Nicht nur Arznei und Medizin – auch alternative Behandlungsweisen wie Hypnose fallen unter das Heilmittelwerbegesetz. Das Gesetz gibt klare Richtlinien vor, in welcher Form für Mittel, Gegenstände, Verfahrung und Behandlungen geworben werden darf, die zur Linderung von Krankheiten und Gebrechen eingesetzt werden. Auch Heilpraktiker, die auf ihrer Webseite für Hypnosetherapien werben möchten, sollten aufpassen. Denn wer gegen das Gesetz verstößt, geht eine Ordnungswidrigkeit ein und muss mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe rechnen.

Was besagt das Gesetz?

Das Heilmittelwerbegesetz ist ungefähr so lang wie sein Name. Ganze 18 Paragraphen, zuzüglich Anlage, umfasst das Monstrum, das regelt, welche Art von Werbung erlaubt ist und welche nicht.

Es gibt einige Seiten, die in einfachem und nachvollziehbarem Deutsch erklären, was das Gesetz mit dem sperrigen Namen beinhaltet. Dazu zählt beispielsweise Anwalt.de.

Die Seite verrät, was alles unter das Gesetz fällt:

  • Arzneimittel im Sinne des 2 des Arzneimittelgesetzes
  • Medizinprodukte im Sinne des 3 des Medizinproduktgesetzes
  • Andere Mittel, Verfahren, Behandlungen und Gegenstände, wenn sich die Werbeaussage auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Mensch oder Tier bezieht
  • Plastisch-chirurgische Eingriffe, wenn sich die Werbeaussage auf die Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit bezieht

Es wurde bereits 1965 unter dem Namen „Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens“ eingeführt. 2012 bekam das Gesetz, das heute besser als Heilmittelwerbegesetz (HWG) bekannt ist, eine Aktualisierung.  

In den Paragraphen 3 und 3a wird darauf hingewiesen, dass irreführende Werbung unzulässig ist. Irreführend wäre es beispielsweise, wenn Arzneimitteln wie auch Behandlungen eine bestimmte Wirkung oder Fähigkeit nachgesagt würde, die sie eigentlich gar nicht besitzt. Auch 100-prozentige Erfolgschancen zu garantieren, Risiken oder Nebenwirkungen zu verschweigen, oder Reklame für nicht zugelassene Arzneimittel ist unzulässig.

Wer dagegen verstößt, kann sogar ins Gefängnis wandern – Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr sowie Geldbußen bis 50.000 Euro können die Folge eines falschen Versprechens sein.

Was hat das alles mit Hypnose zu tun?

Das HWG regelt, dass jede Behauptung mit einem Nachweis belegt werden muss. Insbesondere schulmedizinische Nachweise sind dabei erwünscht. Das gilt auch bei Reklame für Hypnose. Allerdings nur dann, wenn Hypnose zur Heilbehandlung eingesetzt wird.

Möchte man beispielsweise darauf aufmerksam machen, dass Hypnose gegen Übergewicht wirksam sein kann, bewegt man sich in einer Art Grauzone. Laut dem Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V. (VFP) kommt es auch hier darauf an, in welcher Form wissenschaftlich belegt werden kann, dass Hypnose zum Gewichtsverlust geeignet ist. Laut dem VFP gibt es beispielsweise eine wissenschaftliche Meta-Studie, die besagt, dass Hypnose Linderung bei Fibromyalgie bewirken kann. Laut dem Verband ist es rechtens, auf die Studie in Bezug zu Gewichtsverlust zu verweisen.

Was kann ich auf meine Webseite schreiben?

Die meisten Heilpraktiker haben heutzutage ihre eigene Webseite. Dass auch das Internet kein rechtsfreier Raum ist, ist kein Geheimnis. Daher muss auch beim Onlineauftritt genau abgewogen werden, welche Art von Werbung sich im rechtlichen Rahmen bewegt und was verboten ist.

Wichtig ist dabei, dass auf keinen Fall Heilversprechen gemacht werden dürfen. Slogans wie „Einfach abnehmen durch Hypnose“ oder „Hypnose heilt Sie vor Angst oder Phobien“ ist also verboten. Der Trick ist die Formulierung. Sich auf Potentiale zu fokussieren ist nicht verboten, da sie nichts versprechen. Statt also zu versprechen, dass man durch Hypnose sein Traumgewicht erreicht, sind Formulierungen wie „Hypnose kann Ihnen dabei helfen, den Appetit zu zügeln“ erlaubt.

