In Geldangelegenheiten vertrauen viele Menschen nur sich selbst und ihrer Bank, doch auch der besten Bank können Fehler unterlaufen und daher sollte man regelmäßig die Kontobewegungen kontrollieren. Auch beim Kreditkartenkonto ist die monatliche Durchsicht der einzelnen Abbuchungen wichtig denn hier können sich durchaus spürbare Fehlbuchungen bemerkbar machen. Ein über die Kreditkarte gebuchtes und anschließend storniertes Hotel kann fälschlicherweise die Kosten abbuchen und wer sich hier nicht rechtzeitig meldet, hat das Nachsehen. Bei Bestellungen in Internetshops per Kreditkarte kann ein Storno sinnvoll werden, wenn der Shop die Ware nicht liefern kann und damit der Vertrag nicht zustande kam.
Ein Gerichtsverzeichnis ist zum Beispiel im Internet abrufbar. Die Eingabe des Wortes “Gerichtsverzeichnis” in eine bekannte Suchmaschine führt bereits auf der ersten Seite zur Orts- und Gerichtsdatenbank, aus der das für den gewünschten Ort zuständige Gericht (Amts-, Land- und Oberlandesgericht) ermittelt werden kann. Nach Eingabe der Postleitzahl oder des Ortsnamens werden die Gerichte, sortiert nach den Fachbereichen, in einer Liste mit Postanschrift, Telefon und Telefax, Web- und E-Mail-Adresse angezeigt. Neben dem Gericht kann auch die zuständige Staatsanwaltschaft erfragt werden.
Wie findet man das zuständige Gericht?
Unabhängig davon, ob man das öffentliche Gerichtsverzeichnis nutzt oder auf andere Methoden setzt, stellt sich stets die Frage, welches Gericht zuständig ist. Grundsätzlich sollte man den Gang zum Gericht stets meiden und stattdessen versuchen, sich mit dem jeweiligen Gegner außergerichtlich und einvernehmlich zu einigen. Dies ist allerdings nicht immer möglich, so dass es gegebenenfalls gut ist, die Zuständigkeit des Gerichts zu kennen. Zunächst geht es um den Gerichtsstand, der Auskunft darüber gibt, in welchem Gerichtsbezirk der jeweilige Fall zu verhandeln ist. Darüber hinaus ist die sachliche Zuständigkeit nicht zu vergessen, denn hier existieren zuweilen große Differenzen. Dies zeigt bereits die Tatsache, dass die folgenden Gerichte mit jeweils eigenem Zuständigkeitsbereich im Gerichtsverzeichnis aufgeführt werden:
- Amtsgerichte
- Landgerichte
- Oberlandesgerichte
- Familiengerichte
- Insolvenzgerichte
- Mahngerichte
- Vereinsgerichte
- Partnerschaftsregistergerichte
- Vollstreckungsgerichte
- Zwangsversteigerungsgerichte
- Sozialgerichte
- Verwaltungsgerichte
- Arbeitsgerichte
- Finanzgerichte
- Verfassungsgerichte
- Bundesgerichtshof
Wissenswert ist in diesem Zusammenhang, dass nicht jedes der genannten Gerichte eine eigene Institution darstellt. Ein gutes Beispiel dafür sind die Amtsgerichte, die unter anderem gleichermaßen in Zivil- und Strafsachen zuständig sein können. Zudem ist zu beachten, dass das Amtsgericht auf zivilrechtlicher Ebene unter anderem als Registergericht, Nachlassgericht, Betreuungsgericht, Insolvenzgericht, Zwangsversteigerungsgericht, Vollstreckungsgericht oder auch Familiengericht fungieren kann. Für die sachliche Zuständigkeit in der ersten Instanz kann zudem der jeweilige Streitwert ebenfalls ausschlaggebend sein.
Das zuständige Gericht zu finden, erweist sich immer wieder aufs Neue als enorme Herausforderung. Mithilfe des Gerichtsverzeichnisses kommen hier auch juristische Laien weiter, sollten aber die Kompetenz eines versierten Anwalts nicht unterschätzen. Ansonsten kann man auch über eine örtliche Rechtsberatungsstelle erfahren, welches Gericht zuständig ist.
