Nicht nur Arznei und Medizin – auch alternative Behandlungsweisen wie Hypnose fallen unter das Heilmittelwerbegesetz. Das Gesetz gibt klare Richtlinien vor, in welcher Form für Mittel, Gegenstände, Verfahrung und Behandlungen geworben werden darf, die zur Linderung von Krankheiten und Gebrechen eingesetzt werden. Auch Heilpraktiker, die auf ihrer Webseite für Hypnosetherapien werben möchten, sollten aufpassen. Denn wer gegen das Gesetz verstößt, geht eine Ordnungswidrigkeit ein und muss mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe rechnen.

Was besagt das Gesetz?

Das Heilmittelwerbegesetz ist ungefähr so lang wie sein Name. Ganze 18 Paragraphen, zuzüglich Anlage, umfasst das Monstrum, das regelt, welche Art von Werbung erlaubt ist und welche nicht.

Es gibt einige Seiten, die in einfachem und nachvollziehbarem Deutsch erklären, was das Gesetz mit dem sperrigen Namen beinhaltet. Dazu zählt beispielsweise Anwalt.de.

Die Seite verrät, was alles unter das Gesetz fällt:

  • Arzneimittel im Sinne des 2 des Arzneimittelgesetzes
  • Medizinprodukte im Sinne des 3 des Medizinproduktgesetzes
  • Andere Mittel, Verfahren, Behandlungen und Gegenstände, wenn sich die Werbeaussage auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Mensch oder Tier bezieht
  • Plastisch-chirurgische Eingriffe, wenn sich die Werbeaussage auf die Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit bezieht

Es wurde bereits 1965 unter dem Namen „Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens“ eingeführt. 2012 bekam das Gesetz, das heute besser als Heilmittelwerbegesetz (HWG) bekannt ist, eine Aktualisierung.  

In den Paragraphen 3 und 3a wird darauf hingewiesen, dass irreführende Werbung unzulässig ist. Irreführend wäre es beispielsweise, wenn Arzneimitteln wie auch Behandlungen eine bestimmte Wirkung oder Fähigkeit nachgesagt würde, die sie eigentlich gar nicht besitzt. Auch 100-prozentige Erfolgschancen zu garantieren, Risiken oder Nebenwirkungen zu verschweigen, oder Reklame für nicht zugelassene Arzneimittel ist unzulässig.

Wer dagegen verstößt, kann sogar ins Gefängnis wandern – Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr sowie Geldbußen bis 50.000 Euro können die Folge eines falschen Versprechens sein.

Was hat das alles mit Hypnose zu tun?

Das HWG regelt, dass jede Behauptung mit einem Nachweis belegt werden muss. Insbesondere schulmedizinische Nachweise sind dabei erwünscht. Das gilt auch bei Reklame für Hypnose. Allerdings nur dann, wenn Hypnose zur Heilbehandlung eingesetzt wird.

Möchte man beispielsweise darauf aufmerksam machen, dass Hypnose gegen Übergewicht wirksam sein kann, bewegt man sich in einer Art Grauzone. Laut dem Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V. (VFP) kommt es auch hier darauf an, in welcher Form wissenschaftlich belegt werden kann, dass Hypnose zum Gewichtsverlust geeignet ist. Laut dem VFP gibt es beispielsweise eine wissenschaftliche Meta-Studie, die besagt, dass Hypnose Linderung bei Fibromyalgie bewirken kann. Laut dem Verband ist es rechtens, auf die Studie in Bezug zu Gewichtsverlust zu verweisen.

Was kann ich auf meine Webseite schreiben?

Die meisten Heilpraktiker haben heutzutage ihre eigene Webseite. Dass auch das Internet kein rechtsfreier Raum ist, ist kein Geheimnis. Daher muss auch beim Onlineauftritt genau abgewogen werden, welche Art von Werbung sich im rechtlichen Rahmen bewegt und was verboten ist.