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Wer als Heilpraktiker für Hypnose werben, aber keine Fehler begehen möchte, sollte sich Rat von einem Profi holen. Fachanwälte für Medizinrecht sind hier die passende Wahl. Wer jedoch nicht genau weiß, wie er sich am besten mit einem Anwalt in Verbindung setzt, findet beispielsweise auf der Seite Hypnoseinstitut.de ein vorformuliertes Anschreiben mit allen wichtigen Fragen.

Einige von ihnen sind beispielsweise:

  • Ist es rechtens eine abgeschwächte Aussage zu tätigen, wenn schon keine Heilversprechen gemacht werden dürfen?
  • Darf die Behandlung von verschiedenen Süchten (Spielsucht, Betäubungsmittelsucht) beworben werden?
  • Dürfen wir auf der Webseite Hilfestellung geben, um beispielsweise psychische Probleme wie Burnout zu erkennen?
  • Welche Studien gelten laut Heilmittelwerbegesetz als Wirkungsbeweis?
  • Ist Werbung für Fernbehandlung (beispielsweise am Telefon) erlaubt?
  • Gibt es einen Unterschied bezüglich Werbung von Hypnose durch Heilpraktiker und Psychotherapeuten?

Fazit: Was ist denn jetzt eigentlich erlaubt?

Es ist gar nicht so einfach, in Sachen Heilmittelwerbegesetz den Überblick zu behalten. Wer nicht sicher ist, was er bewerben darf und was nicht, sollte besser einen Fachanwalt zu Rate ziehen. Denn wer Versprechungen macht, die laut HWG nicht zulässig sind, macht sich strafbar und muss im schlimmsten Fall viel Geld bezahlen oder sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

Online Marketing ist ein Gebiet, das viel Wissen, Erfahrung und Fingerspitzengefühl verlangt. Das Internet vergisst nie etwas und schlechtes Marketing kann auch bei einem guten Produkt schnell zum Aus führen. Ein komplexes Konstrukt aus Domainname, Werbemaßnahmen und dem Inhalt der Webseiten kann ein Produkt oder eine Dienstleistung innerhalb kürzester Zeit bekannt machen und das im positiven wie im negativen Sinn. Wer hier nicht genau weiß, was er tut, kann sich und seinem Unternehmen mehr Schaden als Nutzen zufügen. Oft kann nur ein Profi dabei helfen, das Online Marketing richtig anzugehen, denn viele Unternehmen sind sich der rechtlichen Konsequenzen bei unausgereiften Maßnahmen nicht bewusst. Dabei ist es zwar nicht zwingend notwendig mit dem Profi am gleichen Tisch zu sitzen, aber ein persönlicher Kontakt kann durchaus hilfreich sein. Eine SEM Agentur in Hamburg findet man beispielsweise einfach und bequem über die gleichen Suchmaschinen, für die man auch die eigenen Inhalte seiner Webpräsenz optimiert. SEM und SEO sind zwei Begriffe, die entscheidend beim Online Marketing mitwirken und ohne Suchmaschinenmarketing und Suchmaschinenoptimierung kann keine Webseite erfolgreich werden. Doch schon vorher bei der Wahl des Domain-Namens kann man einiges falsch machen. Den Namen einer Seite sollten die Besucher schnell mit einer „Marke“ verknüpfen können und natürlich dürfen fremde Markennamen nicht ohne Genehmigung genutzt werden. Danach folgt der Inhalt der Webseite, auch Content genannt. Beim Design darf sich oft ein Profi verwirklichen, aber an den Texten wird gespart. Dabei ist es wichtig, die Regeln der Sorgfalt einzuhalten und sicherzustellen, dass die eigenen Inhalte nicht rechtswidrig sind. Steht die Webseite, geht es an die Werbung. Suchmaschinen-Werbung ist hier ein Stichwort und auch Affiliate-Werbung wird als Online Marketing Maßnahme immer beliebter. Doch auch danach gibt es noch weitere Möglichkeiten und wer sich hier genauer einlesen möchte, kann dies mit dem gut verständlichen Buch Online Markting & Recht von Martin Schirmbacher tun.