Der letzte Wille ist immer dann wichtig, wenn ein kleines oder großes Vermögen verteilt werden soll. Wer nicht die gesetzliche Erbfolge eintreten lassen möchte, sondern sein Vermögen unter bestimmten Personen aufteilen will, kommt um die Erstellung eines Testaments nicht herum. Einfache handschriftliche Testamente kann man gut selbst erstellen und braucht dafür weder Anwalt noch Notar. Natürlich gibt ein beglaubigtes Testament mehr Rechtssicherheit und wer sicher gehen möchte, dass die Nachkommen keinen Grund für einen Erbstreit finden, kann sich vom Fachmann beraten lassen. Alle anderen können einfach ein leeres Blatt Papier nutzen und darauf ihr Testament festhalten.
Die Zwangsversteigerung ist ein staatliches Machtmittel, die dem Gläubiger die Möglichkeit gibt, offene Geldforderungen in ein unbewegliches Vermögen zu vollstrecken, um somit seine Ansprüche zu befriedigen. Die Zwangsversteigerung führt zu der Verwertung der Substanz und zielt nicht auf den Ertrag ab. Ein Verfahren wird beim zuständigen Amtsgericht als Vollstreckungsgericht auf Antrag durchgeführt. Entscheidend für die Zuständigkeit ist die Lage der Immobilie. Aus verwaltungstechnischen Gründen ist die Zuständigkeit aber oft bei einem bestimmten Gericht konzentriert. Die Zwangsversteigerung auf dem Weg der Vollstreckung muss von einem Gläubiger beantragt werden. Dies kann der Gläubiger eines im Grundbuch eingetragenen Rechts oder der Gläubiger einer sonstigen Geldforderung sein. Geld aus Zwangsversteigerungen von Immobilien ist aber in der Regel nicht mehr zu erwarten. Voraussetzungen einer Zwangsversteigerung sind die Vorlage eines Vollstreckungstitels, eine ordnungsgemäße Vollstreckungsklausel sowie die Zustellung beider an den Schuldner.
Gerichtsbeschluss zur Zwangsversteigerung
Der entsprechende Beschluss ist vom Gericht zuzustellen, eventuell auch vom Gläubiger. Am Verfahren sind sowohl der Schuldner und der betreibende Gläubiger beteiligt. Je nach Verfahren können auch weitere Beteiligte hinzukommen. Die Zwangsversteigerung muss auch im Grundbuch eingetragen sein, denn sie zerstört den öffentlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbucheintrags hinsichtlich der Eigentümerstellung. Dem Verfahren können weitere Gläubiger beitreten. Für den Beitritts-Beschluss gelten dieselben Voraussetzungen und Wirkungen. Obwohl es sich um ein Versteigerungsverfahren handelt, sind die betreibenden Gläubiger voneinander unabhängig. Der Schuldner kann gegen eine Zwangsversteigerung vorgehen. Entweder durch sofortigen Widerspruch beim zuständigen Landgericht. Oder indem er die Einstellung beantragt. Einem solchen Antrag kann stattgegeben werden, wenn die Aussicht besteht, dass er die Forderung des Gläubigers innerhalb von sechs Monaten begleicht. Daher wird das Verfahren auch nur für sechs Monate eingestellt und kann nach dem Verfall der Frist fortgesetzt werden.
Die meisten Menschen sind bemüht, möglichst lange ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben führen zu können. So kommt es regelmäßig dazu, dass Senioren auf Unterstützung im Alltag verzichten, obwohl sie durchaus Hilfe benötigen würden. Oftmals schämen sich ältere Menschen für ihre Einschränkungen und scheuen sich daher, Angehörige, Freunde oder auch professionelle Dienstleister um Hilfe zu bitten. Hinzu kommt noch die Tatsache, dass man sich selbst nicht eingestehen will, dass man seinen Alltag nicht mehr allein bewältigen kann. Aus diesem Grund ist es auch für Außenstehende wichtig, zu wissen, ab wann ein Mensch pflegebedürftig ist.