Wichtig ist dabei, dass auf keinen Fall Heilversprechen gemacht werden dürfen. Slogans wie „Einfach abnehmen durch Hypnose“ oder „Hypnose heilt Sie vor Angst oder Phobien“ ist also verboten. Der Trick ist die Formulierung. Sich auf Potentiale zu fokussieren ist nicht verboten, da sie nichts versprechen. Statt also zu versprechen, dass man durch Hypnose sein Traumgewicht erreicht, sind Formulierungen wie „Hypnose kann Ihnen dabei helfen, den Appetit zu zügeln“ erlaubt.

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Wer als Heilpraktiker für Hypnose werben, aber keine Fehler begehen möchte, sollte sich Rat von einem Profi holen. Fachanwälte für Medizinrecht sind hier die passende Wahl. Wer jedoch nicht genau weiß, wie er sich am besten mit einem Anwalt in Verbindung setzt, findet beispielsweise auf der Seite Hypnoseinstitut.de ein vorformuliertes Anschreiben mit allen wichtigen Fragen.

Einige von ihnen sind beispielsweise:

  • Ist es rechtens eine abgeschwächte Aussage zu tätigen, wenn schon keine Heilversprechen gemacht werden dürfen?
  • Darf die Behandlung von verschiedenen Süchten (Spielsucht, Betäubungsmittelsucht) beworben werden?
  • Dürfen wir auf der Webseite Hilfestellung geben, um beispielsweise psychische Probleme wie Burnout zu erkennen?
  • Welche Studien gelten laut Heilmittelwerbegesetz als Wirkungsbeweis?
  • Ist Werbung für Fernbehandlung (beispielsweise am Telefon) erlaubt?
  • Gibt es einen Unterschied bezüglich Werbung von Hypnose durch Heilpraktiker und Psychotherapeuten?

Fazit: Was ist denn jetzt eigentlich erlaubt?

Es ist gar nicht so einfach, in Sachen Heilmittelwerbegesetz den Überblick zu behalten. Wer nicht sicher ist, was er bewerben darf und was nicht, sollte besser einen Fachanwalt zu Rate ziehen. Denn wer Versprechungen macht, die laut HWG nicht zulässig sind, macht sich strafbar und muss im schlimmsten Fall viel Geld bezahlen oder sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

In Deutschland ist jeder krankenversichert und das hat unbestreitbare Vorteile. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden alle Arbeiter, Angestellten und Arbeitssuchenden aufgenommen, deren Einkommen unterhalb einer bestimmten  Höchstgrenze liegt. Die Pflicht sich zu versichern ist damit die erste Pflicht, die mit der Krankenversicherung verbunden ist.  Damit wird die medizinische Grundversorgung in Deutschland gewährleistet. Selbstständige oder Besserverdiener suchen sich allerdings gern eine private Krankenversicherung, da hier meist bessere Leistungen für die höheren Beiträge erwartet werden können. Doch wie in einer gesetzlichen Krankenversicherung müssen sich auch Privatversicherte an bestimmte Pflichten halten um ihre Rechte wahrnehmen zu können. Die privaten Versicherungen verlangen von ihren Antragstellern jede Menge an persönlichen Angaben bezüglich ihrer Gesundheit und das Verschweigen von Krankheiten kann hier schnell zum Ausschluss führen. Da die Kosten für eine private Krankenversicherung höher liegen als die einer gesetzlichen, kann man natürlich annehmen, dass auch bessere Leistungen gewährt werden. Hier lohnt sich jedoch ein genauer Vergleich, denn nicht alle privaten Krankenversicherungen bieten dieselben Leistungen. Bei Zahnersatz oder der Zimmerwahl im Falle eines Krankenhaus-Aufenthalts können die Leistungen stark variieren  und einige Anbieter bieten sogar eine private Krankenversicherung mit Beitragsrückerstattung. Dabei hat der Versicherte einen Anspruch auf Rückzahlung bestimmter Beitragssummen, wenn die Versicherungsleistung dafür nicht erbracht worden ist. Hier unterscheidet man zwischen einer erfolgsunabhängigen Beitragsrückzahlung, bei der das Geschäftsergebnis des Unternehmens keine Rolle spielt, und der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung, die auf einem Bonussystem oder einem schadensfreien Vertrag resultieren kann. Welche Versicherung am besten die persönlichen Wünsche erfüllen kann lässt sich nur im Einzelfall beantworten und ein Vergleich der Leistungen lohnt sich in jedem Fall.

