Ein Streit eskaliert selten von einem Tag auf den anderen. Meist beginnt er mit einer unbeantworteten Nachricht, einer strittigen Rechnung, einer Kündigung, einem beschädigten Gegenstand oder einer Aussage, die unterschiedlich verstanden wurde. Wer früh erkennt, wann rechtliche Unterstützung sinnvoll ist, schützt nicht nur die eigenen Ansprüche, sondern vermeidet auch Fehler, die später schwer zu korrigieren sind. Gerade im Zivilrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht oder bei geschäftlichen Auseinandersetzungen entscheidet der richtige Zeitpunkt oft darüber, ob ein Konflikt sachlich lösbar bleibt oder zum kostspieligen Verfahren wird.

Bedeutung der anwaltlichen Vertretung im Streitfall

Ein Anwalt bringt in einen Streitfall vor allem Struktur. Während Betroffene häufig emotional, zeitlich belastet oder unsicher reagieren, ordnet die anwaltliche Rechtsberatung den Sachverhalt rechtlich ein. Das betrifft nicht nur die Frage, ob ein Anspruch besteht, sondern auch, wie stark er tatsächlich durchsetzbar ist. Zwischen dem Gefühl, im Recht zu sein, und einer tragfähigen juristischen Position liegt oft ein deutlicher Unterschied.

Besonders wichtig ist die anwaltliche Vertretung, wenn Fristen laufen. Im Arbeitsrecht kann eine Kündigungsschutzklage nur innerhalb weniger Wochen erhoben werden. Im Mietrecht können verspätete Reaktionen auf Abmahnungen oder Mieterhöhungen Nachteile bringen. Bei offenen Forderungen droht Verjährung, wenn nicht rechtzeitig gehandelt wird. Wer einen Anwalt im Streitfall einschalten möchte, sollte daher nicht erst warten, bis eine Klage zugestellt wird.

Rechtliche Unterstützung wirkt auch präventiv. Ein anwaltlich formuliertes Schreiben kann Missverständnisse klären, Ansprüche sauber benennen und den Ton versachlichen. In vielen Fällen verhindert gerade diese professionelle Kommunikation eine Eskalation. Der Gegner erkennt, dass die Angelegenheit ernst genommen wird, während zugleich keine unnötigen Drohungen ausgesprochen werden müssen. Eine gute rechtliche Vertretung bedeutet deshalb nicht automatisch Konfrontation. Sie kann auch der kürzeste Weg zu einer vernünftigen Einigung sein.

Wann ein Anwalt den Unterschied macht: Indikatoren und Risiken

Ein Anwalt wird besonders dann wichtig, wenn der Ausgang eines Streits erhebliche wirtschaftliche, berufliche oder persönliche Folgen haben kann. Dazu zählen Kündigungen, hohe Geldforderungen, Vertragsstrafen, Unterlassungsansprüche, Schadensersatzforderungen oder Auseinandersetzungen mit Behörden. Auch bei Konflikten mit Versicherungen, Arbeitgebern, Vermietern oder Geschäftspartnern ist Vorsicht geboten, weil die Gegenseite häufig über Erfahrung, Routinen oder eigene juristische Unterstützung verfügt.

 

Ein deutliches Warnsignal ist schriftliche Post mit Fristsetzung. Wer eine Abmahnung, Mahnung, Kündigung, Klageandrohung oder ein gerichtliches Schreiben erhält, sollte den Inhalt nicht allein nach Bauchgefühl bewerten. Schon eine unbedachte Antwort kann später als Anerkenntnis ausgelegt werden. Auch Schweigen kann problematisch sein, wenn dadurch Rechte verloren gehen oder Fristen verstreichen.

 

Welche Risiken entstehen, wenn zu spät reagiert wird? Häufig verschlechtert sich die eigene Verhandlungsposition. Beweise gehen verloren, Zeugen erinnern sich ungenauer, Dokumente werden nicht rechtzeitig gesichert. Bei digitalen Vorgängen können E-Mails, Chatverläufe oder Systemdaten gelöscht werden. In Vertragsstreitigkeiten kommt hinzu, dass einzelne Formulierungen rechtlich anders wirken können, als Laien vermuten. Ein scheinbar harmloser Satz wie „Ich kümmere mich darum“ kann je nach Zusammenhang als Zugeständnis verstanden werden.

Auch emotionale Dynamiken sprechen für anwaltliche Hilfe. Wer sich provoziert fühlt, antwortet schnell zu scharf. Wer Angst hat, gibt vorschnell nach. Ein Anwalt schafft Abstand und verhindert, dass Ärger, Druck oder Unsicherheit die nächsten Schritte bestimmen. Genau hier zeigt sich oft der größte Unterschied: Nicht der lauteste Vortrag gewinnt, sondern die rechtlich präzise und strategisch sinnvolle Vorgehensweise.

Auswahlkriterien und Tipps für den passenden Anwalt

Bei der Anwaltswahl ist der passende Anwalt nicht zwangsläufig der nächstgelegene oder der bekannteste. Entscheidend ist, ob die fachliche Erfahrung zum konkreten Streit passt. Ein arbeitsrechtlicher Konflikt verlangt andere Kenntnisse als eine erbrechtliche Auseinandersetzung, ein Mietstreit oder ein Problem im Gesellschaftsrecht. Fachanwaltstitel können ein Hinweis auf besondere Qualifikation sein, ersetzen aber nicht das persönliche Erstgespräch.

 

Bei der Auswahl sollte zunächst geklärt werden, welche Rechtsmaterie betroffen ist. Danach lohnt sich ein Blick auf Erfahrung mit ähnlichen Fällen, Erreichbarkeit, Verständlichkeit und Arbeitsweise. Ein guter Rechtsanwalt wie Arne Heinze von Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner, erklärt Risiken klar, vermeidet übertriebene Erfolgsgarantien und spricht auch unangenehme Punkte offen an. Wer nur Zuspruch erhält, aber keine kritische Bewertung, bekommt keine verlässliche Beratung.