Im Zeitalter des World Wide Web werden immer mehr Geschäfte und Transaktionen online abgeschlossen. Der Onlinehandel boomt und auch die mittels Internet angebotenen Dienstleistungen erfreuen sich starker Nachfrage. Was sich für die Unternehmen und auch die Kunden zunächst als sehr praktisch und lukrativ darstellt, birgt oftmals jedoch ein großes Risiko. Wer das Kleingedruckte bei den Onlineverträgen nicht liest, der läuft Gefahr einen Vertrag abzuschließen, den er so und in dieser Form gar nicht abschließen wollte.

Besonders im Internet gibt es zahlreiche „schwarze Schafe“, die gutgläubigen Usern das Geld aus der Tasche ziehen und/oder diese möglichst lange an eigene Verträge binden wollen.

Onlinegeschäfte werden in allen Berufszweigen getätigt. Neben dem Versandhandel, der noch immer einen führenden Platz einnimmt, sind es auch die Handwerksbetriebe, die durch das Internet einen Umsatzzuwachs verzeichnen können. So kann der Kunde beispielsweise einfach nur Tapezierer Köln oder Dachdecker Berlin eingeben, und schon erhält er eine meist lange Liste aller möglichen Betriebe. Um bei Onlineverträgen kein Risiko einzugehen, ist es in einigen Fällen sinnvoll, sich vorab einen Rechtsberater zu Hilfe zu nehmen, der diese Verträge auf ihre Rechtsgültigkeit prüft. Dies sollte jedoch nicht unbedingt immer der nächstgelegene Rechtsanwalt um die Ecke sein, sondern eventuell besser ein Anwalt, der sich auf Internetgeschäfte spezialisiert hat. Auch diese können mittlerweile schon online kontaktiert werden, sodass eine lange Anfahrt hier nicht von Nöten sein wird.

Privatpersonen können sich des Weiteren auch einen Rat bei den zuständigen Verbraucherzentralen holen. In den meisten Fällen reicht hier ein Besuch, um zu prüfen, ob der Vertrag rechtsgültig ist und den Vertragspartner nicht ungerechtfertigt an eine Pflicht bindet, die er selbst so nicht unterzeichnen wollte.

Mit der Agenda 2010, die am 14.3.2003 mit der Regierungserklärung von Gerhard Schröder erstmals in die Öffentlichkeit drang, sollte alles besser werden. Die damalige Bundesregierung, aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen bestehend, wollte damit den Langzeitarbeitslosen helfen, schneller wieder in Brot und Arbeit und weg vom Arbeitslosengeld zu kommen. Dafür sollten die Mitarbeiter der Jobcenter sorgen. Es sollte eine große Reform werden, von der sich Gerhard Schröder einen Befreiungsschlag gegen die Arbeitslosigkeit erhoffte. Die Mitarbeiter der Jobcenter sind überlastet und kaum ein Bescheid ist korrekt. Von Maßnahmen, die dazu dienen, die Leute wieder in Arbeit zu bringen, sind sie weit entfernt. Es ist erschreckend dass sich die Sozialgerichte betreffend, in den Monaten von Januar bis November des Jahres 2010 von einer Klageflut überrollt sahen, die sich auch im Jahre 2011 fortsetzt. Waren es 2010 noch 150.000 neue Klagen, die auf die Sozialgerichte zugekommen waren, wird sich im Jahre 2011 die Zahl der neuen Klagen erhöhen. Beim Sozialgericht Berlin spricht man von 20 % mehr Klagen als im Vorjahr. Damit muss nicht nur das Sozialgericht in Berlin rechnen, davon sind sämtliche Sozialgerichte in allen Bundesländern betroffen. Grund für die Klagen sind meist Bescheide, die nicht stimmen, Zahlungen, die nicht pünktlich eingehen und, was leider sehr oft vorkommt, keine Bearbeitung der Widersprüche. Die Sozialgerichte geben der Mehrzahl der Kläger Recht. Etwa 60–75 % der Klagen werden von den Jobcentern verloren. Die wenigen Rechtsanwälte, die sich auf Sozialrecht spezialisiert haben, sind überlastet. Die Mitarbeiter des JobCenter können sich nicht um den einzelnen Fall bzw. Menschen kümmern, da ein/e Mitarbeiter/in für viele Menschen Ansprechpartner ist. Durch diese Überlastung werden viele Anträge nicht korrekt berechnet und so kann es vorkommen, dass Antragsteller mehrere unterschiedliche Bescheide zu einem Vorgang erhalten.

