Richtig reklamieren bei Ersatzteilen

Auch beim Ersatzteilhandel arbeiten Menschen und damit sind Fehler jederzeit möglich. Daher sollte man sich nicht gleich aufregen, wenn beim Ersatzteilkauf nicht alles glatt gelaufen ist. Oft lag ein Missverständnis vor und das lässt sich mit ein paar höflichen, aber klaren Worten schnell aus der Welt schaffen. Hat man das Ersatzteil im Handel vor Ort erstanden, lässt sich die Reklamation einfach bewerkstelligen. Ein Besuch beim Händler klärt die Situation meist innerhalb weniger Minuten und schon hält man das korrekte Teil in den Händen. Wurde aber online geshoppt, so sollte man die Lieferung nicht einfach zurückschicken, sondern dem Verkäufer mitteilen, was nicht in Ordnung ist.

Falschteil, Falschlieferung und Portokosten

Bringt der Postbote das Paket mit dem Ersatzteil und man stellt enttäuscht fest, dass es nicht das richtige ist, sollte man sofort den Verkäufer informieren. Online bestellte Ersatzteile werden in der Regel per Suchmaschine gefunden und bei Fahrzeugen gibt es hier umfangreiche Einstellungsmöglichkeiten, die verhindern sollen, dass falsche Teile bestellt werden. Suchmasken wie die von 100pro gewährleisten in der Regel, dass nur passende Ersatzteile nach der Fahrzeugwahl angezeigt werden. Wurde die Bestellung mit den richtigen Modelldaten versehen, muss auch das passende Ersatzteil geliefert werden, ansonsten liegt der Fehler beim Händler. Für diesen Fall muss der Verkäufer auch die zusätzlichen Kosten für die Rücksendung der Falschlieferung übernehmen und natürlich die Versandkosten für das richtige Teil ebenfalls selbst tragen. Eine Email oder ein Telefonat kann vorab klären, was falsch gelaufen ist und auch der Rücksendung sollte ein schriftlicher Hinweis beiliegen, warum die Sendung zurückgeschickt wurde. In der Regel gestattet man dem Händler eine Nachbesserung und lässt sich das passende Teil zusenden. Hat man selbst nachweislich ein falsches Teil bestellt, so liegen die Kosten für die Rücksendung nur dann beim Käufer wenn 40.- Euro Rechnungsbetrag unterschritten wurden, da ansonsten eine 14-tägige Widerrufsfrist in Deutschland gilt.  Größere Shops liefern ihre Ware ohnehin mit Retourenschein und hier kann man auch den Rücksendegrund vermerken.