 

Im Erstkontakt sollten Mandanten den Sachverhalt knapp schildern und die wichtigsten Unterlagen bereithalten. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Schriftverkehr, Kündigungen, Fotos, Protokolle oder behördliche Schreiben. Je geordneter die Informationen vorliegen, desto schneller kann eine belastbare Einschätzung erfolgen. Hilfreich ist auch eine kurze Zeitleiste: Was ist wann passiert, wer war beteiligt, welche Fristen wurden gesetzt?

 

Vertrauen spielt ebenfalls eine Rolle. Rechtliche Auseinandersetzungen können Wochen, Monate oder sogar länger dauern. Mandanten müssen nachvollziehen können, warum ein bestimmter Schritt empfohlen wird. Gleichzeitig sollte die Kommunikation realistisch bleiben. Ein Anwalt, der Chancen und Risiken sauber trennt, ist wertvoller als jemand, der nur den gewünschten Ausgang bestätigt. Wer einen Anwalt im Streitfall einschalten will, sollte deshalb nicht allein nach Sympathie entscheiden, sondern nach Kompetenz, Klarheit und strategischem Blick.

Wirtschaftliche Aspekte: Kosten, Nutzen und Abrechnungsmodelle

Die Frage nach den Kosten gehört zu jedem Streitfall. Viele zögern, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, weil sie hohe Ausgaben befürchten. Tatsächlich hängen die Kosten stark vom Rechtsgebiet, vom Gegenstandswert, vom Aufwand und vom gewählten Abrechnungsmodell ab. In vielen Fällen ist eine frühe Beratung günstiger als ein späteres Gerichtsverfahren, weil sie Fehlentscheidungen verhindert und Vergleichsmöglichkeiten eröffnet.

 

In Deutschland richten sich anwaltliche Gebühren häufig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Der sogenannte Gegenstandswert bildet dabei eine wichtige Berechnungsgrundlage. Bei einer Forderung über 5.000 Euro unterscheidet sich die Gebührenhöhe entsprechend von einem Streit über 50.000 Euro. Neben der gesetzlichen Vergütung können Honorarvereinbarungen getroffen werden, etwa auf Stundenbasis oder als Pauschale für klar umrissene Tätigkeiten. Wichtig ist, dass das Kostenmodell vor Beginn der Tätigkeit transparent besprochen wird.

 

Rechtsschutzversicherungen können einen Teil der Kosten übernehmen, wenn der konkrete Fall vom Vertrag umfasst ist. Dabei kommt es auf Wartezeiten, Ausschlüsse und den Zeitpunkt des Schadensereignisses an. Eine Deckungsanfrage klärt, ob die Versicherung eintritt. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, kann bei geringem Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Betracht ziehen.

 

Der Nutzen anwaltlicher Unterstützung lässt sich nicht nur an gewonnenen Verfahren messen. Manchmal besteht der wirtschaftliche Vorteil darin, einen unklugen Prozess zu vermeiden, eine überhöhte Forderung zu reduzieren oder eine tragfähige Ratenzahlungsvereinbarung zu erreichen. Auch Zeitersparnis hat einen Wert: Wer nicht selbst Formulierungen prüfen, Fristen berechnen und Gegenschreiben entwerfen muss, kann sich auf Beruf, Familie oder Unternehmen konzentrieren. Entscheidend ist eine nüchterne Abwägung zwischen Streitwert, Risiko, Erfolgsaussichten und persönlicher Belastung.

Rechtliche Grundlagen und typische Verfahrensabläufe im Streitfall

Jeder Streitfall beginnt mit einem Sachverhalt, der rechtlich eingeordnet werden muss. Dabei geht es um Anspruchsgrundlagen, Beweise, Fristen und Zuständigkeiten. Im Zivilrecht stellt sich etwa die Frage, ob ein Vertrag besteht, ob eine Leistung mangelhaft war oder ob ein Schaden nachweisbar entstanden ist. Im Arbeitsrecht können Kündigungsschutz, Abmahnungen oder Vergütungsansprüche im Mittelpunkt stehen. Im Mietrecht geht es häufig um Mängel, Betriebskosten, Kautionen oder Beendigung des Mietverhältnisses.

Typischerweise folgt auf die erste Prüfung eine außergerichtliche Phase. Der Anwalt nimmt Kontakt zur Gegenseite auf, fordert Unterlagen an, weist Ansprüche zurück oder macht eigene Forderungen geltend. Viele Streitigkeiten enden bereits hier durch Vergleich, Zahlung, Rücknahme einer Forderung oder eine schriftliche Vereinbarung. Diese Phase ist oft schneller und kostenschonender als ein Gerichtsverfahren.

 

Kommt keine Einigung zustande, kann der nächste Schritt ein Mahnverfahren, eine Klage oder ein Antrag bei Gericht sein. Im gerichtlichen Verfahren reichen die Parteien Schriftsätze ein, legen Beweise vor und nehmen zu den Argumenten der Gegenseite Stellung. Das Gericht kann einen Vergleich vorschlagen oder einen Termin zur mündlichen Verhandlung ansetzen. Je nach Fall werden Zeugen gehört, Gutachten eingeholt oder Urkunden geprüft.

 

Am Ende steht entweder ein Urteil, ein Vergleich oder eine andere verfahrensbeendende Entscheidung. Ein Urteil kann vollstreckt werden, wenn die unterlegene Partei nicht freiwillig leistet. Gegen bestimmte Entscheidungen sind Rechtsmittel möglich, etwa Berufung oder Beschwerde. Ob dieser Schritt sinnvoll ist, hängt von Erfolgsaussichten, Kostenrisiko und strategischem Ziel ab. Nicht jeder juristisch mögliche Weg ist auch wirtschaftlich klug.