Arbeitslos werden kann jeder und das auch ohne Eigenverschulden. Daher hat der Staat Leistungen bereitgestellt, die unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Allgemein hält sich der Glaube, dass nur ein Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht, wenn 360 Kalendertage Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet wurden. Doch tatsächlich gelten andere Voraussetzungen.

Natürlich muss man zunächst einmal arbeitslos sein, um überhaupt Arbeitslosengeld beziehen zu können. Dazu muss man sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Dann wird überprüft, ob die Anwartschaftszeit erfüllt wurde. Hier gilt, dass innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragstellung 360 Kalendertage beitragspflichtig gearbeitet oder die verkürzte Anwartschaft erfüllt wurde. Eine verkürzte Anwartschaftszeit kann ebenfalls dazu führen, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Sie liegt vor, wenn der Arbeitnehmer in den letzten beiden Jahren vor Antragstellung mindestens 180 Tage in Versicherungspflichtverhältnissen gestanden hat und diese Beschäftigungen überwiegend auf nicht mehr als sechs Wochen begrenzt waren. Wer häufig den Job gewechselt hat, muss nachweisen dass er die Anwartschaftszeit oder die verkürzte Anwartschaftszeit erfüllt hat. Dies wird durch Lohnabrechnungen erreicht und auch Nachweise der Arbeitgeber werden verlangt.

Im Internet findet man verschiedene Arbeitslosengeldrechner die anhand der persönlichen Daten die wahrscheinliche Höhe des Arbeitslosengelds errechnen. So kann man eine erste Summe erhalten, doch natürlich sind die Ergebnisse nicht gesetzlich bindend. Arbeitslosengeld I wird frühestens ab dem Tag der Arbeitslosmeldung bezahlt. Daher sollte man sich möglichst frühzeitig arbeitslos melden und die Kündigungsfrist vom Arbeitgeber nutzen, um alle notwendigen Unterlagen zu beschaffen. Ist man bereits einen Monat arbeitslos und stellt erst dann einen Antrag, so wird eine schnelle Bearbeitung des Antrags auf Arbeitslosengeld nicht mehr gewährleistet.

Das Vertragsrecht war schon immer ein enorm großer Teilbereich des Rechts und auch das Arbeitsrecht füllt viele Seiten in den Gesetzbüchern. Für moderne Manager spielt auch das Internet eine große Rolle und das World Wide Web ist kein rechtsfreier Raum, in dem alles erlaubt ist. Natürlich sollen möglichst viele Probleme schon im Vorfeld vermieden werden und nur wenn rechtliche Konsequenzen drohen dann lässt sich ein Fehlverhalten schon im Keim ersticken. Der Gesetzgeber versucht daher, möglichst viele Einzelpunkte zu regeln. Personen, die im Management tätig sind, müssen täglich wichtige Entscheidungen treffen und nicht immer ist die rechtliche Seite einer Entscheidung auf den ersten Blick sichtbar. Eine rechtliche Beratung für das Management ist daher in allen Branchen schon seit etlichen Jahren üblich und die Anwälte haben immer mehr Aufgaben.

Das Internet hat einen eigenen Geschäftszweig geschaffen und immer wieder werden dem IT-Recht neue Regelungen hinzugefügt, die das Miteinander auf globaler Ebene im World Wide Web einfacher machen sollen. Wenn Arbeitnehmer aufgrund einer schlechten wirtschaftlichen Lage ausgestellt werden müssen, benötigt das Management meist eine rechtliche Beratung und auch das Erstellen der Arbeitsverträge ist ohne Rechtsbeistand eine wackelige Angelegenheit. Größere Umstrukturierungen bei Arbeitsprozessen und Verträge mit Lieferanten enthalten rechtliche Konsequenzen, die ebenfalls mit einem Profi geklärt werden müssen und auch beim Markenrecht oder der Einführung neuer Produkte auf dem Markt ist eine Beratung, die die gesetzliche Seite abdeckt, erforderlich. Ein Manager muss sich auf seinen Rechtsberater verlassen können, da schon eine einzige unglücklich gewählte Formulierung dazu führen kann, dass ein Vertrag komplett oder in Teilen ungültig wird und dann muss das Unternehmen meist tief in die eigene Tasche greifen.

