.

Welche Rolle spielt ein Ehefähigkeitszeugnis für eine Hochzeit im Ausland?

Mit einer Hochzeit im Ausland erfüllen sich viele Paare einen großen Traum, denn so können sie sich beispielsweise an einem karibischen Strand oder in Las Vegas das Ja-Wort geben. Abgesehen von der Reisebuchung kann dies jedoch mit einem erheblichen Aufwand einhergehen. Im Zuge der Vorbereitung sollten Heiratswillige auch an das Ehefähigkeitszeugnis denken, das für eine Eheschließung im Ausland essentiell ist. Dabei handelt es sich um eine amtliche Bescheinigung der deutschen Behörden, die bestätigt, dass keine Ehehindernisse vorliegen und die betreffende Person die Ehe schließen kann. Nicht nur bei inländischen Hochzeiten mit mindestens einem ausländischen Verlobten, sondern auch in Zusammenhang mit einer ausländischen Ehe ist dies von Belang.

Welche Unterlagen sind zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für eine Eheschließung im Ausland erforderlich?

Deutsche, die zur Vorbereitung einer ausländischen Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, wenden sich diesbezüglich an das für ihren Wohnsitz zuständige Standesamt. Dort sind dann die folgenden Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • eventuell eine Aufenthaltsbescheinigung
  • Abschrift aus dem deutschen Geburtenbuch inklusive Beglaubigung

Je nach Ausgangslage können auch andere Unterlagen erforderlich sein, weshalb Verlobte gut daran tun, sich frühzeitig zu informieren und mit dem zuständigen Standesamt in Kontakt zu treten.

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