Praktische Handlungsempfehlungen und Checkliste für den Ernstfall

Im Ernstfall zählt ein klarer Kopf. Wer ein belastendes Schreiben erhält oder in einen Konflikt gerät, sollte zunächst keine vorschnellen Erklärungen abgeben. Telefonate mit der Gegenseite können sinnvoll wirken, führen aber häufig zu Missverständnissen. Besser ist es, den Sachverhalt zu dokumentieren und erst danach zu entscheiden, welche Reaktion angemessen ist.

Die wichtigste Sofortmaßnahme ist die Sicherung von Beweisen. Verträge, E-Mails, Chatverläufe, Rechnungen, Fotos, Quittungen, Übergabeprotokolle und Gesprächsnotizen sollten geordnet abgelegt werden. Bei mündlichen Absprachen hilft ein Gedächtnisprotokoll mit Datum, Uhrzeit, Beteiligten und Inhalt. Wer Zeugen benennen kann, sollte deren Kontaktdaten notieren. In digitalen Streitfällen empfiehlt es sich, Screenshots mit Datum zu sichern und Originaldateien nicht zu verändern.

 

Fristen verdienen besondere Aufmerksamkeit. Jedes Schreiben sollte daraufhin geprüft werden, ob ein bestimmtes Datum genannt wird oder gesetzliche Fristen betroffen sein könnten. Eine Frist sollte nie bis zum letzten Tag ausgereizt werden, weil Rückfragen, fehlende Unterlagen oder technische Probleme Zeit kosten. Wer unsicher ist, sollte frühzeitig rechtlichen Rat einholen.

Checkliste für die ersten Schritte

  • Ruhe bewahren und keine übereilte Antwort versenden.
  • Alle relevanten Unterlagen vollständig sammeln.
  • Eine kurze chronologische Übersicht des Geschehens erstellen.
  • Fristen markieren und den Zugang von Schreiben notieren.
  • Keine Schuldanerkenntnisse oder Zusagen ohne Prüfung abgeben.
  • Beweise sichern, bevor sie verloren gehen oder gelöscht werden.
  • Kostenfragen, Rechtsschutzversicherung oder Hilfemöglichkeiten klären.
  • Bei erheblichem Risiko zeitnah anwaltliche Beratung einholen.

Ein Streitfall muss nicht zwangsläufig vor Gericht enden. Wer strukturiert handelt, Unterlagen sichert und rechtliche Risiken früh bewertet, verbessert die eigenen Chancen deutlich. Anwaltliche Unterstützung hilft dabei, Emotionen von Fakten zu trennen und Entscheidungen auf eine verlässliche Grundlage zu stellen. Gerade wenn viel auf dem Spiel steht, ist rechtzeitiges Handeln der wirksamste Schutz vor unnötigen Nachteilen.

Nicht nur Arznei und Medizin – auch alternative Behandlungsweisen wie Hypnose fallen unter das Heilmittelwerbegesetz. Das Gesetz gibt klare Richtlinien vor, in welcher Form für Mittel, Gegenstände, Verfahrung und Behandlungen geworben werden darf, die zur Linderung von Krankheiten und Gebrechen eingesetzt werden. Auch Heilpraktiker, die auf ihrer Webseite für Hypnosetherapien werben möchten, sollten aufpassen. Denn wer gegen das Gesetz verstößt, geht eine Ordnungswidrigkeit ein und muss mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe rechnen.

Was besagt das Gesetz?

Das Heilmittelwerbegesetz ist ungefähr so lang wie sein Name. Ganze 18 Paragraphen, zuzüglich Anlage, umfasst das Monstrum, das regelt, welche Art von Werbung erlaubt ist und welche nicht.

Es gibt einige Seiten, die in einfachem und nachvollziehbarem Deutsch erklären, was das Gesetz mit dem sperrigen Namen beinhaltet. Dazu zählt beispielsweise Anwalt.de.

Die Seite verrät, was alles unter das Gesetz fällt:

  • Arzneimittel im Sinne des 2 des Arzneimittelgesetzes
  • Medizinprodukte im Sinne des 3 des Medizinproduktgesetzes
  • Andere Mittel, Verfahren, Behandlungen und Gegenstände, wenn sich die Werbeaussage auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Mensch oder Tier bezieht
  • Plastisch-chirurgische Eingriffe, wenn sich die Werbeaussage auf die Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit bezieht

Es wurde bereits 1965 unter dem Namen „Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens“ eingeführt. 2012 bekam das Gesetz, das heute besser als Heilmittelwerbegesetz (HWG) bekannt ist, eine Aktualisierung.  

In den Paragraphen 3 und 3a wird darauf hingewiesen, dass irreführende Werbung unzulässig ist. Irreführend wäre es beispielsweise, wenn Arzneimitteln wie auch Behandlungen eine bestimmte Wirkung oder Fähigkeit nachgesagt würde, die sie eigentlich gar nicht besitzt. Auch 100-prozentige Erfolgschancen zu garantieren, Risiken oder Nebenwirkungen zu verschweigen, oder Reklame für nicht zugelassene Arzneimittel ist unzulässig.

Wer dagegen verstößt, kann sogar ins Gefängnis wandern – Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr sowie Geldbußen bis 50.000 Euro können die Folge eines falschen Versprechens sein.

Was hat das alles mit Hypnose zu tun?

Das HWG regelt, dass jede Behauptung mit einem Nachweis belegt werden muss. Insbesondere schulmedizinische Nachweise sind dabei erwünscht. Das gilt auch bei Reklame für Hypnose. Allerdings nur dann, wenn Hypnose zur Heilbehandlung eingesetzt wird.