Die Kosten für die Beratung bei einem Rechtsanwalt sind hoch und schon deshalb wird gerne darauf verzichtet – jedenfalls, wenn es möglich ist. Das Internet bietet eine andere, kostengünstigere Form der Rechtsberatung an, nämlich die, dass Rechtstipps von Internet-Anwälten eingeholt werden können und das zu günstigen Preisen. Klar muss jedoch eines sein, auch Internet-Anwälte müssen sich an die Gesetze halten und können auch nur solche Aussagen machen, die gesetzmäßig sind. Internet-Anwälte sind gute Ratgeber für zivilrechtliche Streitigkeiten wie z. B. Mietrecht, Arbeitsrecht u.v.m. bieten aber auch Beratungen für Strafrecht an. Der Ratsuchende kann wählen zwischen der Anfrage an den Anwalt per E-Mail oder über eine kostenpflichtige Telefonnummer wie z. B. eine 0900er-Nummer. Die Rechtsfrage über E-Mail dem Rechtsanwalt zugänglich zu machen, ist sicherlich der beste Weg, so hat der Interessent etwas Schriftliches vorliegen. Noch bequemer geht es direkt über die Webseite der Internet-Anwaltskanzlei, bei der oft bereits ein Eingabefeld für Rechtsfragen vorhanden ist. Meist wird die E-Mail an einen renommierten Anwalt weitergeleitet, der sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat und so über das notwendige Fachwissen verfügt. Für die Bearbeitung der Rechtsfrage wird ein Angebot erstellt, in der Regel innerhalb von 30 bis 40 Minuten. Der Interessent kann sich das Angebot überlegen, und wenn er mit dem Preis einverstanden ist, dann kann er dem Angebot zustimmen und mit Kreditkarte oder per Lastschriftverfahren vorab bezahlen. Die Beantwortung der Frage wird umgehend bearbeitet, sofern der Ratsuchende innerhalb einer bestimmten Zeit dem Preis zustimmt. Je nach Fragestellung erhält der Interessent seine Informationen, meist noch am selben Tag. Auch wenn der Ratsuchende im Internet über eine Hotline geht, kommt der Vertrag zwischen ihm und dem Anwalt zustande, die Hotline wird vertraglich nicht berührt. Auch haftet der Anwalt für seine Informationen wie jeder andere Anwalt auch.

Das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) regelt die Pflichten und Rechte von Versicherungsnehmern und den Versicherungen. Die erste Fassung trat bereits 1908 in Kraft und im Zuge von Reformen wurde es zuletzt zum 1. Januar 2008 geändert. Für Verträge, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden, gab es eine Übergangsfrist, die zum 30. Dezember 2008 endete. Verschiedene Punkte wurden bei der Reform grundlegend neu geregelt. Das Recht auf Widerruf beispielsweise gilt für alle Versicherungen für einen Zeitraum von 14 Tagen nach der Unterzeichnung und bei Lebensversicherungen kann der Versicherte sogar bis zu 30 Tage nach Abschluss widerrufen. Die Informationspflicht wurde ebenfalls neu geregelt und die Versicherung oder ihr Vermittler muss jeden Kunden vor Vertragsabschluss umfassend informieren und beraten. Wird das versäumt, entsteht ein Schadensersatzanspruch, den der Kunde geltend machen kann. Bei der Anzeigepflicht wurde vereinbart, dass der Versicherungsnehmer nur Angaben zu Fragen, die in Textform gestellt wurden, beantworten muss. Damit liegt das Risiko einer Fehleinschätzung allein bei der Versicherungsgesellschaft. Die früher geltende Klagefrist wurde gestrichen und jeder Versicherte kann nun innerhalb von sechs Monaten seinen Anspruch auf Versicherungsleistungen, die verwehrt wurden, geltend machen. Auch beim Thema Fahrlässigkeit wurde nachgebessert und eine fahrlässige Handlung des Versicherungsnehmers kann nun nicht mehr zum kompletten Ausschluss aus den Versicherungsleistungen führen. Natürlich gelten diese Regelungen nicht nur für Lebens- oder Haftpflichtversicherungen sondern auch für Autoversicherungen. Nach wie vor lohnt sich allerdings der Preisvergleich der KFZ Versicherung, denn die Beiträge zur Autoversicherung sind zum Teil sehr unterschiedlich und das bei gleichen oder ähnlichen Leistungen. Online kann jeder innerhalb weniger Minuten das persönlich günstigste Angebot finden und so bei den Versicherungsbeiträgen etliche Euros im Jahr sparen.