Bevor man sich tatsächlich dafür entscheidet, seine Lebensversicherung zu kündigen, um dabei erhebliche Wertverluste in Kauf zu nehmen, sollte man sich gut über andere Optionen informieren. Ist die Entscheidung, aus welchen Gründen auch immer, unumstößlich, bleibt in der Regel nichts anderes übrig, als die finanziellen Einbußen, die durch eine vorzeitige Kündigung entstehen, hinzunehmen. Der Verlust entsteht in erster Linie dadurch, dass die Provisionen für Makler und Vermittler, bezogen auf die komplette Laufzeit, bereits von den ersten Beiträgen abgezogen wurden und durch die Kündigung unwiderruflich verloren gegangen sind. Welche anderen Möglichkeiten bestehen also? Eine Lebensversicherung kann verkauft oder auch beliehen werden. Durch einen Verkauf beispielsweise können die Versicherten bis zu fünfzig Prozent mehr Kapital für die Versicherung erhalten, als es der Rückkaufwert der Versicherung bei dem Institut, das ihn abgeschlossen hat, wäre. Die beiden Optionen Beleihung und Verkauf sind auch möglich, wenn die Rückkaufswerte sehr klein sind. Wenn man die Lebensversicherung beleiht, zahlt man in der Regel sehr niedrige Darlehenszinsen, die Tilgung kann individuell vereinbart werden. Eine zügige Auszahlung kann erfolgen. Ein weiterer Vorteil ist, dass trotz Verkauf oder Beleihung die Möglichkeit besteht, den Todesfallschutz weiter aufrechtzuerhalten. Also ist dieses sogenannte Policendarlehen durchaus auch eine interessante Option, wenn man sich Gedanken über einen herkömmlichen Verbraucherkredit macht, eine äußerst gangbare Alternative zur Kündigung der Lebensversicherung. Fondsgebundene Lebensversicherungen, Direktversicherungen, Rentenversicherungen oder Policen zur betrieblichen Altersvorsorge sind normalerweise nicht beleihbar. Weiter ist zu beachten, dass, bevor man die Versicherung vorschnell kündigt, noch andere Möglichkeiten, mit dem finanziellen Problem umzugehen, existieren. So bewirkt eine Laufzeitverlängerung eine Reduzierung der Beitragslast, eine Laufzeitverkürzung führt zu einer schnelleren Auszahlung. Es ist auch möglich, das gesamte Lebensversicherungspaket, besser gesagt die Versicherungssumme herabzusetzen. Dabei wird das gesamte Paket inklusive der Leistungen und Zahlungen heruntergefahren. Sind Zusatzversicherungen abgeschlossen, kann man diese erst einmal stornieren. Wurde bisher beispielsweise in halbjährlichen oder jährlichen Raten gezahlt, sind viele Versicherer damit einverstanden, die Raten künftig monatlich einzuziehen. Es ist durchaus auch möglich, einen Zahlungsaufschub von der Versicherung zu fordern. Dann werden die Raten für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt. Später muss der Versicherungsnehmer die ausgefallenen Raten mit aufgelaufenen Zinsen wieder zurückzahlen. Es ist, unter Umständen, die einstweilige Reduzierung auf Risikobeiträge möglich. Hier wird der Sparanteil gestundet, man hat ihn später nachzuzahlen, nur der Risikobeitrag bleibt bestehen. Auch eine Beitragsfreistellung ist im Notfall möglich.