Möchte man beispielsweise darauf aufmerksam machen, dass Hypnose gegen Übergewicht wirksam sein kann, bewegt man sich in einer Art Grauzone. Laut dem Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V. (VFP) kommt es auch hier darauf an, in welcher Form wissenschaftlich belegt werden kann, dass Hypnose zum Gewichtsverlust geeignet ist. Laut dem VFP gibt es beispielsweise eine wissenschaftliche Meta-Studie, die besagt, dass Hypnose Linderung bei Fibromyalgie bewirken kann. Laut dem Verband ist es rechtens, auf die Studie in Bezug zu Gewichtsverlust zu verweisen.

Was kann ich auf meine Webseite schreiben?

Die meisten Heilpraktiker haben heutzutage ihre eigene Webseite. Dass auch das Internet kein rechtsfreier Raum ist, ist kein Geheimnis. Daher muss auch beim Onlineauftritt genau abgewogen werden, welche Art von Werbung sich im rechtlichen Rahmen bewegt und was verboten ist.

Wichtig ist dabei, dass auf keinen Fall Heilversprechen gemacht werden dürfen. Slogans wie „Einfach abnehmen durch Hypnose“ oder „Hypnose heilt Sie vor Angst oder Phobien“ ist also verboten. Der Trick ist die Formulierung. Sich auf Potentiale zu fokussieren ist nicht verboten, da sie nichts versprechen. Statt also zu versprechen, dass man durch Hypnose sein Traumgewicht erreicht, sind Formulierungen wie „Hypnose kann Ihnen dabei helfen, den Appetit zu zügeln“ erlaubt.

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Wer als Heilpraktiker für Hypnose werben, aber keine Fehler begehen möchte, sollte sich Rat von einem Profi holen. Fachanwälte für Medizinrecht sind hier die passende Wahl. Wer jedoch nicht genau weiß, wie er sich am besten mit einem Anwalt in Verbindung setzt, findet beispielsweise auf der Seite Hypnoseinstitut.de ein vorformuliertes Anschreiben mit allen wichtigen Fragen.

Einige von ihnen sind beispielsweise:

  • Ist es rechtens eine abgeschwächte Aussage zu tätigen, wenn schon keine Heilversprechen gemacht werden dürfen?
  • Darf die Behandlung von verschiedenen Süchten (Spielsucht, Betäubungsmittelsucht) beworben werden?
  • Dürfen wir auf der Webseite Hilfestellung geben, um beispielsweise psychische Probleme wie Burnout zu erkennen?
  • Welche Studien gelten laut Heilmittelwerbegesetz als Wirkungsbeweis?
  • Ist Werbung für Fernbehandlung (beispielsweise am Telefon) erlaubt?
  • Gibt es einen Unterschied bezüglich Werbung von Hypnose durch Heilpraktiker und Psychotherapeuten?

Fazit: Was ist denn jetzt eigentlich erlaubt?

Es ist gar nicht so einfach, in Sachen Heilmittelwerbegesetz den Überblick zu behalten. Wer nicht sicher ist, was er bewerben darf und was nicht, sollte besser einen Fachanwalt zu Rate ziehen. Denn wer Versprechungen macht, die laut HWG nicht zulässig sind, macht sich strafbar und muss im schlimmsten Fall viel Geld bezahlen oder sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

Die Cola landet auf dem geliehenen Laptop, beim Umzug der Freunde geht die Lieblingsvase kaputt oder die Waschmaschine in der Ferienwohnung gibt ausgerechnet bei der letzten Ladung Wäsche den Geist auf. Alles Fälle, die tagtäglich passieren können. Doch wer zahlt im Falle eines Falles für den Schaden? In der Regel ist das die Haftpflichtversicherung, doch es kommt darauf an, was genau im Vertrag festgehalten ist. Es lohnt sich deshalb immer, die Police ab und an zu überprüfen und genau zu schauen, welche Schäden eigentlich durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Gegebenenfalls sollte man den Anbieter wechseln und sich gegen Missgeschicke absichern, aber zu günstigeren Tarifen.

Nachbarschaftshilfe kann teuer werden

Hilfsbereite Menschen sollten grundsätzlich an eine Haftpflichtversicherung denken. Denn ansonsten kann die gutgemeinte Hilfe sehr schnell teuer werden. Gerade beim Umzug gibt es doch immer wieder Probleme. Da ist es gut, wenn man nicht für Schäden haften muss, die dabei versehentlich verursacht werden. Nicht alle Versicherer zahlen allerdings. Deshalb ist es wichtig, die Police möglichst so abzuschließen, dass auch Leistungserweiterungen mit eingeschlossen sind. Diese können beispielsweise geliehene und gemietete Sachen oder auch Gefälligkeiten mit beinhalten. Ebenso möglich ist die Leistungserweiterung für Inventar von Ferienwohnungen im Ausland. Wer häufig Ferienwohnungen im Ausland anmietet, für den lohnt sich sicherlich eine solche Option.

Tipps zur privaten Haftpflichtversicherung

In der Regel geht es bei Nachbarschaftshilfe oder bei Hilfe unter Freunden nicht um Schäden, die in die Millionen gehen können. Damit aber der Nachbar auch in Zukunft noch freundlich grüßt, und die Freundschaft auch nach Umzügen keinen Knacks bekommt, ist es sinnvoll, wenn die private Haftpflichtversicherung für bestimmte Schäden aufkommt. Der Vertrag sollte deshalb solche Extras enthalten. Gerade ältere Verträge sollten in dieser Hinsicht überprüft werden. Ebenso ist es wichtig, die Versicherungssumme ab und an zu prüfen. Empfehlenswert ist eine Versicherungssumme ab drei Millionen Euro. Viele Versicherer bieten bedarfsgerechte Versicherungen für Singles, Familien und Senioren.

