Arglistig verschwiegen oder nur mangelhaft informiert? – Tücken beim privaten Autoverkauf

Beim Gebrauchtwagenkauf als auch beim -verkauf, vor allem durch Privatpersonen, gilt es einige Besonderheiten zu beachten.

Wahrheitsgemäße Angaben zu Mängeln sind Pflicht

Wer sein altes Auto privat mit Hilfe eines Inserats in den gängigen Internetportalen oder auf einem anderen Weg an eine Privatperson verkaufen möchte, sollte sich über folgende Dinge im Klaren sein. So müssen Fragen vom potenziellen Käufer hinsichtlich der Unfallvorgeschichte in jedem Fall und vor allem ausführlich beantwortet werden. Kommt der Verkäufer dieser Pflicht nicht nach, kann der Käufer von einem arglistigen Verschweigen der Mängel ausgehen. Der Verkäufer hat im Vorfeld die Möglichkeit eine Klausel über einen Haftungsausschluss bestimmter Mängel in den Vertrag einzubinden. Diese verliert jedoch mit der bereits erwähnten Arglistigkeit nach §444 des BGB seine Wirkung. Eine langwierige Diskussion, die sogar in einem Rechtsstreit enden kann, bleibt dem Verkäufer somit selten erspart.

Des Weiteren herrscht beim Privatverkauf oft Uneinigkeit darüber, was an dem Fahrzeug als Mangel und was als Verschleiß zu bezeichnen ist. Auch hier entstehen oft hitzige Meinungsverschiedenheiten, die eine problemlose Kaufabwicklung erschweren. Sollte es tatsächlich zu einem Rechtsstreit kommen, sollte man sich darüber bewusst sein, dass beim Zustandekommen eines Kaufvertrages unter Privatpersonen, die Gesetzte des BGB zum Tragen kommen.

Verkauft eine Privatperson ihren Gebrauchtwagen an einen Händler, sieht die Rechtslage für den Verkäufer wesentlich besser aus. Bei einem gewerbsmäßigen Autohändler ist davon auszugehen, dass dieser sich in der Branche auskennt. Er erkennt Mängel demnach zuverlässig und kann dieses Wissen in seine Ankaufsentscheidung einbeziehen. Außerdem ist die Privatperson in Sachen Verschleißmängel dem Händler gegenüber zu keinerlei Gewährleistung oder ähnlichem verpflichtet. Möchte man also ganz sicher gehen, was die Haftbarkeit nach dem Verkauf angeht, sollte man seinen Gebrauchtwagen stets an einen seriösen Händler und nicht an eine Privatperson verkaufen.

Ankaufunternehmen bieten Sicherheit

Um auch beim Verkauf an einen Händler mögliche Missverständnisse zu vermeiden, sollte sich der Autoverkäufer an ein seriöses Ankaufunternehmen wenden. Unternehmen dieser Art sind auf den Ankauf von Gebrauchtwagen spezialisiert. Diese schließen eine Gewährleistung durch eine Privatperson bereits in ihren AGBs aus. Der private Auto Verkauf ist eine sichere Möglichkeit, ein solches Unternehmen bietet den Kunden eine kostenlose und fachkundige Fahrzeugbewertung mit anschließender Ankaufoption.

Ganz gleich, an wen ein Autobesitzer seinen Wagen verkaufen möchte, er sollte sich im Vorfeld genau über die möglichen rechtlichen Konsequenzen informieren.

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