Will sich ein Ehepaar scheiden lassen, so müssen die Ehepartner ein Jahr getrennt leben. Das kann sowohl in getrennten Wohnungen als auch in der ehelichen Wohnung vonstattengehen. Die Trennung muss eine “Trennung von Tisch und Bett” sein. Diese Regelung betrifft Ehepaare, die sich über eine Scheidung einig sind. Ist dies nicht der Fall, so greift die gesetzliche Trennungszeit von drei Jahren. Die eigentliche Ehescheidung findet vor dem Familiengericht statt, das in den Amtsgerichten integriert ist. Gemäß § 78, Abs. 2 der ZPO besteht bei Familiensachen, zu denen die Ehescheidung gehört, Anwaltszwang. Bedingt durch diesen Paragrafen ist das scheidungswillige Paar erst einmal dazu verpflichtet, sich nach einem bei Gericht zugelassenen Rechtsanwalt umzusehen. Bei der Suche nach einem Scheidungsanwalt sollte darauf geachtet werden, dass die Anwaltskanzlei auch die Vertretung bei Scheidungen übernimmt bzw. das Ressort Familienrecht im Angebot hat. Wurde ein Ehevertrag geschlossen und beide Parteien sind sich einig über die Folgen nach der Scheidung, wie z. B. Unterhalt für den Ehegatten und die Kinder sowie die Aufteilung des Hausstandes, kann auch ein Anwalt beide Parteien vertreten. Meist ist es jedoch so, dass sich die Parteien ganz und gar nicht einig sind. So muss sich jede Partei nach einem guten Anwalt für das Scheidungsverfahren umsehen. Einen guten Scheidungsanwalt zu finden ist nicht unbedingt leicht. Meist werden Anwälte weiterempfohlen. Wer keine Empfehlung bekommen hat, kann sich im Internet auf den Seiten der örtlichen Rechtsanwaltskammer bzw. des Deutschen Anwaltsvereins umsehen. Im Internet befinden sich viele Webseiten von Anwaltskanzleien, die sich mit Ehescheidungen beschäftigen. Die Auswahl ist groß und so ist es möglich, einen Anwalt für das Scheidungsverfahren zu finden. Das persönliche Gespräch zeigt dann, ob es der Anwalt ist, mit dem man in das Scheidungsverfahren gehen will.

Ein Gerichtsverzeichnis ist zum Beispiel im Internet abrufbar. Die Eingabe des Wortes “Gerichtsverzeichnis” in eine bekannte Suchmaschine führt bereits auf der ersten Seite zur Orts- und Gerichtsdatenbank, aus der das für den gewünschten Ort zuständige Gericht (Amts-, Land- und Oberlandesgericht) ermittelt werden kann. Nach Eingabe der Postleitzahl oder des Ortsnamens werden die Gerichte, sortiert nach den Fachbereichen, in einer Liste mit Postanschrift, Telefon und Telefax, Web- und E-Mail-Adresse angezeigt. Neben dem Gericht kann auch die zuständige Staatsanwaltschaft erfragt werden.

Wie findet man das zuständige Gericht?

Unabhängig davon, ob man das öffentliche Gerichtsverzeichnis nutzt oder auf andere Methoden setzt, stellt sich stets die Frage, welches Gericht zuständig ist. Grundsätzlich sollte man den Gang zum Gericht stets meiden und stattdessen versuchen, sich mit dem jeweiligen Gegner außergerichtlich und einvernehmlich zu einigen. Dies ist allerdings nicht immer möglich, so dass es gegebenenfalls gut ist, die Zuständigkeit des Gerichts zu kennen. Zunächst geht es um den Gerichtsstand, der Auskunft darüber gibt, in welchem Gerichtsbezirk der jeweilige Fall zu verhandeln ist. Darüber hinaus ist die sachliche Zuständigkeit nicht zu vergessen, denn hier existieren zuweilen große Differenzen. Dies zeigt bereits die Tatsache, dass die folgenden Gerichte mit jeweils eigenem Zuständigkeitsbereich im Gerichtsverzeichnis aufgeführt werden:

  • Amtsgerichte
  • Landgerichte
  • Oberlandesgerichte
  • Familiengerichte
  • Insolvenzgerichte
  • Mahngerichte
  • Vereinsgerichte
  • Partnerschaftsregistergerichte
  • Vollstreckungsgerichte
  • Zwangsversteigerungsgerichte
  • Sozialgerichte
  • Verwaltungsgerichte
  • Arbeitsgerichte
  • Finanzgerichte
  • Verfassungsgerichte
  • Bundesgerichtshof

Wissenswert ist in diesem Zusammenhang, dass nicht jedes der genannten Gerichte eine eigene Institution darstellt. Ein gutes Beispiel dafür sind die Amtsgerichte, die unter anderem gleichermaßen in Zivil- und Strafsachen zuständig sein können. Zudem ist zu beachten, dass das Amtsgericht auf zivilrechtlicher Ebene unter anderem als Registergericht, Nachlassgericht, Betreuungsgericht, Insolvenzgericht, Zwangsversteigerungsgericht, Vollstreckungsgericht oder auch Familiengericht fungieren kann. Für die sachliche Zuständigkeit in der ersten Instanz kann zudem der jeweilige Streitwert ebenfalls ausschlaggebend sein.