Justitia

Justitia ist die Personifikation der Gerechtigkeit; während sie in der alten römischen Mythologie für die ausgleichende Gerechtigkeit steht und damit in Darstellung und Wesen eng mit der Aequitas verwandt ist, wird sie seit der augusteischen Zeit im Rahmen der Interpretatio Romana mit den griechischen mythischen Prosopopoiieen Dike und Themis vermengt. Themis verkörpert bei den Griechen eher die durch althergebrachte, göttliche Ordnung bestehende Gerechtigkeit, Dike dagegen eher die strafende, rächende Gerechtigkeit. Diese letztere Zuschreibung wirkt in das christliche Mittelalter und die Neuzeit nach, wo die Justitia in Kunst und Literatur für die strafende Gerechtigkeit oder das Rechtswesen steht.

Justitia in der römischen Mythologie

In der römischen Mythologie spielt sie nur an einer Stelle eine Rolle, nämlich im Mythos von den Weltaltern. Hier verlässt die mit Astraea identifizierte Justitia als Letzte der Himmlischen die von Verbrechen erfüllte Erde des Eisernen Zeitalters und kehrt in ihre überirdische Heimat zurück bzw. wird als Sternbild der Jungfrau an den Himmel versetzt. Eine direkte Entsprechung hat sie im griechischen Begriff der Dikaiosyne; iustitia wird von einigen Alten zu den Kardinaltugenden gezählt.

Ikonographie

In der Antike entspricht ihre Darstellung derjenigen der Aequitas, d. h. ihre Attribute sind die Waage, mit deren Hilfe jedem das Seine zugemessen wird, und das Füllhorn, das den zu verteilenden Reichtum spendet. Die Formel „Jedem das Seine“ (suum cuique tribuere) geht auf Platons Politeia zurück, der sie von dem Dichter Simonides übernahm. Cicero prägte den Begriff derart entscheidend, dass er in der Rechtsphilosophie des Abendlandes bestimmend werden sollte. Solche Darstellungen der Justitia/Aequitas erscheinen vielfach auf Münzen der Kaiserzeit, wo sie als Teil der politischen Propaganda den Kaiser in seiner Rolle als Spender materieller Sicherheit versinnbildlichen, der niemanden bevorzugt (weshalb der Waagbalken stets in waagrechter Stellung gezeigt wird). Schon Augustus schrieb sich in seinem Tatenbericht Res Gestae iustitia als eine von vier Herrschertugenden zu – neben virtus („Mannhaftigkeit“), clementia „Milde“ und pietas („Frömmigkeit“).

Wie andere Gottheiten wird sie häufig mit einem Diadem gezeigt, wie man auf einer Münze des Nero sieht, auf der Agrippina die Jüngere als Iustitia abgebildet ist.

Ikonographie der Justitia im Mittelalter und in der Neuzeit

Im Mittelalter und in der Neuzeit ist das Bild der Justitia ein vollkommen anderes als im römischen Altertum : nun wird Justitia meist als Jungfrau dargestellt, die in der linken Hand eine Waage, in der Rechten das Richtschwert hält. Dies soll verdeutlichen, dass das Recht ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage (Waage) gesprochen und schließlich mit der nötigen Härte (Richtschwert) durchgesetzt wird.

Seit Ende des 15. Jahrhunderts wird die Justitia aus Spott über die Blindheit der Justiz zuweilen mit einer Augenbinde dargestellt; um 1520 wandelt sich die Interpretation der Binde: sie wird nunmehr als Symbol für die Unparteilichkeit, also das Richten ohne Ansehen der Person gesehen, und wird zum stehenden Attribut der Justitia.

Die Waage der neuzeitlichen Justitia ist die Waage des Richters, mit deren Hilfe Für und Wider gegeneinander abgewogen wird, und deren Rolle letztlich der Rolle der Waage im ägyptischen Totengericht entspricht. Entsprechend dem strafrechtlichen Grundsatz In dubio pro reo („im Zweifel für den Angeklagten“) steht der Waagbalken – anders als in römischen Darstellungen – oft schräg und weil in Zivilverfahren die entgegengesetzten Interessen ausgeglichen werden. In älteren Darstellungen trägt die Göttin des Rechtsfriedens anstatt des Schwertes einen Ölzweig. Dieser symbolisiert den Frieden, der durch den Ausgleich zwischen umstrittenen zivilrechtlichen Interessen – versinnbildlicht durch den schrägen Waagbalken – erreicht werden soll.

Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Justitia

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Online-Repetitorien bieten Jurastudenten die Möglichkeit, sich unabhängig von Zeit und Ort auf ihr Examen vorzubereiten. Dazu sind sie im Vergleich zu einem Präsenz-Repetitorium deutlich kostengünstiger. Die meisten Online-Repetitorien bieten sogar eine Garantie auf das Bestehen des Examens. Gelingt dies, kann das Online-Repetitorium kostenfrei verlängert werden.

Den Startpunkt des Repetitoriums können die Studenten frei bestimmen. Dabei gilt natürlich, je früher desto besser. Die einzelnen Lektionen lassen sich ganz nach dem eigenen Lernrhythmus absolvieren und über regelmäßige Klausuren kann der Lernfortschritt jederzeit nachvollzogen werden. Offene Fragen können in den Foren diskutiert oder mit den erfahrenen Dozenten besprochen werden. So haben auch bereits praktizierende Juristen die Möglichkeit, von der Hilfe erfahrener Dozenten zu profitieren.