Der Verbraucherschutz wird in Deutschland sehr groß geschrieben. Viele Institutionen setzen sich Tag für Tag dafür ein, dass der Verbraucher hier sein gutes Recht wahrnehmen kann und nicht durch beispielsweise dubiose Machenschaften einzelner Unternehmen Nachteile erfahren muss. Grundsätzlich wird beim Verbraucherschutz davon ausgegangen, dass nicht jede am Markt beteiligte Person über sämtliche Rechte und Pflichten informiert ist und daher schnell auch überfordert ist, tauchen Probleme auf. Privatpersonen treten in der Regel als Käufer unterschiedlicher Produkte auf, die immer eine gegenseitige Willenserklärung bedürfen. Diese Willenserklärungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten und nur bei deren adäquater Einhaltung gültig. Einige Unternehmer nutzen es aus, dass der Kunde hier rechtlich oft nicht zu 100 Prozent im Bilde ist, sodass dieser durchaus häufig auch mal Geschäftsbedingungen vermittelt werden, die jedoch keine rechtliche Grundlage haben. Das Widerspruchs- und Umtauschrecht ist hier ein Gebiet, bei dem sich viele Verbraucher unsicher sind. Weigert sich beispielsweise der Verkäufer, die zu klein gekauften Armstulpen im Rahmen der gesetzlichen Frist zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten oder einen Umtausch anzubieten, so kann sich der Kunde hier an eine der niedergelassenen Verbraucherzentralen wenden.

Verbraucherschützer bieten Hilfestellung

Die Mitarbeiter der Verbraucherzentralen sind in der Regel rechtlich immer im Bilde, sodass sie stets auch kompetente Hilfe bieten können. Dies kann durch ein Gespräch erfolgen oder aber in Form eines Schriftverkehrs mit den bezogenen Unternehmen. Wer das Gefühl hat, dass seine Rechte verletzt wurden, weil sich beispielsweise der Verkäufer einer Ware nicht auf das Umtauschrecht einlässt, der muss sich dies nicht widerstandslos gefallen lassen. Im Zweifelsfall ist auch eine Anwaltskanzlei hier die richtige Adresse, wenn das gute Recht des Verbrauchers nicht umgesetzt wurde.

Juristische Übersetzungen können nicht von jedem Übersetzer ausgeführt werden. Deshalb ist es wichtig, sich für eine korrekte Übersetzung an einen speziell ausgebildeten Übersetzer zu wenden. Denn nicht nur die sprachliche Gewandtheit spielt hier eine Rolle, auch die juristischen Kenntnisse müssen bei den Übersetzern vorhanden sein. Damit Übersetzer fachlich richtige juristische Übersetzungen erstellen können, werden fachspezifische Kurse in verschiedenen Sprachen angeboten, die die Teilnehmer befähigen, sich das notwendige Wissen für juristische Übersetzungen anzueignen. Diese Kurse gehen über die bloßen Sprachkenntnisse hinaus und vermitteln zudem auch die Aspekte des juristischen Umfeldes im jeweiligen Land. Inhalte sind unter anderem das Verständnis von juristischen Texten, die ordnungsgemäße Verwendung des Wortschatzes und von Fachtermini sowie das Kennenlernen des Rechtssystems im jeweiligen Sprachland.