Das zuständige Gericht zu finden, erweist sich immer wieder aufs Neue als enorme Herausforderung. Mithilfe des Gerichtsverzeichnisses kommen hier auch juristische Laien weiter, sollten aber die Kompetenz eines versierten Anwalts nicht unterschätzen. Ansonsten kann man auch über eine örtliche Rechtsberatungsstelle erfahren, welches Gericht zuständig ist.

Der letzte Wille ist immer dann wichtig, wenn ein kleines oder großes Vermögen verteilt werden soll. Wer nicht die gesetzliche Erbfolge eintreten lassen möchte, sondern sein Vermögen unter bestimmten Personen aufteilen will, kommt um die Erstellung eines Testaments nicht herum. Einfache handschriftliche Testamente kann man gut selbst erstellen und braucht dafür weder Anwalt noch Notar. Natürlich gibt ein beglaubigtes Testament mehr Rechtssicherheit und wer sicher gehen möchte, dass die Nachkommen keinen Grund für einen Erbstreit finden, kann sich vom Fachmann beraten lassen. Alle anderen können einfach ein leeres Blatt Papier nutzen und darauf ihr Testament festhalten.

Immer mehr Unternehmern ist es wichtig, dass Ihre Firma nicht nur wirtschaftliche Gewinne erwirtschaftet und das soziale Engagement bei der Schaffung von Arbeitsplätzen bewenden lässt. Viele Unternehmer sind sich ihrer gesamtsozialen Verantwortung bewusst und gründen eine eigene Firmenstiftung, um gesellschaftlich Verantwortung durch die Unterstützung bestimmter Projekte zu übernehmen. Die Gründe für ein solches soziales Engagement können vielfältig sein und auch die Themenschwerpunkte, die durch die Stiftung unterstützt werden, sind mannigfaltig. So lehnen Firmen ihr gesellschaftliches Engagement eng an den Schwerpunkt ihres Unternehmens an, beispielsweise wenn die Stiftung eines Schulbuchverlages sich für die Bildung in Ländern der Dritten Welt engagiert. Es können jedoch auch Stiftungen gegründet werden, die keinen solchen direkten Bezug haben. Stiftungen dienen nicht nur dazu, soziale Projekte zu gründen oder die Projekte anderer Stiftungen finanziell zu unterstützen. Eine Stiftung ist, trotz der gesellschaftlichen Verantwortung, auch ein Instrument, um rechtssicher Steuern zu sparen. Auf diese Weise kann das Firmenvermögen geschützt und eine soziale Verantwortung als Unternehmer wahrgenommen werden. Die steuerliche Komponente ist oft ein Grund, weshalb Unternehmen die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung für ihr Unternehmen erwägen. Viele Firmeninhaber nutzen die Möglichkeiten des CSR Consulting bei der Gründung einer Unternehmensstiftung, die als Firmenphilosophie die Corporate Social Responsibility (CSR) gewählt hat. Da bei der Gründung einer Firmenstiftung verschiedene rechtliche Vorgaben zu erfüllen sind, ist eine anwaltliche Unterstützung bei der Gründung und Durchführung sehr wichtig. Zwar bieten auch Steuerberater die Unterstützung bei einer Gründung an, doch die Zusammenarbeit mit einem Anwalt zahlt sich über viele Jahre der Stiftungsarbeit hinaus aus. Die beste Unterstützung bietet ein fachlich versierter Rechtsanwalt für Stiftungsrecht. Neben der Sinnhaftigkeit der Stiftungsgründung werden hier auch der Sitz der Stiftung, steuerliche Auswirkungen und die Vorgaben des Bundes und der Länder begleitet. Zugleich kann ein Anwalt die Stiftung bei den wichtigen Themen Fundraising und Anlagemöglichkeiten für das Stiftungsvermögen rechtssicher beraten. Auch die Art der Stiftung selbst kann vom Rechtsanwalt für Stiftungsrecht beurteilt werden. So stehen hier neben der Firmen- oder Privatstiftung auch Mischformen zur Verfügung, die sich für ein Unternehmen eignen.