Das Online-Repetitorium von Lecturio

Im Repetitorium von Lecturio wird der gesamte Stoff des 1. und 2. Staatsexamens abgedeckt. Die einzelnen Vorlesungen können per Video betrachtet werden. Dabei lassen sich alle in den Vorlesungen behandelten Folien herunterladen, sodass in der Regel keine weiteren Bücher benötigt werden. Ein besonderer Service ist die 100 % Geld-zurück-Garantie. Wer mit den gekauften Inhalten nicht zufrieden ist, kann diese innerhalb von 5 Tagen kostenfrei wieder zurückgeben. Dazu bietet das Repetitorium von Lecturio fallen Studenten eine Bestehensgarantie. Sollte trotz Nutzung des Repetitoriums das Examen nicht bestanden werden, wird der gekaufte Kurs kostenlos um weitere sechs Monate verlängert. Tauchen während der Video-Vorlesung Fragen auf, so können diese direkt im Web-Player bestellt werden. Anschließend werden diese von erfahrenen Tutoren beantwortet. Diese Antworten können zudem bereits nach kurzer Zeit im Forum nachgelesen werden.

Nach erfolgter Anmeldung besteht für volle 12 Monate Zugang zu allen Vorlesungen und auch Kursen. Anschließend kann das Repetitorium gegen einen geringen Aufpreis verlängert werden. Besonders praktisch ist hier aber auch die Möglichkeit, einzelne Videos getrennt kaufen zu können. Dies bietet somit auch praktizierenden Juristen die Möglichkeit, vom Online-Angebot zu profitieren. Abgerundet wird das Angebot dann noch durch verschiedene weiterführende Kurse, die als Soft Skills noch zusätzlich angeboten werden. Hierzu gehören beispielsweise Kurse in den Bereichen Rhetorik, Schlagfertigkeit oder Motivationstraining.

Wer sein Fahrzeug auf einem privaten Parkplatz abstellen möchte, der muss hierzu die Erlaubnis des Parkplatzbesitzers einholen. Dies gilt im Übrigen auch für Firmenparkplätze und Parkplätze vor Ladenlokalen. Die Erlaubnis wird hier zumeist durch ein Schild „Parkplatz nur für Kunden“ erteilt. In bestimmten Fällen wird für die erlaubte Nutzung eine bestimmte Zeitdauer festgelegt und oftmals wird dies direkt mit einer Warnung, das unberechtigt abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig entfernt werden verknüpft.

Ein Falschparken auf Privatparkplätzen kann für den Betreffenden teurer werden als bei einem vergehen auf einem öffentlichen Parkplatz. Bei einem Abschleppen durch die Straßenverkehrsbehörde werden die örtlich geltenden Gebührensätze verlangt. Bei Privatparkplätzen entscheidet jedoch das Abschleppunternehmen über den verlangten Preis. Nicht selten kommt es dabei zu einer Verdoppelung der Kosten.

Besitzer von privaten Parkplätzen haben allerdings generell das Recht, unberechtigt abgestellte Fahrzeuge abschleppen zu lassen. Verträge zwischen Parkplatzbesitzern und Abschleppunternehmen, die festlegen, wann ein Fahrzeug abgeschleppt werden soll, sind ebenfalls zulässig.

Bei der unberechtigten Nutzung eines privaten Parkplatzes liegt ein Eingriff in das Besitzrecht des Parkplatzinhabers vor. Das unerlaubte Nutzen stellt eine unerlaubte Eigenmacht dar. Sind die zivilrechtlichen Voraussetzungen für eine Eigentumsstörung vorhanden, so muss der Falschparker für alle entstandenen Kosten aufkommen. Bei Privatparkplätzen ist dies nahezu immer der Fall. Der Eigentümer des privaten Parkplatzes hat dabei zudem ein Selbsthilferecht. Ob das unbefugte Parken zu einer echten Behinderung oder Störung führt, spielt dabei keine Rolle. Auch eine vorhandene Verhältnismäßigkeit muss vom Parkplatzbesitzer nicht geprüft werden. In den meisten Fällen muss der Eigentümer des Parkplatzes zunächst die Abschleppkosten übernehmen. Er kann sich diese jedoch im Nachhinein vom Falschparker zurückholen.

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Eltern eines behinderten Kindes sollten sich frühzeitig zu Lebzeiten um eine adäquate Nachlassvorsorge kümmern und sich intensiv mit dem sogenannten Behindertentestament auseinandersetzen. Hierbei handelt es sich um eine spezielle Form der Verfügung von Todes wegen, die die finanzielle Absicherung des behinderten Kindes sicherstellen soll. Angesichts des geltenden Sozialhilferechts sind hier besondere Maßnahmen unbedingt erforderlich, weil die Erbschaft ansonsten mitunter dem Sozialhilfeträger zufällt, sofern sie den gesetzlich vorgesehenen Schonbetrag übersteigt.

Die Folge wäre, dass das behinderte Kind trotz seiner Erbschaft mittellos dasteht und mit vermögensrechtlichen Problemen zu kämpfen hat. Für die Eltern ist ein solcher Gedanke natürlich undenkbar, weshalb sie mit einem Behindertentestament für ihr schwerbehindertes Kind vorsorgen können und auch sollten. Eine solche letztwillige Verfügung macht sich die Nacherbschaft zunutze, denn durch eine entsprechende Gestaltung des Testaments wird dieses zu einem effektiven Behindertentestament und sichert auch Schwerbehinderten ihre Erbschaft.

Im Rahmen eines Behindertentestaments wird das behinderte Kind des Erblassers lediglich als Vorerbe eingesetzt. Dies hat zur Folge, dass der Behinderte zwar im Rahmen des Testaments berücksichtigt und abgesichert wird, allerdings nur über ein beschränktes Verfügungsrecht über den Nachlass verfügt, da dieser schließlich noch für den Nacherben erhalten werden muss. Dieser Umstand stellt sicher, dass das Erbe nicht an den Sozialhilfeträger fällt. Als Testator eines Behindertentestaments sollte man zugleich eine Testamentsvollstreckung anordnen und festlegen, inwiefern ihrem behinderten Kind Zuwendungen aus dem Nachlassvermögen zugutekommen sollen. Der Dauertestamentsvollstrecker sollte sich der Besonderheiten des Sozialhilferechts bewusst sein und gewährleisten können, dass die Zuwendungen an das behinderte Kind des Erblassers keinem pfändbaren Zugriff unterliegen.

