Worauf ist beim Abschluss der Privathaftpflichtversicherung zu achten?

Wer anderen einen Schaden zufügt, muss in der Regel in vollem Umfang dafür haften. Bei Personen- oder hohen Sachschäden kann dies mitunter schnell den finanziellen Ruin bedeuten. Jedoch können auch kleinere Schäden ohne Absicherung schnell zu einer finanziellen Belastung werden. Die private Haftpflichtversicherung gehört deshalb mit Abstand zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Eine Privathaftpflicht übernimmt Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme und wehrt zudem unberechtigt gegen den Versicherungsnehmer gestellte Ansprüche ab. 

Wie sieht der passende Schutz aus?

Ein zentraler Punkt bei der Haftpflichtversicherung ist die vereinbarte Deckungssumme. Diese sollte für Personen- und Sachschäden bei mindestens 3 Millionen Euro liegen. Wer noch einen älteren Vertrag besitzt, der sollte die Deckungssumme überprüfen und gegebenenfalls gleich anpassen.

Im Gegensatz zu früheren Jahren werden mittlerweile weitaus höhere Versicherungssummen von 5 oder 10 Millionen Euro zu günstigeren Preisen angeboten. Doch neben der Deckungssumme kommt es vor allem auf die beinhalteten Leistungen an. Diese können sich je nach Versicherung deutlich unterscheiden. Immer versichert sind jedoch Schäden, die der Versicherungsnehmer als Fußgänger oder Radfahrer im Straßenverkehr verursacht. Zudem gilt der Versicherungsschutz auch für Urlaubsreisen im Ausland. Wird also beispielsweise bei der Radtour in Frankreich ein Schaden verursacht, dann übernimmt diesen die deutsche Haftpflichtversicherung komplett.

Darüber hinaus sollte die Police immer einen gewissen Grundschutz beinhalten. Hierzu gehört beispielsweise die Übernahme von Mietsachschäden bis mindestens 300.000 Euro oder die Übernahme von Schäden, die durch häusliches Abwasser entstanden sind. Und das bis zu einer Summe von 3 Millionen Euro.

Im Folgenden sind die Leistungen aufgeführt, die in einer privaten Haftpflichtversicherung in jedem Fall enthalten sein sollten.

Allmählichkeitsschäden

Hierzu gehören Schäden, die beispielsweise durch Feuchtigkeit, Ruß, Rauch oder Staub erst im Laufe der Zeit entstehen. So kann es passieren, dass beim Bohren eine Wasserleitung nur leicht beschädigt wird und der daraus resultierende Schaden erst sehr viel später sichtbar wird.

Durch Computer verursachte Schäden

Es kommt immer wieder vor, dass aus Versehen übertragene Computerviren oder andere Schädlinge einen Schaden auf fremden Rechnern verursachen. Diese sollten in jedem Falle bis zu 50.000 Euro durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt sein.

Mietsachschäden

Für Schäden, die der Mieter in einer Mietwohnung verursacht, muss er in vollem Umfang aufkommen. So ist es beispielsweise schnell passiert, dass eine herabfallende Vase die Fliesen zerstört. Mietsachschäden sollten mindestens bis zu 300.000 Euro durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt sein. Besitzer von Strebergärten sollten darüber hinaus darauf achten, dass der Garten ebenfalls durch die Police abgedeckt wird. Dies gilt im Übrigen auch für angemietete Ferienwohnungen im In- und Ausland.

Ausreichender Auslandsschutz

Wer nur für den Urlaub ins Ausland reist, der muss sich über den Versicherungsschutz in der Regel keine Sorgen machen. Anders sieht es jedoch bei längeren Auslandsaufenthalten aus. Bei einer guten Police gilt der Versicherungsschutz für Auslandsaufenthalte von bis zu drei Jahren innerhalb der Europäischen Union bzw. bis zu einem Jahr außerhalb der EU unverändert weiter.

Schäden durch deliktunfähige Kinder

Kinder unter sieben Jahren und Kinder unter zehn Jahren, die am Straßenverkehr teilnehmen, haften für verursachte Schäden generell nicht. Eltern müssen für solche Schäden nur dann haften, wenn sie nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Einige Versicherer bieten jedoch an, auch die von deliktunfähigen Kindern verursachten Schäden zu übernehmen. In den meisten Fällen gilt hierfür eine begrenzte Versicherungssumme. Eltern von kleinen Kindern sollten auf einen entsprechenden Passus in den Vertragsbedingungen achten.

Gefälligkeitshandlungen

Der Versicherte hilft einen guten Freund beim Umzug und lässt dabei eine schwere Kiste mit Porzellangeschirr fallen. Bei solchen Gefälligkeitsverhandlungen wird zumeist von einem „stillschweigenden Haftungsausschluss“ ausgegangen. Das bedeutet, der Versicherer muss den entstandenen Schaden nicht übernehmen. Dies kann gerade bei guten Freunden sehr ärgerlich sein. Es ist deshalb ratsam eine Versicherung zu wählen, für die auch bei Schäden durch Gefälligkeitshandlungen ein Versicherungsschutz besteht.

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