Der Begriff Factoring ist inzwischen häufig in den Medien zu lesen. Dabei überschreibt ein Unternehmen seine Forderungen gegenüber Kunden einem Factor, der den Rechnungsbetrag sofort begleicht und die Forderung anschließend beim Kunden des Unternehmens eintreibt. Damit bleiben Unternehmen solvent, auch wenn Kunden nicht sofort bezahlen oder erst nach Ablauf der Zahlungsfrist ihren Pflichten nachkommen. Doch bei diesem Verfahren gibt es verschiedene Versionen, bei denen die Risiken sehr unterschiedlich verteilt werden. Der Fachmann unterscheidet zwischen echtem und unechtem Factoring denn der Gesetzgeber sieht hier unterschiedliche Rechtslagen. Während beim echten Factoring der Factor die Garantie für die Zahlungsfähigkeit eines Schuldners übernimmt, wird diese Garantie beim unechten Factoring ausgeschlossen. Beim echten Factoring geht der Factor in Vorschussleistung und erhöht damit die Liquidität seines Kunden und gleichzeitig ist der Kunde vor Forderungsausfällen geschützt. Immer mehr kleine und größere Unternehmen setzen inzwischen Factoring ein um selbst liquide zu bleiben und beim echten Factoring sagt der Gesetzgeber auch ganz klar dass es sich um ein Bargeschäft handelt. Das unechte Factoring hingegen ist ein reines Kreditgeschäft, bei dem der Kunde des Factors das Risiko des Forderungsausfalls selbst trägt. Als Unternehmer sollte man genau darauf achten, dass nur echtes Factoring betrieben wird, denn nur dann übernimmt der Factor das Risiko des Forderungsausfalls, der vor allem bei kleinen Unternehmen schnell zur eigenen Insolvenz führen kann. In der Regel erhalten Unternehmen, die sich für echtes Factoring entscheiden, 80 Prozent des Rechnungsbetrages innerhalb weniger Tage und die restlichen 20 Prozent nach drei Monaten. Da diese Zahlungen beim echten Factoring auch geleistet werden, wenn der Kunde inzwischen zahlungsunfähig geworden ist, kann das echte Factoring kleine Betriebe vor einer Insolvenz retten, die durch einen zahlungsunfähigen Kunden verursacht werden könnte.

Hört man den Namen Frankfurt am Main, denkt man wohl sofort an die Hochhäuser der Banken, die hier wie Perlen an einer Schnur nebeneinanderstehen. Arbeitet man dort in einem der oberen Stockwerke, kann man den Blick über die ganze Stadt genießen. Aber Frankfurt hat wesentlich mehr zu bieten. Der Palmengarten bringt den Hobbygärtner zum Schwärmen und der Zoo ist ein Ausflugsziel für die ganze Familie. Der Main ist ein besonderer Anziehungspunkt für Menschen, die gerne ein Museum aufsuchen. Entlang des Ufers wurden diese gebaut und laden den Gast zum Schauen und Staunen ein.

Der Unterschied zwischen Jahres- und Mietwagen liegt klar auf der Hand. Die Erstzulassung eines Jahreswagens liegt weniger als 12 Monate zurück und meist werden diese Fahrzeuge dann zum Verkauf angeboten. In ihrem ersten Jahr im Verkehr dienen sie als Vorführ- oder Mitarbeiterwagen aber auch als Mietwagen für Kaufinteressenten. Ein reiner Mietwagen hingegen wird vom ersten Tag seiner Zulassung an vermietet und meist nach ein oder zwei Jahren von den Firmen wieder aus dem Fuhrpark genommen. Obwohl beide Fahrzeugtypen vermietet werden, gibt es natürlich rechtliche Unterschiede.