Auf den ersten Blick erscheint die Errichtung eines Behindertentestaments besonders kompliziert und aufwendig. Aus diesem Grund sollten künftige Erblasser nach Möglichkeit einen Rechtsanwalt oder Notar konsultieren und mit diesem gemeinsam die Verfügung von Todes wegen erarbeiten. Auch was die Dauertestamentsvollstreckung betrifft, ist man hier für gewöhnlich an der richtigen Adresse. Das Sozialhilferecht kann im Falle eines Erben mit Schwerbehinderung somit auf legalem Wege umgangen werden, obgleich man im Zuge dessen besonders vorausschauend planen muss.

Vor einer Scheidung steht immer das Trennungsjahr. Die Ehepartner müssen ein Jahr lang in getrennten Haushalten leben, ehe ein Scheidungsantrag eingereicht werden kann. Dieses Trennungsjahr kann auch in der gleichen Wohnung verbracht werden, wenn die Eheleute ihre Leben und auch die Versorgung strikt trennen. In Deutschland muss sich dann mindestens einer der Partner einen Anwalt suchen, der ihn vor Gericht vertritt. Da in vielen Fällen nicht nur eine Ehe geschieden werden soll, sondern auch Kinder betroffen sind und die Vermögensfrage geklärt werden muss, empfiehlt es sich nach einem Vertreter zu suchen, der sich mit der Materie gut auskennt. Ein Anwalt für Familienrecht in Stuttgart oder für jede andere Stadt lässt sich dabei im Branchenbuch oder online finden. Beim ersten Termin werden dann alle wichtigen Punkte besprochen. Der Ehegatte, der die Scheidung einreicht, macht seinen Anwalt zum Prozessbevollmächtigten, damit dieser Anträge bei Gericht stellen kann. Dabei kommt auch ein eventuell abgeschlossener Ehevertrag zur Sprache oder die Frage nach dem Versorgungsausgleich und natürlich muss auch geklärt werden, vor welchem Gericht die Ehe geschieden werden kann.

Notwendige Unterlagen für die Scheidung

Damit ein Anwalt die Scheidung vor Gericht beantragen kann und eventuell Anträge zu den Scheidungsfolgesachen stellen kann, müssen verschiedene Nachweise und Unterlagen vorliegen. Vom Familienstammbuch bis hin zu Offenlegung der Einkommensverhältnisse und des Vermögens müssen Unterlagen vorgelegt werden. Falls die Scheidung nicht im Einvernehmen stattfindet, übernimmt der Anwalt die Kommunikation mit dem anderen Ehegatten und fordert die notwendigen Dokumente ein. Dabei regelt der Anwalt den gesamten Schriftverkehr mit dem Gericht und dem gegnerischen Anwalt.

Das zuständige Gericht & der Versorgungsausgleich

Wenn keine minderjährigen Kinder vorhanden sind, wird die Ehe vor dem Amtsgericht geschieden, in dessen Bezirk die Eheleute zuletzt gemeinsam gelebt haben. Gibt es gemeinsame Kinder, findet die Scheidung vor dem Gericht statt, in dessen Bezirk der Ehegatte mit den gemeinsamen Kindern lebt. Wurde ein Ehevertrag abgeschlossen, regelt er die Besitzverhältnisse im Falle einer Scheidung. Zusätzlich muss der Richter einen Versorgungsausgleich vornehmen. Dabei werden die Rentenanwartschaften ermittelt, die während der Ehe entstanden sind. Nur bei kurzen Ehen, die weniger als drei Jahre Bestand hatten, kann dieser Versorgungsausgleich ausbleiben, wenn kein Ehegatte darauf besteht.

Die Scheidungsfolgesachen

Als Scheidungsfolgesachen bezeichnet man den Zugewinnausgleich, den Kindes- und Ehegattenunterhalt, sowie das Sorge- und Umgangsrecht und die Aufteilung des Hausrats und die Nutzung der Ehewohnung. Das Gericht trifft hier nur auf Antrag eines Ehegatten eine Entscheidung. Daher sollten die Eheleute sich schon während des Trennungsjahrs bemühen, in diesen Punkten eine Einigung zu finden. Nur wenn diese Bemühungen scheitern, kann ein Gericht entscheiden. Dann allerdings kann die Ehe erst geschieden werden, wenn die Scheidungsfolgesachen abschlussreif und damit geklärt sind. Anträge zu den Folgesachen kann nur ein Anwalt stellen, der auch für die Scheidung selbst in Deutschland zwingend notwendig ist.

Ein Richter spricht die Scheidung aus

Wurden alle Fragen zum Zugewinnausgleich, dem Sorgerecht und der ehelichen Wohnung geklärt und der Versorgungsausgleich ist abgeschlossen, kann ein Scheidungstermin angesetzt werden. Dann treffen sich beide Ehegatten zusammen mit ihren Anwälten vor Gericht und der Richter kann die Scheidung aussprechen.

Da der Aufkauf von Steuer-CD`s weiterhin fortgeführt wird haben viele Steuersünder Angst vor einer Aufdeckung. Dies wäre auch fatal, denn der Gesetzgeber sieht die Steuerhinterziehung nicht als Kavaliersdelikt, sondern als Straftatbestand, der im Höchstfall auch mit Gefängnis bestraft wird.

Bei einer Steuerhinterziehung hilft nur eines bei Angst vor einer Bestrafung: Die Selbstanzeige. Eine solche Anzeige sollte nicht eigenständig erstellt werden. Man ist auf jeden Fall gut beraten, einen Fachmann zu Hilfe zu holen.

