Verkehrsrecht: Parken im Wohngebiet – Behinderung Anwohner

Abgestellte Lkws sind in Wohngebieten für Anwohner oftmals ein echtes Ärgernis. Insbesondere dann, wenn diese noch zu einer Behinderung führen. Die Frage jedoch, ob das Parken von Lastkraftwagen im Wohngebiet erlaubt ist, hängt insbesondere von der Größe des Lkws ab.

Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen dürfen zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr nicht regelmäßig in reinen Wohngebieten abgestellt werden. Dies gilt auch für Anhänger mit einem erlaubten Gesamtgewicht von mehr als zwei Tonnen. An Sonn- und Feiertagen dürfen die betreffenden Fahrzeuge generell nicht dort abgestellt werden.

Fremde Fahrzeuge, die unzulässig auf dem eigenen Parkplatz abgestellt werden, dürfen in den meisten Fällen abgeschleppt werden. Dies gilt auch, wenn Grundstücks- oder Garageneinfahrten blockiert werden. Wer ein fremdes Fahrzeug von seinem Grundstück entfernen lässt, muss die Kosten hierfür jedoch in den meisten Fällen zunächst selbst übernehmen. Diese können meist aber im Nachhinein vom Falschparker wieder eingefordert werden. Sollten durch das unzulässige Parken weitere Kosten entstehen, so besteht zudem ein Anspruch auf Schadensersatz. Sofern sich der Fahrer des Fahrzeugs nicht ermitteln lässt, muss unter Umständen der Fahrzeughalter für die entstandenen Kosten aufkommen. Sofern der Falschparker seinen Parkplatz räumen möchte, sollte er nicht daran gehindert werden. Dies gilt auch dann, wenn der Abschleppdienst bereits verständigt wurde. Andernfalls könnte dies als Nötigung ausgelegt werden.

Wird das Fahrzeug im absoluten Halteverbot abgestellt, so kann es auch dann abgeschleppt werden, wenn keine konkrete Behinderung besteht. Wird das Abschleppen durch die Polizei beauftragt, gibt es eine klare Regelung bezüglich der Kosten. Diese sind in der jeweiligen kommunalen Gebührenordnung geregelt. Bei einem privaten Abschleppen können die Kosten jedoch weitaus höher ausfallen. Diese werden dann immer vom jeweiligen Abschleppunternehmen selbst festgelegt. Bei Rechnungen die mehr als 120 Euro betragen lohnt sich eine anwaltliche Prüfung.

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