Verkehrsrecht Ratgeber · Stand September 2026
Winterreifenpflicht: Wann Winterreifen Pflicht sind, Alpine-Symbol und Bußgeld
In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte dürfen Kraftfahrzeuge nur mit Winterreifen an allen Rädern fahren. Als Winterreifen gelten nur Reifen mit dem Alpine-Symbol, dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke.[1]
Geprüft am 29.09.2026 gegen Gesetzestext und amtliche Angaben · 3 Quellen · 4 Min. Lesezeit
Wann gilt die Winterreifenpflicht?
In Deutschland gilt die Winterreifenpflicht bei Schnee, Eis und winterlichen Straßenverhältnissen. Das gilt auch außerhalb des kalendarischen Winters, und bei entsprechender Witterung dürfen nur Reifen aufgezogen sein, die den Bestimmungen entsprechen. Genannt sind Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte.[1]
Die sogenannte O-bis-O-Regel, also von Oktober bis Ostern, ist eine Faustregel und keine gesetzliche Vorgabe. Wer bei trockener Straße im Januar mit Sommerreifen fährt, verstößt nicht gegen die Winterreifenpflicht, muss aber mit angepasster Geschwindigkeit fahren.
Ausgenommen sind unter anderem Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder, Stapler und motorisierte Krankenfahrstühle. Bei Lkw und Bussen der schweren Klassen genügen Winterreifen an den Antriebsachsen und den vorderen Lenkachsen.[1]
Welche Reifen gelten als Winterreifen? M+S oder Alpine-Symbol
Reifen für winterliche Wetterverhältnisse müssen durch Profil, Gummimischung oder Bauart vor allem die Fahreigenschaften bei Schnee verbessern und mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sein, dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke.[1]
Früher genügte die Kennzeichnung M+S. Diese Übergangsregelung ist ausgelaufen: Das Gesetz verlangt heute nur noch das Alpine-Symbol. Reifen, die lediglich M+S tragen, gelten nicht mehr als Winterreifen im Sinne der Winterreifenpflicht.[1]
Die Allwetter- oder Ganzjahresreifen sind zugelassen, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Ihre Fahreigenschaften sind bei extremen Verhältnissen nicht immer so gut wie die reiner Winterreifen. Für Fahrzeuge mit geringer Fahrleistung in Regionen mit wenig Schnee können sie trotzdem eine sinnvolle Lösung sein.
Welches Bußgeld droht ohne Winterreifen?
Wer bei Glätte oder Schneematsch ohne die vorgeschriebene Bereifung fährt, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Auch der Halter, der die Fahrt anordnet oder zulässt, wird belangt:[2]
| Verstoß | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Fahrer: ohne Winterreifen bei winterlichen Verhältnissen gefahren | 60 € | 1 |
| Fahrer: dabei andere behindert | 80 € | 1 |
| Halter: Fahrt angeordnet oder zugelassen | 75 € | 1 |
Kommt es zu einer Gefährdung oder einem Unfall, können die Regelsätze steigen. Die frühere Angabe von bis zu 40 Euro ist überholt.[2]
Wie viel Profil müssen Winterreifen haben?
Gesetzlich muss das Hauptprofil jedes Reifens am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm haben. Als Hauptprofil gelten die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa drei Viertel der Breite einnimmt. Für Winterreifen gilt kein höherer gesetzlicher Mindestwert.[1]
Wer mit zu wenig Profil fährt, zahlt als Fahrer 60 Euro und als Halter 75 Euro, jeweils mit einem Punkt. Mehr Profil als das gesetzliche Minimum verbessert die Haftung auf Schnee.[2]
Zahlt die Versicherung bei einem Unfall mit Sommerreifen?
Den Schaden des Unfallgegners bezahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung in jedem Fall. Anders bei der eigenen Kaskoversicherung: Wer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeiführt, dem kann der Versicherer die Leistung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen. Wer bei Schnee und Glatteis bewusst mit Sommerreifen losfährt, muss damit rechnen.[3]
Außerdem reagieren die Versicherungen prompt, wenn falsche und unzureichende Bereifung als Unfallursache in Frage kommt. Auch im Streit mit dem Unfallgegner kann die falsche Bereifung zu einer höheren Mithaftung führen. Wie die Haftung nach einem Unfall verteilt wird, steht unter Verkehrsunfall: Was tun?.
Wie alt dürfen Winterreifen sein?
Eine klare gesetzliche Regelung zum Alter der Reifen gibt es hierzulande nicht. Mit den Jahren verhärtet die Gummimischung, und die Wintertauglichkeit lässt nach, auch wenn noch genug Profil vorhanden ist. Bei der Hauptuntersuchung kommt es darauf an, ob die Reifen verkehrssicher sind; Risse oder Beschädigungen können dazu führen, dass die Plakette verweigert wird.
Das Herstellungsdatum steht als vierstellige DOT-Nummer auf der Reifenflanke: Die ersten beiden Ziffern nennen die Woche, die letzten beiden das Jahr. Ein frühzeitiger Kauf neuer Reifen ist empfehlenswert, denn mit dem ersten Schneefall sind viele Werkstätten überlastet.
Gilt die Winterreifenpflicht auch im Ausland?
Die Winterreifen sind Pflicht auf Deutschlands Straßen und teils auch im Ausland, daher sollten auch Skiurlauber ihr Fahrzeug immer korrekt bereifen. Im Ausland gelten die Regeln des jeweiligen Landes, die von den deutschen abweichen können.
Erkundigen Sie sich vor der Reise bei den Behörden oder Automobilclubs des Ziellands. Bußgelder aus EU-Staaten können in Deutschland vollstreckt werden, siehe Zu schnell gefahren.
Wer ist zuständig?
Einspruch innerhalb von zwei Wochen bei der Bußgeldbehörde, über den am Ende das Amtsgericht entscheidet.
Einspruch gegen den BußgeldbescheidZivilgericht: bis 10.000 Euro das Amtsgericht, darüber das Landgericht.
Amtsgerichte in DeutschlandHäufige Fragen
- Von wann bis wann gilt die Winterreifenpflicht?
Einen festen Zeitraum gibt es in Deutschland nicht. Die Pflicht gilt immer, wenn Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte herrschen, also auch im April oder Oktober.
- Brauchen Motorräder Winterreifen?
Nein. Einspurige Kraftfahrzeuge sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen. Bei Schnee und Glätte ist Motorradfahren aber ohnehin gefährlich.
- Darf ich mit M+S-Reifen noch fahren?
Bei trockenem Wetter ja, bei winterlichen Verhältnissen nicht mehr, wenn die Reifen kein Alpine-Symbol tragen. Dann drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt.
- Reicht es, wenn nur die Antriebsachse Winterreifen hat?
Beim Pkw nicht, alle Räder müssen Winterreifen haben. Nur bei schweren Lkw und Bussen genügen die Antriebsachsen und die vorderen Lenkachsen.
Quellen
- Straßenverkehrs-Ordnung § 2 Abs. 3a und StVZO § 36: § 2 Abs. 3a StVO · § 36 StVZO
- Bußgeldkatalog (BKatV, Anlage) und Punktebewertung (FeV Anlage 13): BKat Nr. 5a, 5a.1, 212, 213, 213a · Punkte: FeV Anlage 13 · Erhöhung bei Gefährdung: § 3 BKatV
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 81 und § 115: § 81 · § 117
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