Wirksame Selbstanzeigen erstellen

Das Steuerrecht kennt zwar das Instrument der Selbstanzeige, doch diese muss richtig formuliert und auf jeden Fall vollständig erstellt werden, damit sie vor einer Gerichtsverhandlung und späteren Strafe schützt.

Lt. § 371 (AO) im Steuerstrafrecht kann man durch die sogenannte tätige Reue, nämlich einer Anzeige der Steuerhinterziehung vor einer Strafe geschützt sein. Ein Strafaufhebungsgrund liegt allerdings nur vor, wenn die Selbstanzeige vollständig ist, nur so kann man rückwirkend einen Schutz vor Strafe haben.

Nach dem Gesetzestext ist folgendes bei der Selbstanzeige zu beachten

Neben der Deklaration, wer wie viele Steuern und dem Hinterziehungsgrund muss man folgende Voraussetzungen zusätzlich in Betracht ziehen:

• Zusätzlich zu den unrichtigen Angaben in der Steuererklärung müssen sämtliche nicht gemeldeten und damit naturgemäß unversteuerten Einkommen nachgemeldet werden.

• Selbstanzeigen sind begrenzt auf Höchstbeträge (§ 398a AO)

• Bekanntgabe der Prüfungsansordnung

• Übergangsregelungen der AO

Die hinterzogene Steuer muss nachentrichtet werden. Zumeist handelt es sich hierbei um verschwiegene Auslandskonten. Nach einer Steuerhinterziehung ist es zudem geboten, tatsächlich alles auf den Tisch zu legen. Eine scheibchenweise Erklärung wird durch eine Berichtigungserklärung in jedem Fall unmöglich.

Zumeist ist ein weiteres Verschleiern problematisch. Aus diesem Grund ist dringend anzuraten, keine Experimente zu machen und alles aber auch wirklich bis auf den kleinsten Tatbestand zu melden.

Hilfen bei der Korrektur der unrichtigen Steuererklärung

Strategische Partner beraten die Mandanten und geben kompetente Antworten auf Fragen der Besteuerung. Auch die betriebswirtschaftliche Beratung und die Immobilienbesteuerung gehören zum Leistungsbild. Mehr dazu erfahren unter.


Die Erbausschlagung ist aber nicht die einzige Möglichkeit, sich vor den Schulden des verstorbenen Erblassers zu schützen. Stellt sich heraus, dass der Nachlass zahlungsunfähig ist, kann alternativ auch eine Nachlassinsolvenz angestrebt werden. Hierbei handelt es sich um die ideale Lösung für den Fall, dass nicht bekannt ist, ob der Nachlass verschuldet oder gar zahlungsunfähig ist. Auf diese Art und Weise lässt sich die Erbenhaftung effektiv beschränken.

Erbausschlagung oder Nachlassinsolvenz bei überschuldetem Nachlass

Wenn es darum geht, das private Eigenvermögen vor den Zugriffen der Nachlassgläubiger zu schützen, hat man somit die Wahl zwischen einer Erbausschlagung und einer Nachlassinsolvenz. Zu beachten gilt es in diesem Zusammenhang die Differenzen dieser beiden Optionen. Bei einer Erbausschlagung, die jeder Erbe nur für sich selbst vornehmen kann, findet keine Beschränkung der Erbenhaftung statt, stattdessen verzichtet man auf sein Erbrecht und kann so auch nicht durch Nachlassverbindlichkeiten in Bedrängnis geraten. Gleichzeitig erhält man aber auch keine Beteiligung am Nachlass, selbst wenn dieser nicht überschuldet ist. Wer sein Erbe ausschlägt, bleibt im Rahmen des Nachlassverfahrens folglich vollkommen unberücksichtigt.

Kommt es zu einem Nachlassinsolvenzverfahren, sieht die Situation gänzlich anders aus. Hierbei findet eine Beschränkung der Erbenhaftung statt, so dass die Erben ausschließlich mit ihrem Anteil am Nachlass für etwaige Nachlassverbindlichkeiten geradestehen müssen. Das private Eigenvermögen bleibt hiervon unberührt, was den Erben ein hohes Maß an Sicherheit bietet. Ist der Nachlass zahlungsunfähig oder eine Zahlungsunfähigkeit wird vermutet, kann eine Nachlassinsolvenz beantragt werden, die gleichzeitig die Erbenhaftung beschränkt. Sollte der Nachlass tatsächlich überschuldet und somit zahlungsunfähig sein, müssen die Erben nicht um ihr Privatvermögen fürchten, ansonsten kommen sie sogar noch in den Genuss einer kleinen Erbschaft, sofern das Nachlassvermögen die Nachlassverbindlichkeiten übersteigt. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang außerdem, dass eine Nachlassinsolvenz im Gegensatz zu einer Erbausschlagung für den gesamten Nachlass gilt und folglich die gesamte Erbengemeinschaft betrifft.

Die Nachlassinsolvenz im Bürgerlichen Gesetzbuch

In §§ 1975 bis 1992 BGB beschäftigt sich der deutsche Gesetzgeber mit der Beschränkung der Haftung des Erben, so dass dieser gegebenenfalls nicht durch Nachlassverbindlichkeiten in den Ruin getrieben wird und zusätzlich zu der Erbschaft sein persönliches Hab und Gut verliert. In Anbetracht dessen erweist sich ein Nachlassinsolvenzverfahren als sinnvolle Lösung im Falle eines zahlungsunfähigen Nachlasses. Gemäß § 1980 BGB kann ein Nachlassinsolvenzverfahren auch nur dann stattfinden, wenn der Nachlass zahlungsunfähig ist oder eine Zahlungsunfähigkeit droht. In diesem Fall, hält der Gesetzgeber den Erben dazu an, umgehend die Nachlassinsolvenz zu beantragen. Ansonsten riskiert er mitunter die Beschränkung der Erbenhaftung.